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Anlage EÜR 2017 für nebenberufliche Übungsleiter

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    Anlage EÜR 2017 für nebenberufliche Übungsleiter

    Hallo zusammen,

    einmal eine organisatorische Frage zur Übermittlungspflicht der Anlage EÜR ab 2017.

    Grundsätzlich sind ab 2017 ja alle, die ihren Gewinn über eine Einnahme-Überschuss-Rechnung bestimmen, verpflichtet, diese auch elektronisch zu übermitteln.
    Gilt dies auch für Übungsleiter, die nur Einnahmen und die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 26 EStG erklären (denn auch dass ist grundsätzlich eine Einnahme-Überschuss-Rechnung)?
    Grundsätzlich ist dies vollständig auf der Anlage S möglich, so dass eine separate Anlage EÜR nicht erforderlich ist (und nie war).

    Weder § 60 EStDV noch das BMF-Schreiben zur Einführung der neuen Vordrucke 2017 oder Erläuterungen zu den jeweiligen Eintragungsfeldern oder Hilfe-Seite von Elster haben hierzu irgendetwas gesagt.

    Das Finanzamt "kann" in Härtefällen auf die Übermittlung verzichten - dann ist aber zwingend die Anlage EÜR auf Papier einzureichen - also wieder nichts mit "nur auf der Anlage S erklären".
    Sind diese Fälle einfach "vergessen" worden?

    #2
    AW: Anlage EÜR 2017 für nebenberufliche Übungsleiter

    Im ersten Schritt ist zu prüfen, unter welche Einkunftsart die Übungsleitertätigkeit fällt. Ist sie nichtselbständig, gehört sie in Anlage N und Deine Frage ist erledigt. Ist sie selbständig, gehört sie in Anlage S, der Gewinn ist in der Anlage EÜR zu ermitteln, eine Ausnahme ist nicht vorgesehen. Die Anleitung zur Anlage EÜR 2017 sagt zu Zeile 23 Folgendes:

    Zeile 23
    Nach H 18.2 (Betriebsausgabenpauschale) EStH können bei hauptberuflicher
    selbständiger schriftstellerischer oder journalistischer Tätigkeit
    pauschal 30 % der Betriebseinnahmen, maximal 2.455 a jährlich, bei
    wissenschaftlicher, künstlerischer und schriftstellerischer Nebentätigkeit
    sowie bei nebenamtlicher Lehr- und Prüfungstätigkeit pauschal
    25 % der Betriebseinnahmen, maximal 614 a jährlich, statt der tatsächlich
    angefallenen Betriebsausgaben geltend gemacht werden (weiter
    mit Zeile 65).
    Für Tagespflegepersonen besteht nach dem BMF-Schreiben vom
    11.11.2016, BStBl I S. 1236, die Möglichkeit, pauschal 300 a je Kind
    und Monat als Betriebsausgaben abzuziehen. Die Pauschale bezieht
    sich auf eine wöchentliche Betreuungszeit von 40 Stunden und ist bei
    geringerer Betreuungszeit zeitanteilig zu kürzen.

    Ebenfalls einzutragen sind hier die Freibeträge
    – nach § 3 Nr. 26 EStG für bestimmte nebenberufliche Tätigkeiten in
    Höhe von maximal 2.400 € (Übungsleiterfreibetrag),
    – nach § 3 Nr. 26a EStG für andere nebenberufliche Tätigkeiten im
    gemeinnützigen Bereich in Höhe von maximal 720 € (Ehrenamtspauschale)
    und
    – nach § 3 Nr. 26b EStG für Aufwandsentschädigungen an ehrenamtliche
    Betreuer in Höhe von maximal 2.400 ..
    Die Freibeträge nach § 3 Nr. 26 EStG und § 3 Nr. 26b EStG dürfen zusammen
    den Betrag von 2.400 € nicht überschreiten. Die Steuerbefreiung
    nach § 3 Nr. 26a EStG ist ausgeschlossen, wenn für die Einnahmen
    aus der Tätigkeit – ganz oder teilweise – eine Steuerbefreiung nach § 3
    Nr. 12, 26 oder 26b EStG gewährt wird.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Anlage EÜR 2017 für nebenberufliche Übungsleiter

      Ich habe einen ähnlichen Fall, muss Einkünfte unterhalb der Übungsleiterpauschale als Selbstständiger angeben; die Auskunft ist mir nicht verständlich:
      Es wird beschrieben, man müsse in Anlage "S" eintragen, und ebenfalls in Anlage EÜR. In welche Zeile(n) trage ich denn nun eine Jahreseinkunft kleiner 2400 € ein ?

      Kommentar


        #4
        AW: Anlage EÜR 2017 für nebenberufliche Übungsleiter

        Bei Gesamteinnahmen unter 2.400 € würde ich mir das Ausfüllen einer EÜR ersparen. Was soll die denn bringen?

        Der Eintrag in die Anlage S sollte genügen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Anlage EÜR 2017 für nebenberufliche Übungsleiter

          danke für die schnelle Reaktion; allerdings habe ich in Anlage S nur Zeile 4 als passend für den Eintrag gefunden; daraus geht jedoch nicht automatisch hervor, dass es sich um eine steuerbefreite Einnahme handelt, und Elster fügt folgerichtig bei der Berechnung des zu versteuernden Jahreseinkommens diese Summe hinzu...gibt es die Möglichkeit, zu kennzeichnen, dass das Einkommen steuerbefreit ist (vorbehaltlich der Prüfung durch das Finanzamt) ?

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            #6
            AW: Anlage EÜR 2017 für nebenberufliche Übungsleiter

            Zeile 23.

            Im übrigen stimme ich Charlie 24 zu: Wenn Du Einnahmen BIS zu 2.400 € hattest, DARFST Du die Anlage EÜR einreichen, Du kannst es aber auch lassen. Hattest Du Einnahmen iHv 2.401 € oder mehr, MUSST Du die Anlage EÜR einreichen. WENN Du die Anlage EÜR einreichst, MUSS sie elektronisch sein.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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              #7
              AW: Anlage EÜR 2017 für nebenberufliche Übungsleiter

              sorry...ich scheine blind...die Anlage S, die ich in Elster öffne, hat auf Seite 1 die Zeilen 1- 16, auf Seite 2 die Zeilen 31- 45....gibt es einen Trick, der die dazwischen fehlenden Zeilen öffnet ?

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                #8
                AW: Anlage EÜR 2017 für nebenberufliche Übungsleiter

                Zitat von Willi27 Beitrag anzeigen
                sorry...ich scheine blind...die Anlage S, die ich in Elster öffne, hat auf Seite 1 die Zeilen 1- 16, auf Seite 2 die Zeilen 31- 45....gibt es einen Trick, der die dazwischen fehlenden Zeilen öffnet ?
                Die Zeilen, die du suchst, gibt es nicht! Und deine steuerbefreiten Einnahmen sind in Zeile 44 zu erklären.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Anlage EÜR 2017 für nebenberufliche Übungsleiter

                  Sorry, ich bin da heute wohl etwas durch den Wind. Charlie24 hat völlig recht. Meine Angabe zu Zeile 23 bezog sich auf die Anlage EÜR, was Du aber gar nicht gefragt hast.
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                    #10
                    AW: Anlage EÜR 2017 für nebenberufliche Übungsleiter

                    vielen Dank euch beiden für die sehr schnelle Hilfe!!!

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                      #11
                      Laut meinem Finanzamt wird die Abgabe einer Anlage EÜR verlangt, obwohl die Einnahmen 2.400,-€ im Kalenderjahr nicht übersteigen.

                      Der Clou ist, dass ich bei Aufgabe dieser Tätigkeit eine Aufgabebilanz einreichen soll.

                      Ich habe nirgendwo einen Erlass des BMF zu diesem Thema gefunden.

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                        #12
                        Meines Erachtens muss man in diesem Fall keine Anlage EÜR einreichen, weil ja gar kein Überschuss (Einnahmen minus Ausgaben) ermittelt wird.
                        Es sind ja nur die Einnahmen zu erklären.

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                          #13
                          Zitat von Walter1961 Beitrag anzeigen
                          Meines Erachtens muss man in diesem Fall keine Anlage EÜR einreichen, weil ja gar kein Überschuss (Einnahmen minus Ausgaben) ermittelt wird.
                          Es sind ja nur die Einnahmen zu erklären.
                          Das sieht die Finanzverwaltung aber anders und das ist auch in dem amtlichen EÜR-Formular dokumentiert. Seit 2019 gibt es dort sogar

                          eine eigene Zeile 91, in der der Abzug der nach § 3 Nr. 26, 26a oder 26b EStG steuerfreien Beträge erfolgt. Vor 2019 erfolgte der Abzug

                          in der Zeile 23 der EÜR, was formal nicht ganz gepasst hat, da es sich nicht um Betriebsausgaben handelt.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                            Das sieht die Finanzverwaltung aber anders und das ist auch in dem amtlichen EÜR-Formular dokumentiert. Seit 2019 gibt es dort sogar

                            eine eigene Zeile 91, in der der Abzug der nach § 3 Nr. 26, 26a oder 26b EStG steuerfreien Beträge erfolgt. Vor 2019 erfolgte der Abzug

                            in der Zeile 23 der EÜR, was formal nicht ganz gepasst hat, da es sich nicht um Betriebsausgaben handelt.
                            Ich habe heute das BMF angeschrieben, um das zu klären.

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                              #15
                              Zitat von Walter1961 Beitrag anzeigen

                              Ich habe heute das BMF angeschrieben, um das zu klären.
                              Das amtliche Formular wurde vom BMF veröffentlicht, was soll es da zu klären geben? Die Erläuterung zu Zeile 91 ist doch eindeutig.

                              https://www.bundesfinanzministerium....cationFile&v=6
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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