Ich hatte gestern einen Beitrag im Forum Elster-Formular zum Thema Innergem. Erwerb gestellt, den Beitrag sehe ich nicht, habe aber eine Benachrichtigung erhalten, die kann ich nicht öffnen, ich soll mich anmelden, das bin ich aber.
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Keine Ankündigung bisher.
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Ich habe keinen Beitrag von dir gesehen oder gefunden, auch keinen verschwundenen oder nicht freigeschalteten Beitrag. Gestern gab es zu dem Thema überhaupt
nur einen Thread: https://forum.elster.de/anwenderforu...der-abzuziehenFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Ich kann dir nicht sagen, wo das Thema hin verschwunden ist. Seit dem Umzug des Forums treten hier immer wieder mal Fehler auf.
Die Antwort von holzgoe ist ja auch nicht zu finden. Wenn du eine Frage hast, dann stell sie am besten neu.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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Mein Beitrag bezog sich auf das Thema Innergem. Erwerb. Bei der USt-Voranmeldung trägt man in Zeile 33 (89) die Auslandsrechnungen ohne MWSt. (Innergem. Erwerb) ein, eine Spalte daneben errechnet Elster automatisch die MWSt. die es eigentlich gar nicht gibt, deshalb wird sie auf Seite 2 in Zeile 54 (61) auch wieder abgezogen, jedoch wird der Betrag nicht automatisch übertragen, d.h. man muß ihn händig eintragen. Hat man nun die Daten aus dem Vorquartal übernommen und vergißt es den Betrag in Zeile 54 (61) zu korrigieren, dann hat man den Salat.
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... daneben errechnet Elster automatisch die MWSt. die es eigentlich gar nicht gibt
berechtigt sind, z. B. Kleinunternehmer nach § 19 UStG oder Unternehmer, die nur Steuerbefreite Umsätze nach § 4 Nr. 8 ff. UStG ausführen.
Für die ist die Umsatzsteuer kein Nullsummenspiel, die müssen die Steuer selbstverständlich abführen.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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In dem Thema waren 2 Spam-Beiträge. Statt diese Beiträge zu löschen wurde von einem Moderator wohl versehentlich das gesamte Thema gelöscht. Es wird dabei in einen geschützten Bereich verschoben, auf den normale User keinen Zugriff haben, daher auch die Meldung, dass die Seite nicht betrachtet werden darf.
Ich habe das Thema wieder hergestellt: https://forum.elster.de/anwenderforu...t-voranmeldung
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