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    Erbengemeinschaft

    Hallo, meine Mutter und ich haben durch den Tot meines Vaters nun die vermieteten Häuser geerbt. Hierfür müssen wir ja nun eine gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung abgeben. Ein Teil der Häuser gehörten bereits meiner Mutter und Vater zusammen. Wie muss ich diese Häuser erfassen? Gehören dann nur noch 25% mir oder wird bei allen Objekten 50 / 50 aufgeteilt?
    Vielen Dank schon mal für eure Hilfe

    #2
    AW: Erbengemeinschaft

    Das hast du richtig erkannt. Wenn das Haus vorher 50/50 zwischen deinem Vater und deiner Mutter aufgeteilt war, so wird daraus nun 75/25.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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      #3
      AW: Erbengemeinschaft

      Und wie erfasse ich dies? Ich finde nur die Aufteilung für die gesamte GuE, dort kann ich nicht für die einzelnen Objekte unterscheiden...

      Kommentar


        #4
        AW: Erbengemeinschaft

        Das kann ich leider aktuell auch nicht beantworten. In der Erklärung Est1B - Zeile 31 ist zwar die Möglichkeit vorhanden einzugeben: andere Aufteilung, wie man diese andere Aufteilung dann in Zahlen eingibt habe ich aber auch nicht gefunden.

        Ich würde diesbezüglich mal beim FA anrufen, dort sollte man dazu eine Antwort kennen.
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
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          #5
          AW: Erbengemeinschaft

          Ok. Dankeschön

          Kommentar


            #6
            AW: Erbengemeinschaft

            wenn die %-Sätze der einzelnen Häuser unterschiedlich sind, liegen möglicherweise zwei Erbengemeinschaften mit unterschiedlichen Anteilen vor.

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              #7
              AW: Erbengemeinschaft

              Habe mir grad mal Rat gesucht bei Kollegen die mehr mit dieser Materie befasst sind.

              Ergebnis: Man splittet das ganze in 2 Gemeinschaften auf.

              1) Erbengemeinschaft mit den 50/50 Häusern
              2) Grundstücksgemeinschaft mit den 75/25 Häusern
              Mit freundlichen Grüßen

              Beamtenschweiß
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                #8
                AW: Erbengemeinschaft

                Wäre es dann auch möglich nur eine Erbengemeinschaft mit inkongruenter gewinnverteilung?

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                  #9
                  AW: Erbengemeinschaft

                  Man kann die Anlage FE1 dazu verwenden, einen Teil der Überschüsse abweichend von einem allgemeinen Schlüssel zu verteilen.

                  Bei den Beteiligten ist das die Seite 5, bei der Gemeinschaft die Seite 4. Ob das aber einfacher ist, als gleich 2 Erklärungen einzureichen, da habe ich so meine Zweifel.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Erbengemeinschaft

                    Zitat von Naomi89 Beitrag anzeigen
                    Wäre es dann auch möglich nur eine Erbengemeinschaft mit inkongruenter gewinnverteilung?
                    Was sagt denn dein Finanzamt dazu ?

                    Dein Finanzamt sollte hier der Ansprechpartner sein.
                    Mfg

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