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    Unterhalt

    Hallo,

    meine Frage zur Einkommensteuererklärung ist folgende:

    Ich lebe seit Mai 2016 getrennt, wir haben 1 gemeinsamen Sohn (9).

    Mein Exmann zahlt uns 900 Euro Unterhalt, davon 600 Euro für unser Kind. Muss ich den gesamten Unterhalt als Einnahme angeben oder nur den Ehegatten-Unterhalt oder gar nichts?

    Anscheinend muss ich dann ziemlich viel nachzahlen, was mir finanziell unmöglich ist.

    Ich habe Steuerklasse 2.

    Vielen Dank im Voraus

    Daniela

    #2
    AW: Unterhalt

    Keine Elster-Frage.

    Hast Du denn die Anlage U unterschrieben?

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      #3
      AW: Unterhalt

      Für die Steuererklärung 2016 ja. Wo soll die Frage denn sonst hin? Danke für die Hilfe.

      Daniela

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        #4
        AW: Unterhalt

        Zitat von Elalex Beitrag anzeigen
        Wo soll die Frage denn sonst hin?
        Jedenfalls nicht in ein Softwareforum ...

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          #5
          AW: Unterhalt

          Muss ich den gesamten Unterhalt als Einnahme angeben oder nur den Ehegatten-Unterhalt ...?
          Lies einfach mal selbst die Erläuterung zur Anlage U, wenn du dem Realsplitting schon zugestimmt hast! Um was geht es denn da? Das steht doch bereits im ersten Satz!

          Diese Links zum Formularmanagementsystem funktionieren leider nur kurze Zeit. Es steht aber auch in der Anlage U selbst, worum es geht:

          https://www.steuertipps.de/steuererk...hemen/anlage-u
          Zuletzt geändert von Charlie24; 26.03.2018, 19:11. Grund: Link funktioniert nicht!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            AW: Unterhalt

            Vielen Dank für hilfreichen Antworten! Ich hoffe, dass ich woanders wirkliche Hilfe bekomme.

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              #7
              AW: Unterhalt

              Wenn du die Anlage U unterschrieben hast, dann musst du den erhaltenen Ehegattenunterhalt auch versteuern.
              Die Anlage U gilt bis auf Widerruf. Dieser ist nur möglich vor Beginn des KJ in dem sie nicht mehr gelten soll.

              Im Übrigen regelt man üblicherweise im Rahmen der Scheidung, dass der Leistende die entstehenden Steuernachzahlungen beim Empfänger ausgleicht.

              Aber das ist nu komplett OT :-)
              Mit freundlichen Grüßen

              Beamtenschweiß
              ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                #8
                AW: Unterhalt

                Vielen Dank! Das nenne ich echte Hilfe!

                Kommentar


                  #9
                  AW: Unterhalt

                  Zitat von Elalex Beitrag anzeigen
                  Anscheinend muss ich dann ziemlich viel nachzahlen, was mir finanziell unmöglich ist.
                  Natürlich sollte Dir das möglich sein. Denn was würde Deine Unterschrift unter die Anlage U denn für einen Sinn machen, wenn Du im Gegenzug dafür, dass er Zahlungen bei sich als Sonderausgaben geltend machen darf, nicht mit ihm vereinbart hast, dass er dafür Deine Steuernachzahlung ausgleichen muss ...
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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