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Beamtin UND Angestellte im Jahr 2015; Riester-Rentenversicherung

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    Beamtin UND Angestellte im Jahr 2015; Riester-Rentenversicherung

    Liebes Elster-Team,

    erst einmal: Danke, dass es euch gibt und man euch (vermutlich häufig) "doofe Fragen" stellen darf.

    Ich habe 3 Fragen:

    1) Ich bin Grundschullehrerin und 2015 war ich noch teils Angestellte und teils Beamtin auf Probe. Das heißt, dass ich erst beihilfeberechtigt war, als ich schon Beamtin war, vorher aber nicht. Muss ich in Anlage AV in Zeile 10 dann ja oder nein ankreuzen?

    2) Außerdem war ich somit auch nur teils rentenversicherungspflichtig (nämlich nur als Angestellte, nicht mehr als Beamtin). Kreuze ich dann in Zeile 53 (Anlage AV) "Ja" an?

    3) Die Beiträge zur Riesterrente muss ich sicherlich in Anlage AV (Beiträge zur Altersvorsorge) angeben. Aber in welche Zeile gehört das da genau?

    Nochmals vielen Dank für eure Hilfe!

    Eure Fennenie

    #2
    AW: Beamtin UND Angestellte im Jahr 2015; Riester-Rentenversicherung

    Es macht Sinn zwischen Anlage AV und Anlage Vorsorgeaufwand zu unterscheiden.

    Was in Zeile 10 der Anlage Vorsorgeaufwand anzukreuzen ist ergibt sich aus der Frage dort. Die Eingabehilfe von ElsterFormular z. B. erläutert diese auch recht gut (Du verrätst ja leider nicht mit welcher Anwendung Du arbeitest!).

    Auch zu Zeile 53 der Anlage Vorsorgeaufwand empfehle ich die Eingabehilfe.

    Wegen der Riesterrente schau Dir die Anlage AV einfach mal von vorne an.

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      #3
      AW: Beamtin UND Angestellte im Jahr 2015; Riester-Rentenversicherung

      Muss ich in Anlage AV in Zeile 10 dann ja oder nein ankreuzen?
      Du musst immer Ja ankreuzen, gleich ob Angestellte oder Beamtin!

      Kreuze ich dann in Zeile 53 (Anlage AV) "Ja" an?
      In der Anlage AV gibt es keine Zeile 53! In der Anlage Vorsorgeaufwand ist das korrekt, auch wenn es nur für einen Teil des Jahres gilt! Du kreuzt auch bei Zeile 56 JA an!

      Die Beiträge zur Riesterrente muss ich sicherlich in Anlage AV (Beiträge zur Altersvorsorge) angeben. Aber in welche Zeile gehört das da genau?
      Die Beiträge, die dir dein Anbieter mitgeteilt hat, gehören in Zeile 8! Dein rentenversicherungspflichtiger Bruttolohn 2014 gehört in Zeile 11, nächstes Jahr machst du dann zusätzlich auch Einträge in Zeile 12, übernächstes Jahr nur noch dort!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Beamtin UND Angestellte im Jahr 2015; Riester-Rentenversicherung

        Hallo,

        @Charlie 24
        Zitat Muss ich in Anlage AV in Zeile 10 dann ja oder nein ankreuzen?

        Du musst immer Ja ankreuzen, gleich ob Angestellte oder Beamtin!

        Offensichtlich bringst du wie die TE Anlage AV und Vorsorgeaufwand durcheinander

        Du musst immer Ja ankreuzen, gleich ob Angestellte oder Beamtin!
        Die Frage stellt sich doch gar nicht in AV

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Beamtin UND Angestellte im Jahr 2015; Riester-Rentenversicherung

          Dir ist aber klar, dass Du als Nun-Beamtin bis zum 31.12. des Zweitfolgejahres Deinem Dienstherrn die Erlaubnis zur Datenübermittlung erteilen musst ? Sonst ist es Essig mit der ganzen Förderung !
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            AW: Beamtin UND Angestellte im Jahr 2015; Riester-Rentenversicherung

            Offensichtlich bringst du wie die TE Anlage AV und Vorsorgeaufwand durcheinander.
            Es gibt in Zeile 10 der Anlage AV bekanntlich keine Auswahl zwischen Ja oder Nein, also kann es bei der Frage der TE nur um Zeile 10 der Anlage Vorsorgeaufwand gehen!
            Das bestätigt auch der Hinweis auf die Beihilfeberechtigung.

            Das heißt, dass ich erst beihilfeberechtigt war, als ich schon Beamtin war, vorher aber nicht. Muss ich in Anlage AV in Zeile 10 dann ja oder nein ankreuzen?
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Beamtin UND Angestellte im Jahr 2015; Riester-Rentenversicherung

              Hallo,

              @Charlie24

              Dann ist doch dieser Hinweis, nach deiner eigenen Logik überflüssig

              Zitat: In der Anlage AV gibt es keine Zeile 53! In der Anlage Vorsorgeaufwand ist das korrekt, auch wenn es nur für einen Teil des Jahres gilt! Du kreuzt auch bei Zeile 56 JA an!

              Mann, oh, Mann

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

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                #8
                AW: Beamtin UND Angestellte im Jahr 2015; Riester-Rentenversicherung

                Es tut mir Leid, wenn ich euch verwirrt haben sollte. Ich habe tatsächlich die Anlage AV und Vorsorgeaufwendungen miteinander verwechselt.

                Bei der Vorsorgeaufwendung habe ich nun bei den Zeilen 10 und 53 je "Ja" angekreuzt. Bei der Anlage AV habe ich nur die Zeilen 4 und 7-12 ausgefüllt.

                Vielen Dank für eure Hilfe!!!!

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