AW: Verpflegungspauschalen bei Weiterbildung
Alles klar, dann klärt sich einiges.
Vielen Dank!
Grüße
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Verpflegungspauschalen bei Weiterbildung
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AW: Verpflegungspauschalen bei Weiterbildung
Hallo,
die Seiten sind eigentlich ok.
Aber da sreht doch Abwesenheit mehr als 8Std.
Du kannst doch nicht deine berufl.Tätigkeit und deine Kurse zeitlich zusammen addieren.
Ein theoretisches Beispiel.
Samstag hast dun 5 Std Unterricht. Du verlässt deine Wohnung um 7.00 und kommst um 14.00 zurück.
Das ergibt 7 Std. Hast du eine Fahrzeit von insgesamt 3 Std zum Unterricht hast du die Marke von 8 Std erreicht.
Mich hat der Ausdruck - dass es bei Weiterbildungen verschiedene Verpflegungspauschalen gibt.
Verschiedene Verpflegungspauschalen gab es , glaube ich, einschließlich 2013-
die haben aber nicht nur mit Weiterbildung zu tun, sondern der Hauptgrund ist auswärtige Tätigkeit. bzw. Wechseltätigkeit und darunter fällt auch berufl. Aus/Weiterbildung an einem anderen Ort Beispiel Berufsschule.
Gruß FIGUL
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AW: Verpflegungspauschalen bei Weiterbildung
Schon mal danke für die Antworten.
Gelesen hatte ich dies zum Beispiel auf:
https://www.steuertipps.de/lexikon/f/fortbildungskosten
https://www.steuertipps.de/lexikon/v...ngsmehraufwand
Ich hoffe die links können geöffnet werden.
Die Seiten wirken mir nur Nicht immer so professionell und zweifle ob das alles so richtig ist. Daher meine Frage hier im Forum.
Grüße
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AW: Verpflegungspauschalen bei Weiterbildung
Hallo,
Zitat: Nun habe ich gelesen, dass es bei Weiterbildungen verschiedene Verpflegungspauschalen gibt.
Würde mich mal interessieren, wo du das gelesen hast.
Das ist immer etwas nebulös.
Gruß FIGUL
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AW: Verpflegungspauschalen bei Weiterbildung
Hallo,
siehe § 9 Absatz 4a EStG:
... Wird der Arbeitnehmer außerhalb seiner Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig (auswärtige berufliche Tätigkeit), ist zur Abgeltung der ihm tatsächlich entstandenen, beruflich veranlassten Mehraufwendungen eine Verpflegungspauschale anzusetzen. ....
... 12 Euro für den Kalendertag, an dem der Arbeitnehmer ohne Übernachtung außerhalb seiner Wohnung mehr als 8 Stunden von seiner Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte abwesend ist ....
Meiner persönlichen Meinung nach bedeutet das, dass Du weder für die Tage unter der Woche noch für den Samstag etwas ansetzen kannst.
Viele Grüße
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Verpflegungspauschalen bei Weiterbildung
Guten Morgen zusammen,
Ich bin neu hier und mache dieses Jahr das erste Mal meine Steuererklärung. Ich habe versucht mich im Internet schlau zu machen, jedoch finde ich keine passende Antwort und hoffe auf Hilfe in diesem Forum.
Ich habe von 2009 - 2012 meine Ausbildung als Groß- und Außenhandelskauffrau absolviert.
Nach meiner Ausbildung habe ich von 2013-2016 eine Weiterbildung zur Betriebswirtin in Teilzeit gemacht.
Die Weiterbildung ist an 2 Tagen in der Woche von 17-21:15 Uhr und am Samstag von 08-13:00 Uhr gewesen.
Ich arbeite täglich von 07:00-16:30 Uhr.
Nun habe ich gelesen, dass es bei Weiterbildungen verschiedene Verpflegungspauschalen gibt.
Nun meine Frage: kann ich in diesem Fall an den Tagen der Weiterbildung die Pauschale ansetzen, da ich an diesen Tagen mehr als 8 Stunden außer Haus bin?
Wenn ja, kann ich die Pauschale für das komplette Jahr ansetzen? Gibt es noch andere Voraussetzungen?
Für Antworten bin ich schon vorab sehr dankbar!
Gruß Sveni
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