Hallo,
meine Frage zur Einkommensteuererklärung ist folgende:
Ich lebe seit Mai 2016 getrennt, wir haben 1 gemeinsamen Sohn (9).
Mein Exmann zahlt uns 900 Euro Unterhalt, davon 600 Euro für unser Kind. Muss ich den gesamten Unterhalt als Einnahme angeben oder nur den Ehegatten-Unterhalt oder gar nichts?
Anscheinend muss ich dann ziemlich viel nachzahlen, was mir finanziell unmöglich ist.
Ich habe Steuerklasse 2.
Vielen Dank im Voraus
Daniela
meine Frage zur Einkommensteuererklärung ist folgende:
Ich lebe seit Mai 2016 getrennt, wir haben 1 gemeinsamen Sohn (9).
Mein Exmann zahlt uns 900 Euro Unterhalt, davon 600 Euro für unser Kind. Muss ich den gesamten Unterhalt als Einnahme angeben oder nur den Ehegatten-Unterhalt oder gar nichts?
Anscheinend muss ich dann ziemlich viel nachzahlen, was mir finanziell unmöglich ist.
Ich habe Steuerklasse 2.
Vielen Dank im Voraus
Daniela
Kommentar