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    Ich hatte gestern einen Beitrag im Forum Elster-Formular zum Thema Innergem. Erwerb gestellt, den Beitrag sehe ich nicht, habe aber eine Benachrichtigung erhalten, die kann ich nicht öffnen, ich soll mich anmelden, das bin ich aber.

    #2
    Ich habe keinen Beitrag von dir gesehen oder gefunden, auch keinen verschwundenen oder nicht freigeschalteten Beitrag. Gestern gab es zu dem Thema überhaupt

    nur einen Thread: https://forum.elster.de/anwenderforu...der-abzuziehen
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ich habe aber eine Benachrichtigung zu meinem Thema bekommen
      Angehängte Dateien

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        #4
        Ich kann dir nicht sagen, wo das Thema hin verschwunden ist. Seit dem Umzug des Forums treten hier immer wieder mal Fehler auf.

        Die Antwort von holzgoe ist ja auch nicht zu finden. Wenn du eine Frage hast, dann stell sie am besten neu.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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          #5
          Mein Beitrag bezog sich auf das Thema Innergem. Erwerb. Bei der USt-Voranmeldung trägt man in Zeile 33 (89) die Auslandsrechnungen ohne MWSt. (Innergem. Erwerb) ein, eine Spalte daneben errechnet Elster automatisch die MWSt. die es eigentlich gar nicht gibt, deshalb wird sie auf Seite 2 in Zeile 54 (61) auch wieder abgezogen, jedoch wird der Betrag nicht automatisch übertragen, d.h. man muß ihn händig eintragen. Hat man nun die Daten aus dem Vorquartal übernommen und vergißt es den Betrag in Zeile 54 (61) zu korrigieren, dann hat man den Salat.

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            #6
            Ja, Du musst natürlich darauf achten, dass Du in den Steuererklärungen immer richtige Angaben machst! Das gilt auch in der Voranmeldung, in der ja sowieso nicht viele Eintragungen sind.

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              #7
              ... daneben errechnet Elster automatisch die MWSt. die es eigentlich gar nicht gibt
              Das ist ein Irrtum, die gibt es sehr wohl. Automatisch kann das deshalb nicht gehen. Es kaufen auch Steuerpflichtige in der EU ein, die nicht zum Vorsteuerabzug

              berechtigt sind, z. B. Kleinunternehmer nach § 19 UStG oder Unternehmer, die nur Steuerbefreite Umsätze nach § 4 Nr. 8 ff. UStG ausführen.

              Für die ist die Umsatzsteuer kein Nullsummenspiel, die müssen die Steuer selbstverständlich abführen.
              Zuletzt geändert von Charlie24; 12.01.2020, 21:37. Grund: Tippfehler bei § 4 Nr. 8 UStG berichtigt!
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #8
                Hallo,

                HP -> genau ich hatte dir geantwortet so ähnlich wie Charlie24 -> die Vorsteuer für den innergemeinschaftlichen Erwerb musst du selbst eintragen.
                Keine Ahnung wer da gelöscht hat.

                Tschüß

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                  #9
                  In dem Thema waren 2 Spam-Beiträge. Statt diese Beiträge zu löschen wurde von einem Moderator wohl versehentlich das gesamte Thema gelöscht. Es wird dabei in einen geschützten Bereich verschoben, auf den normale User keinen Zugriff haben, daher auch die Meldung, dass die Seite nicht betrachtet werden darf.

                  Ich habe das Thema wieder hergestellt: https://forum.elster.de/anwenderforu...t-voranmeldung

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