Liebes Elster-Team,
erst einmal: Danke, dass es euch gibt und man euch (vermutlich häufig) "doofe Fragen" stellen darf.
Ich habe 3 Fragen:
1) Ich bin Grundschullehrerin und 2015 war ich noch teils Angestellte und teils Beamtin auf Probe. Das heißt, dass ich erst beihilfeberechtigt war, als ich schon Beamtin war, vorher aber nicht. Muss ich in Anlage AV in Zeile 10 dann ja oder nein ankreuzen?
2) Außerdem war ich somit auch nur teils rentenversicherungspflichtig (nämlich nur als Angestellte, nicht mehr als Beamtin). Kreuze ich dann in Zeile 53 (Anlage AV) "Ja" an?
3) Die Beiträge zur Riesterrente muss ich sicherlich in Anlage AV (Beiträge zur Altersvorsorge) angeben. Aber in welche Zeile gehört das da genau?
Nochmals vielen Dank für eure Hilfe!
Eure Fennenie
erst einmal: Danke, dass es euch gibt und man euch (vermutlich häufig) "doofe Fragen" stellen darf.
Ich habe 3 Fragen:
1) Ich bin Grundschullehrerin und 2015 war ich noch teils Angestellte und teils Beamtin auf Probe. Das heißt, dass ich erst beihilfeberechtigt war, als ich schon Beamtin war, vorher aber nicht. Muss ich in Anlage AV in Zeile 10 dann ja oder nein ankreuzen?
2) Außerdem war ich somit auch nur teils rentenversicherungspflichtig (nämlich nur als Angestellte, nicht mehr als Beamtin). Kreuze ich dann in Zeile 53 (Anlage AV) "Ja" an?
3) Die Beiträge zur Riesterrente muss ich sicherlich in Anlage AV (Beiträge zur Altersvorsorge) angeben. Aber in welche Zeile gehört das da genau?
Nochmals vielen Dank für eure Hilfe!
Eure Fennenie
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