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Verlustvortrag (wg. Studium) nachholen

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    #16
    AW: Verlustvortrag (wg. Studium) nachholen

    Mal eine andere Frage, da Du sagtest, du wärest in 2016 im Ausland gewesen: Hattest Du in 2016 IRGENDWANN in Deutschland einen Wohnsitz ? Mit Wohnsitz meine ich einen BENUTZBAREN Wohnsitz, d.h. wenn das ganze Jahr die Wohnung zwischenvermietet war, war sie nicht benutzbar.

    Hintergrund der Frage: WENN Du in 2016 KEINEN deutschen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hattest (ein Tag reicht !), warst Du in 2016 nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #17
      AW: Verlustvortrag (wg. Studium) nachholen

      Zum Glück bleiben Steuerbescheide offen, wenn man fleißig darauf besteht, Studienkosten als Werbungskosten anerkannt zu bekommen.

      Und da kommt auch nur ordentlich was zusammen, wenn man die Miete für die Studentenwohnung ansetzen kann, wenn das Elternhausnoch der Lebensmitelpunkt ist, aus welchen Gründen auch immer.

      Bei einem Zweitstudium (z.B. Master) kann man Studienkosten von vorneherein als Werbungskosten geltend machen.

      Ich nehme nun an, das vorgetragene Studienkosten eines Zweitstudiums mit den erstbesten steuerpflichtigen Einkommen späterer Jahre verrechnet werden, auch wenn diese so gering sind, dass dafür keine Steuern anfallen würden.

      Ich nehme auch an, das für den Fall einer für den Steuerbürger positiven Entcheidung des obersten Finanzgerichts die Steuerbescheide früherer Jahre der Reihe nach abgearbeitet werden und dabei die Werbungskosten füherer Jahre sofort verpuffen.

      Und um ein wenig den Bezug zu Elster herzustellen. Was ist in den beiden Fällen (Erststudium und Zweitstudium), wenn man mit dem Studienort auch das zuständige Finanzamt gewechselt und kein Keuz an der Stelle mit dem Verlustvortrag gemacht hat.

      Wie gesagt, ich habe überhaupt keine Ahnung von nichts!

      berghaus 18.02.18

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        #18
        AW: Verlustvortrag (wg. Studium) nachholen

        Zitat von berghaus Beitrag anzeigen
        Wie gesagt, ich habe überhaupt keine Ahnung von nichts!

        berghaus 18.02.18
        Und warum müllst Du dann den Thread eines Anderen zu ? Und Deine Elsterbezugfrage hat mit Elster auch nichts zu tun. Können wir auf das Thema des Threaderstellers zurückkommen ?
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #19
          AW: Verlustvortrag (wg. Studium) nachholen

          @Picard777

          Ich nehme an, Du hast die doppelte Verneinung in meinem letzten Satz nicht erkannt.

          Ich wollte damit zu Ausdruck bringen, dass ich weder rechts-oder steuerberatend tätig sein will, noch allwissend bin.

          Ich meine, dass meine Ausführungen durchaus zu dem Thema passen, auch wenn dieses an anderer Stelle schon behandelt wurde.

          Nicht jeder, der hier neu hinzukommt, kann sich durch alle Threads durchlesen.

          Ich glaube, aus eigener Erfahrung schon ein wenig Wissen zu diesem Thema zu haben. Es bleiben aber Fragen und Unsicherheiten.

          Deshalb verstehe ich meine Beiträge auch immer so, dass sie der Diskussion dienen sollen.

          berghaus 18.02.18

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            #20
            AW: Verlustvortrag (wg. Studium) nachholen

            Doch, ich habe sie erkannt, deswegen ja die Frage, was der TE mit Deinen Antworten oder neuen Fragen anfangen soll, der er nicht gestellt hat und die ihn auch nicht betreffen. Mache bitte mit Deinen Darbietungen einen neuen Thread auf, aber nicht hier in einem Elsterforum.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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