Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Steuererklärung mit (kleiner) Photovoltaikanlage

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Charlie24
    antwortet
    AW: Steuererklärung mit (kleiner) Photovoltaikanlage

    Eine Einnahmenüberschussrechnung -EÜR- oder auch als Anlage EÜR bezeichnet, muss ab 2017 in jedem Fall elektronisch authentifiziert übermittelt werden. Damit wird der Gewinn ermittelt,

    der dann in die Anlage G zur Einkommensteuererklärung einzutragen ist. Was als Gewinn im Falle des Eigenverbrauchs gilt, ist eine steuerrechtliche Frage.

    Wenn der Steuerpflichtige wirklich Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG ist, muss man im Einzelfall abklären, ob das Finanzamt überhaupt eine Umsatzsteuererklärung haben will.
    Das wird nicht einheitlich gehandhabt.

    Einen Kommentar schreiben:


  • FIGUL
    antwortet
    AW: Steuererklärung mit (kleiner) Photovoltaikanlage

    Zitat von Daniel283 Beitrag anzeigen
    Hallo liebe Forumsmitglieder,
    Ich hoffe ich bin hier in diesem Unterforum richtig mit meiner Frage.

    Und zwar mache ich die Steuererklärung für eine Person, die eine Photovoltaikanlage besitzt. Ich habe nun schon sehr lange auf Googel und hier im Forum nach Antworten gesucht, aber immer nur (glaube ich zumindest) viel zu komplizierte Antworten gelesen. Denn oft wird bei der Steuererklärung zwischen Kleinunternehmer oder Unternehmer unterschieden, sowie fast immer von Beträgen im Bereich von über 10.000€ pro Jahr gesprochen, sowie von der Unterscheidung der Steuererklärung vor dem Kauf der Anlage, während des Betriebs oder sogar bei Veräußerung dieser. Und all diese verschiedenen Möglichkeiten bieten natürlich ein rießiges Spektrum an möglichen Anlagen und auszufüllenden Zeilen, dass ich bei meinem Fall nicht genau weiß, welche ich denn nun auszufüllen habe.

    Bei mir ist der Fall, dass die Photovoltaikanlage schon mehrere Jahre in Betrieb ist und im Jahr gerade mal 1240€ (inkl. Umst.) erwirtschaftet, also sehr weit weg von Beträgen wie 10.000€. Die Person ist als Kleinunternehmer angemeldet und bezieht auch gleich fast komplett den Strom, den sie produziert. (und neben diesem noch anderen von einem anderen Stromanbieter). Die Differenz aus dem durch die Anlage erwirtschaftetem und davon genutzem Strom (beidesmal schon die 19% Umsatzsteuer mitberechnet) beträgt (laut Rechnung der Stromanbieterfirma) -27€, also ein Gewinn von insg. 27€ (Ist das der in Anlage G einzutragene Gewinn, oder muss ich dort die 1240€ eintragen?).

    Ich habe beim Suchen gefunden, dass eine Umsatzsteuererklärung, Einnahmen-Überschuss-Erklärung und eben die Anlage G bei Photovoltaikanlagen verwendet werden muss/kann. Also nicht unbedingt alle 3, aber eben diese 3 Anlagen habe ich beim Durchlesen immer gesehen und weiß jetzt nicht, ob ich nur Anlage G ausfüllen brauch oder doch noch ein oder zwei der anderen.

    Kann mir da jemand weiterhelfen, was ich denn jetzt genau nur auszufüllen habe?

    mit freundlichen Grüßen
    Daniel
    Hallo,

    Die Steuerklärrung darfst du nur für ANGEHÖRIGE machen
    An deiner Stelle würde ich nicht eimal dieses machen, da dir jedes Grundwissen fehlt.

    Gruß FIGUL

    Einen Kommentar schreiben:


  • Daniel283
    hat ein Thema erstellt Steuererklärung mit (kleiner) Photovoltaikanlage.

    Steuererklärung mit (kleiner) Photovoltaikanlage

    Hallo liebe Forumsmitglieder,
    Ich hoffe ich bin hier in diesem Unterforum richtig mit meiner Frage.

    Und zwar mache ich die Steuererklärung für eine Person, die eine Photovoltaikanlage besitzt. Ich habe nun schon sehr lange auf Googel und hier im Forum nach Antworten gesucht, aber immer nur (glaube ich zumindest) viel zu komplizierte Antworten gelesen. Denn oft wird bei der Steuererklärung zwischen Kleinunternehmer oder Unternehmer unterschieden, sowie fast immer von Beträgen im Bereich von über 10.000€ pro Jahr gesprochen, sowie von der Unterscheidung der Steuererklärung vor dem Kauf der Anlage, während des Betriebs oder sogar bei Veräußerung dieser. Und all diese verschiedenen Möglichkeiten bieten natürlich ein rießiges Spektrum an möglichen Anlagen und auszufüllenden Zeilen, dass ich bei meinem Fall nicht genau weiß, welche ich denn nun auszufüllen habe.

    Bei mir ist der Fall, dass die Photovoltaikanlage schon mehrere Jahre in Betrieb ist und im Jahr gerade mal 1240€ (inkl. Umst.) erwirtschaftet, also sehr weit weg von Beträgen wie 10.000€. Die Person ist als Kleinunternehmer angemeldet und bezieht auch gleich fast komplett den Strom, den sie produziert. (und neben diesem noch anderen von einem anderen Stromanbieter). Die Differenz aus dem durch die Anlage erwirtschaftetem und davon genutzem Strom (beidesmal schon die 19% Umsatzsteuer mitberechnet) beträgt (laut Rechnung der Stromanbieterfirma) -27€, also ein Gewinn von insg. 27€ (Ist das der in Anlage G einzutragene Gewinn, oder muss ich dort die 1240€ eintragen?).

    Ich habe beim Suchen gefunden, dass eine Umsatzsteuererklärung, Einnahmen-Überschuss-Erklärung und eben die Anlage G bei Photovoltaikanlagen verwendet werden muss/kann. Also nicht unbedingt alle 3, aber eben diese 3 Anlagen habe ich beim Durchlesen immer gesehen und weiß jetzt nicht, ob ich nur Anlage G ausfüllen brauch oder doch noch ein oder zwei der anderen.

    Kann mir da jemand weiterhelfen, was ich denn jetzt genau nur auszufüllen habe?

    mit freundlichen Grüßen
    Daniel
Lädt...
X