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Buchungsdatum oder Datum der Wertstellung in Buchführung eintragen?

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    Buchungsdatum oder Datum der Wertstellung in Buchführung eintragen?

    Hallo,

    Anfängerfrage.
    Welche Datumsangabe von Geldbewegungen auf dem Girokonto soll in die Buchführung übernommen werden?

    MFG

    #2
    AW: Buchungsdatum oder Datum der Wertstellung in Buchführung eintragen?

    Hallo YAER,

    bei Steuererklärungen gilt ja das Kalenderjahr als Zeitraum und es gilt das Zu- und Abflussprinzip grundsätzlich.
    Bis auf wenige Ausnahmen regelmäßig wiederkehrende Zahlungen können bis 10. des Folgejahres noch dem alten Jahr zugeordnet werden.

    Tschüß

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      #3
      AW: Buchungsdatum oder Datum der Wertstellung in Buchführung eintragen?

      Für die Frage, wann etwas zu- oder abgeflossen ist, ist die Wertstellung maßgebend. Unabhängig davon sind bestimmte regelmäßige (!) Ein- oder Ausgaben, die innerhalb von 10 Tagen am Jahresanfang oder -ende zwar wie beschrieben zu buchen, aber in der Buchführung des anderen Jahres zu berücksichtigen. Holzgoe hat sich da m.E. etwas quer ausgedrückt.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar


        #4
        AW: Buchungsdatum oder Datum der Wertstellung in Buchführung eintragen?

        Wobei die gesamte Thematik unterm Jahr keine wirklich große Rolle spielt, da Buchungsdatum und Wertstellungsdatum in der Regel nicht oder nur um einen Bankarbeitstag differieren.

        Nur beim Jahreswechsel sollte man genauer hinschauen!

        Es gibt auch Buchhaltungsprogramme, die die Bankdaten importieren können und dabei automatisch ein Datum übernehmen. Da würde ich nicht dazu raten, da jeweils manuell nachzuarbeiten, außer beim Jahreswechsel.

        Macht ja alles zusätzlich Arbeit!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Buchungsdatum oder Datum der Wertstellung in Buchführung eintragen?

          Ich habe mich dafür entscheiden, in meiner Buchführung die Daten der tatsächlichen Transaktion (Geldbewegung, Wertstellung) zu verwenden. Auch weil ich festgestellt habe, dass bei Girokonten die Angabe für Buchung und Wertstellung mehrfach im Jahr, teilweise bis zu 4 Tage abweicht (z. B. Feiertage). Es mag sein, dass dies insgesamt keine entscheidende Rolle spielt. Aber ich folge dem Prinzip, dass ich über Tatsachen Buch führe und nicht die verwaltungstechnischen Zusatzangaben der Banken sammle.

          Vielen Dank an alle die geantwortet und geholfen haben. :-)

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            #6
            Ich empfehle dir, die neuen Online-Buchhaltungstools zu verwenden, die die beste Option sind. Du musst nichts installieren und brauchst keinen speziellen Computer, sogar dein Handy funktioniert. Es ist sehr einfach und unkompliziert. Du brauchst sie nicht einmal herunterzuladen, so dass du auch keinen Festplattenspeicher verbrauchst. Oder fast nichts. Du kannst Plattformen wie https://campai.com/ nutzen. Diese ist zum Beispiel auf die Buchhaltung von Organisationen spezialisiert. Es gibt viele Online-Softwarelösungen, die du heutzutage nutzen kannst. Vor fünf Jahren gab es noch nicht so viele Möglichkeiten, aber seit dem Boom der Cloud-Dienste hat sich alles radikal verändert.
            Zuletzt geändert von AntoniaAniin; 16.06.2022, 12:16.

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              #7
              Hallo, könnten Sie mir einen Rat geben, welche Software ich für die Buchhaltung verwenden sollte?
              Nein, hier stehen die Antworten: https://forum.elster.de/anwenderforu...Cr-buchhaltung
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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