An sich sind beide Zeilen selbsterklärend, stehen aber im Widerspruch zur Abrechnung nach § 32d, ABS. 1 EStG also zur Berechnung der Abgeltungssteuer.
In der Steuerbescheinigung meiner Bank ist der Wert ALLER Erträge aus Kapitalvermögen also Zinsen, Dividenden, Aktiengewinnen etc. aufgeführt, einzutragen in Zeile 7.
In Zeile 8 sind die DARIN enthaltenen Gewinne aus Aktienveräußerungen ausgewiesen.
Beide Werte wurden so auch in das KAP-Formular übernommen.
Im Steuerbescheid werden jedoch die Gewinne aus Aktienverkäufen zu den Kaptitalerträgen addiert, sind somit 2x enthalten!?
Das ist m.E.schlichtweg falsch oder übersehe ich da etwas?
In der Steuerbescheinigung meiner Bank ist der Wert ALLER Erträge aus Kapitalvermögen also Zinsen, Dividenden, Aktiengewinnen etc. aufgeführt, einzutragen in Zeile 7.
In Zeile 8 sind die DARIN enthaltenen Gewinne aus Aktienveräußerungen ausgewiesen.
Beide Werte wurden so auch in das KAP-Formular übernommen.
Im Steuerbescheid werden jedoch die Gewinne aus Aktienverkäufen zu den Kaptitalerträgen addiert, sind somit 2x enthalten!?
Das ist m.E.schlichtweg falsch oder übersehe ich da etwas?
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