Hallo,
Ich bin am 24.04.2017 nach grossbritanien umgezogen, habe abe dort bei einer Englische Firma angefangen (eingestellt).
Ich war vom 01.01-13.04.2017 in Deutschland als Arbeitnehmer angestellt, vom 24.04.17 an in Großbritannien.
ich habe meine Mietwohnung in Deutschland vom April bis Dezember untervermietet.
In dem Sinne habe ich ab Mai keinen deutschen Wohnsitz mehr und einen anderen Arbeitgeber. ich war in Deutschland angemeldet.
Jetzt bin ich dabe meine Steuererklaehrung abzugeben.
Von 01.01-13.04.2017 als unbeschraenkt steuerpflichtig, mit meinem Lohn aus der deusche Firma.
Von 24.01-31.12.2017 bin ich dann beschraenkt steuerphlichtig, richtig?
Dann sind die Einkuefte von Untervermietung nur zu deklarien?
Soll ich Anlage N-AUS ausfuehlen wenn ich ab Ende April nicht unbescharenkt steuerpflichtig in Deutschland bin?
Danke fuer die Hilfe.
Eliza
Ich bin am 24.04.2017 nach grossbritanien umgezogen, habe abe dort bei einer Englische Firma angefangen (eingestellt).
Ich war vom 01.01-13.04.2017 in Deutschland als Arbeitnehmer angestellt, vom 24.04.17 an in Großbritannien.
ich habe meine Mietwohnung in Deutschland vom April bis Dezember untervermietet.
In dem Sinne habe ich ab Mai keinen deutschen Wohnsitz mehr und einen anderen Arbeitgeber. ich war in Deutschland angemeldet.
Jetzt bin ich dabe meine Steuererklaehrung abzugeben.
Von 01.01-13.04.2017 als unbeschraenkt steuerpflichtig, mit meinem Lohn aus der deusche Firma.
Von 24.01-31.12.2017 bin ich dann beschraenkt steuerphlichtig, richtig?
Dann sind die Einkuefte von Untervermietung nur zu deklarien?
Soll ich Anlage N-AUS ausfuehlen wenn ich ab Ende April nicht unbescharenkt steuerpflichtig in Deutschland bin?
Danke fuer die Hilfe.
Eliza
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