AW: Anlage V bei möblierter Teilzeitvermietung? Wie ausfüllen?
Wieso? Stimmt doch was ich sagte ...
Zitat:
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Sonderfall: Afa bei gewerblichen Gebäuden
Für gewerblich genutzte Gebäude, die zu einem Betriebsvermögen gehören und nicht Wohnzwecken dienen, geht der Gesetzgeber von einer schnelleren Abnutzung aus. Deshalb können solche Wirtschaftsgebäude 33 1/3 Jahre lang mit jeweils drei Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten – auch hier ohne den Wert des Grundstücks – von der Steuer abgesetzt werden.
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Das betriefft den betrieblichen Teil meiner Wohnung, wie erwähnt.
Bei nicht-gewerblichen Altbauten sind es allerdings 40 Jahre, (und nicht 33 Jahre) Abschreibungszeit.
Den Boden- und Gebäudewert müsste ich ja eigentlich in meinem Steuerbescheid finden. Oder?
Der private Teil, den ich jetzt vermiete, wurde damals nach der Modernisierung ja neu bemessen, und hat einen gesonderten Grundsteuerbescheid bekommen. Da schaue ich mal ...
Blöde nur, dass ich 3 Jahre nach der Modernisierung und steuerlichen Neubemessung noch einmal 20.000 reingesteckt hatte. das ist jetzt 7 Jahr her, daher kann ich das vermutlich nicht mehr in die Gebäude-AfA einbeziehen :-( Das hätte ich vorher wissen müssen.
Ich hatte damals aber auch echt einen besch*** STB.
Wieso? Stimmt doch was ich sagte ...
Zitat:
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Sonderfall: Afa bei gewerblichen Gebäuden
Für gewerblich genutzte Gebäude, die zu einem Betriebsvermögen gehören und nicht Wohnzwecken dienen, geht der Gesetzgeber von einer schnelleren Abnutzung aus. Deshalb können solche Wirtschaftsgebäude 33 1/3 Jahre lang mit jeweils drei Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten – auch hier ohne den Wert des Grundstücks – von der Steuer abgesetzt werden.
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Das betriefft den betrieblichen Teil meiner Wohnung, wie erwähnt.
Bei nicht-gewerblichen Altbauten sind es allerdings 40 Jahre, (und nicht 33 Jahre) Abschreibungszeit.
Den Boden- und Gebäudewert müsste ich ja eigentlich in meinem Steuerbescheid finden. Oder?
Der private Teil, den ich jetzt vermiete, wurde damals nach der Modernisierung ja neu bemessen, und hat einen gesonderten Grundsteuerbescheid bekommen. Da schaue ich mal ...
Blöde nur, dass ich 3 Jahre nach der Modernisierung und steuerlichen Neubemessung noch einmal 20.000 reingesteckt hatte. das ist jetzt 7 Jahr her, daher kann ich das vermutlich nicht mehr in die Gebäude-AfA einbeziehen :-( Das hätte ich vorher wissen müssen.
Ich hatte damals aber auch echt einen besch*** STB.
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