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entstandene Kosten geringer als gezahlte Steuern, Übertrag auf nächstes Jahr WIE?

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    entstandene Kosten geringer als gezahlte Steuern, Übertrag auf nächstes Jahr WIE?

    Hallo, ich war 2012 noch in der Ausbildung habe wenig verdient und wenig Steuern gezahlt. Ich hatte wegen Fachliteratur, Fahrtkosten und Ausstattung, Versicherungen usw. trotzdem hohe Ausgaben, die ich in der Steuererklärung angeben kann. Bei meiner bisherigen Onlinesuche habe ich gefunden, dass ich diese Ausgaben auf das nächste Jahr übertragen kann. Aber leider stand nicht dabei wie und ich finde auch nirgends auf dem Formular aus Papier und bei Elster selbst, wo ich das beantrage?!?

    Kennt sich jemand aus und kann mir helfen?

    Vielen Dank!
    Lisa

    #2
    AW: entstandene Kosten geringer als gezahlte Steuern, Übertrag auf nächstes Jahr WIE?

    Hallo,
    womit machst du deine Erklärung?
    Elster ist kein Programm

    Gruß FIGUL

    Ich bezweifle stark, dass sich bei dir ein Verlustvortrag (so nennt man das) ergibt.
    Vereinfach gesagt müssen deine Werbungskosten(Fahrt, Bücher, Lernmateria lu.s.w.) höher sein als dein Bruttoverdienst.
    Zuletzt geändert von FIGUL; 26.12.2016, 13:04. Grund: Ergänzung
    Gruß FIGUL

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      #3
      Zitat von Li94sa Beitrag anzeigen
      ... hohe Ausgaben, die ich in der Steuererklärung angeben kann.
      Erstelle doch einfach mal diese Steuererklärung für 2012 - beispielsweise mit ElsterFormular, dann siehst Du, ob Du Anspruch hast auf eine Steuererstattung.

      Kommentar


        #4
        AW: entstandene Kosten geringer als gezahlte Steuern, Übertrag auf nächstes Jahr WIE?

        Hallo,

        @Anja39
        Die TEin möchte einen Verlust vortragen
        Zitat: Bei meiner bisherigen Onlinesuche habe ich gefunden, dass ich diese Ausgaben auf das nächste Jahr übertragen kann

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: entstandene Kosten geringer als gezahlte Steuern, Übertrag auf nächstes Jahr WIE?

          Bei meiner bisherigen Onlinesuche habe ich gefunden, dass ich diese Ausgaben auf das nächste Jahr übertragen kann.
          Da hast du wahrscheinlich etwas missverstanden. Werbungskosten mindern deine Einkünfte. Wenn sie in Summe höher sind als diese, ergibt sich ein negativer Gesamtbetrag der Einkünfte.
          Sonderausgaben, wie bestimmte Versicherungen, mindern zwar auch deine Einkünfte, führen aber nicht zu einem vortragsfähigen Verlust

          Nur ein negativer Gesamtbetrag der Einkünfte kann als sogenannter Verlustvortrag auf das nächste Jahr vorgetragen werden. Dazu gibst du in Zeile 93 des Hauptvordrucks den Wert 0 ein.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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