Tut mir Leid, hatte das falsch verstanden. Auf jeden Fall habe ich das eingegeben und es wurde nichts abgezogen?
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Keine Ankündigung bisher.
Benötigte Formulare
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Bitte entschuldigt, dass ich hier die falschen Fragen gestellt habe.
Ich hätte nun eine Elsterbezogene Frage: laut meiner Tätigkeit gibt es "Keine Ausweisung der Umsatzsteuer nach § 19 UStG." Muss ich beim EÜR-Formular meinen Gewinn in Zeile 11"Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer" oder Zeile 12 "Betriebseinnahmen: davon nicht steuerbare Umsätze sowie Umsätze nach § 19 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 2 UStG" einfüllen?
Danke!
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenKein Ausweis der Umsatzsteuer nach § 19 UStG bedeutet, dass du die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch nimmst.
In der EÜR sind deine Betriebseinnahmen (Honorare) deshalb in Zeile 11 einzutragen..
eindeutiger geht es doch nicht oder ?
Tschüß
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