Hallo,
ich gebe zu, dass mein Problem erst noch mit ELSTER zu tun bekommen könnte, aber ich hoffe, dass hier einige Teilnehmer die andere Seite des Finanzamtsschreibtischs kennen und mir mit ihren Erfahrungen helfen können.
Meine Frau und ich sind seit 2001 im Ruhestand und erhalten seit 2006 Einkommensteuerbescheide über 0 Euro. Durch NV-Bescheinigung erhalten wir seit einigen Jahren auch keine Kapitalertragsteuer-Erstattung mehr. Die Einkommensteuererklärung macht also sowohl uns als auch dem Finanzamt nur unnötige Arbeit. Deshalb haben wir im Januar dieses Jahres einen schriftlichen Antrag auf Befreiung von der ESt-Erklärung gestellt. Im Mai haben wir per E-Mail daran erinnert. Vor zwei Wochen haben wir eine "Erinnerung an die Abgabe der Steuererklärung" erhalten. Dagegen habe ich des noch nicht erteilten Bescheids wegen sofort schriftlich protestiert und geschrieben, dass ich mich ohne bis heute eingehende Reaktion an die übergeordnete Dienststelle wende. Der Briefträger ist noch nicht durch ...
Meine Fragen: Ist es üblich bzw. rechtlich zulässig, dass ein Antrag acht Monate lang liegen bleibt? Kann man von uns verlangen, trotzdem vorher eine Steuererklärung abzugeben? Wenn berechtigt: Wo beschwere ich mich am sinnvollsten und wirksamsten?
Vielen Dank im Voraus und Gruß
Anselm
ich gebe zu, dass mein Problem erst noch mit ELSTER zu tun bekommen könnte, aber ich hoffe, dass hier einige Teilnehmer die andere Seite des Finanzamtsschreibtischs kennen und mir mit ihren Erfahrungen helfen können.
Meine Frau und ich sind seit 2001 im Ruhestand und erhalten seit 2006 Einkommensteuerbescheide über 0 Euro. Durch NV-Bescheinigung erhalten wir seit einigen Jahren auch keine Kapitalertragsteuer-Erstattung mehr. Die Einkommensteuererklärung macht also sowohl uns als auch dem Finanzamt nur unnötige Arbeit. Deshalb haben wir im Januar dieses Jahres einen schriftlichen Antrag auf Befreiung von der ESt-Erklärung gestellt. Im Mai haben wir per E-Mail daran erinnert. Vor zwei Wochen haben wir eine "Erinnerung an die Abgabe der Steuererklärung" erhalten. Dagegen habe ich des noch nicht erteilten Bescheids wegen sofort schriftlich protestiert und geschrieben, dass ich mich ohne bis heute eingehende Reaktion an die übergeordnete Dienststelle wende. Der Briefträger ist noch nicht durch ...
Meine Fragen: Ist es üblich bzw. rechtlich zulässig, dass ein Antrag acht Monate lang liegen bleibt? Kann man von uns verlangen, trotzdem vorher eine Steuererklärung abzugeben? Wenn berechtigt: Wo beschwere ich mich am sinnvollsten und wirksamsten?
Vielen Dank im Voraus und Gruß
Anselm
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