AW: Verlustvortrag (wg. Studium) nachholen
Mal eine andere Frage, da Du sagtest, du wärest in 2016 im Ausland gewesen: Hattest Du in 2016 IRGENDWANN in Deutschland einen Wohnsitz ? Mit Wohnsitz meine ich einen BENUTZBAREN Wohnsitz, d.h. wenn das ganze Jahr die Wohnung zwischenvermietet war, war sie nicht benutzbar.
Hintergrund der Frage: WENN Du in 2016 KEINEN deutschen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hattest (ein Tag reicht !), warst Du in 2016 nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.
Mal eine andere Frage, da Du sagtest, du wärest in 2016 im Ausland gewesen: Hattest Du in 2016 IRGENDWANN in Deutschland einen Wohnsitz ? Mit Wohnsitz meine ich einen BENUTZBAREN Wohnsitz, d.h. wenn das ganze Jahr die Wohnung zwischenvermietet war, war sie nicht benutzbar.
Hintergrund der Frage: WENN Du in 2016 KEINEN deutschen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hattest (ein Tag reicht !), warst Du in 2016 nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.
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