AW: Kleinunternehmer - UST ID NR versehentlich verwendet
Die UStVA-Felder die du erwähnt hast machen meiner Meinung nach Sinn.
Leider gibt meine Buchhaltungssoftware diese Felder (nur zusammen mit 67) nicht her -.-
Folgende Vorauswahl wird durch Sevdesk vorgegeben: Würde ein anderes Feld etwa besser passen?
(https://abload.de/img/bildschirmfoto2019-077qkwv.png)
Ich habe aufhttps://www.kleinunternehmer.de/ausland.htm noch folgende Information gefunden:
Umsatzsteuerpflichtige Unternehmer dürfen die Einfuhrumsatzsteuer wie die Vorsteuer von der Umsatzsteuerschuld abziehen. Da Kleinunternehmer nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, bekommen sie die Einfuhrumsatzsteuer nicht erstattet. Sie bezahlen letztlich also wieder Bruttopreise, die sie aber in voller Höhe als Betriebsausgaben geltend machen dürfen.
.. andere Dienstleistungen
Beim Reverse-Charge-Verfahren bekommen Sie als Kleinunternehmer vom jeweiligen Internetkonzernen eine Netto-Rechnung, müssen eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben und die Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen. Weil Sie nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, stellt der gesamte Bruttobetrag eine Betriebsausgabe dar.
Beziehend auf dieses Beispiel.. (Software Einkauf aus USA -> Reverse Charge da ich Leistungsempfänger bin) ... wäre es nicht sinvoller in Zeile 46 statt 84(85 einzutragen?
Nachdem Sie das Kalenderjahr und den passenden Zeitraum ausgewählt haben (Monat oder Quartal), machen Sie die Reverse-Charge-Angaben bei eigener Steuerschuld auf Seite 7 („Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“) in Zeile 46 („Steuerpflichtige sonstige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers (§ 13b Absatz 1 UStG)“. Dort geben Sie den auf volle Euro abgerundeten Nettobetrag („Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer“) sowie den darauf fälligen Umsatzsteuerbetrag („Steuer“) ein:
Zitat von mhanft
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Leider gibt meine Buchhaltungssoftware diese Felder (nur zusammen mit 67) nicht her -.-
Folgende Vorauswahl wird durch Sevdesk vorgegeben: Würde ein anderes Feld etwa besser passen?
(https://abload.de/img/bildschirmfoto2019-077qkwv.png)
Ich habe aufhttps://www.kleinunternehmer.de/ausland.htm noch folgende Information gefunden:
Umsatzsteuerpflichtige Unternehmer dürfen die Einfuhrumsatzsteuer wie die Vorsteuer von der Umsatzsteuerschuld abziehen. Da Kleinunternehmer nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, bekommen sie die Einfuhrumsatzsteuer nicht erstattet. Sie bezahlen letztlich also wieder Bruttopreise, die sie aber in voller Höhe als Betriebsausgaben geltend machen dürfen.
.. andere Dienstleistungen
Beim Reverse-Charge-Verfahren bekommen Sie als Kleinunternehmer vom jeweiligen Internetkonzernen eine Netto-Rechnung, müssen eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben und die Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen. Weil Sie nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, stellt der gesamte Bruttobetrag eine Betriebsausgabe dar.
Beziehend auf dieses Beispiel.. (Software Einkauf aus USA -> Reverse Charge da ich Leistungsempfänger bin) ... wäre es nicht sinvoller in Zeile 46 statt 84(85 einzutragen?
Nachdem Sie das Kalenderjahr und den passenden Zeitraum ausgewählt haben (Monat oder Quartal), machen Sie die Reverse-Charge-Angaben bei eigener Steuerschuld auf Seite 7 („Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“) in Zeile 46 („Steuerpflichtige sonstige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers (§ 13b Absatz 1 UStG)“. Dort geben Sie den auf volle Euro abgerundeten Nettobetrag („Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer“) sowie den darauf fälligen Umsatzsteuerbetrag („Steuer“) ein:
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