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Anlage V bei möblierter Teilzeitvermietung? Wie ausfüllen?

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    #61
    AW: Anlage V bei möblierter Teilzeitvermietung? Wie ausfüllen?

    Da sieht man, wie kompliziert das Ausfüllen einzelner Steuerformulare sein kann und auch, dass Unternehmer gegenüber Privatleuten steuerlich nicht immer im Vorteil sind.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #62
      AW: Anlage V bei möblierter Teilzeitvermietung? Wie ausfüllen?

      @holzgoe
      Das "klärende Gespräch" mit dem Finanzamt hatte ich telefonisch bereits am 26.11.2016, noch bevor ich Anfang 2017 die Vermietugstätigkeit begonnen hatte, und noch bevor ich die vermietete Wohnung ausgestattet hatte.
      Der Sachbearbeiter sagte mir, dass die Vermietung von Messewohnungen umsatzsteuerbefreit sei. Ich sagte ihm auch, das ich gelesen habe, dass eine sogenannte Hotelsteuer fällig würde. Er sagte, dass er sowas bei privater Messevermietung noch nie gehört hätte.
      Aufgrund dessen habe ich bislang wohl alles falsch gemacht.
      Das Gespräch hatte ich leider nicht aufgezeichnet. Aber nächstes mal schneide ich mit.

      Kommentar


        #63
        AW: Anlage V bei möblierter Teilzeitvermietung? Wie ausfüllen?

        Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
        Vielleicht sollte man den Thread schließen, da wäre allen geholfen.
        Stimmt natürlich. Versteh ich sowieso nicht warum sich manche gedrängt fühlen auf solche Abhandlungen überhaupt einzugehen

        Ich mach jetzt jedenfalls zu.

        Kommentar


          #64
          AW: Anlage V bei möblierter Teilzeitvermietung? Wie ausfüllen?

          Zitat von foh Beitrag anzeigen
          @holzgoe
          Das "klärende Gespräch" mit dem Finanzamt hatte ich telefonisch bereits am 26.11.2016, noch bevor ich Anfang 2017 die Vermietugstätigkeit begonnen hatte, und noch bevor ich die vermietete Wohnung ausgestattet hatte.
          Der Sachbearbeiter sagte mir, dass die Vermietung von Messewohnungen umsatzsteuerbefreit sei. Ich sagte ihm auch, das ich gelesen habe, dass eine sogenannte Hotelsteuer fällig würde. Er sagte, dass er sowas bei privater Messevermietung noch nie gehört hätte.
          Aufgrund dessen habe ich bislang wohl alles falsch gemacht.
          Das Gespräch hatte ich leider nicht aufgezeichnet. Aber nächstes mal schneide ich mit.
          Hallo foh,

          aufgrund eines Telefonates kann man sich nicht daran festbeißen, das man alles falsch gemacht hat ->eine telefonische Auskunft ist niemals verbindlich, da wird meist nicht der komplexe Sachverhalt geschildert, man sagt ich habe da bloß mal eine Frage usw.......

          Tschüß

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