Zitat von Charlie24
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Übersteigen die Einnahmen aus dem Ehrenamt die genannten Freibeträge und liegt eine Pflicht zur Abgabe der Einkommensteuererklärung vor, dann muss die “Anlage EUR” ausgefüllt und elektronisch-authentifiziert an das Finanzamt geschickt werden. Dazu ist eine einmalige Registrierung per Elster erforderlich.“
Ich sehe es weiterhin so, dass eine EÜR nur bei über der Pauschale liegenden Einnahmen abzugeben ist.
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