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Steuernachzahlung zwecks Krankengeld?

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    Steuernachzahlung zwecks Krankengeld?

    Hallo liebe Anwender.

    Ich bin nun zum ersten Mal in diesem Forum und benötige eure Hilfe. Jedes Jahr habe ich bisher Erklärungen selbst gemacht (für Freunde und Verwandte), doch dieses Mal bin ich etwas überfragt, ob eine so hohe Nachzahlung sein kann. Dass aufgrund Krankengeld eine Nachzahlung möglich ist war mir klar, aber in dieser Höhe und bei diesem Verdienst finde ich es wirklich extrem. Und zwar geht es um eine saftige Steuernachzahlung von 659,44€ meiner Mutter. Sie bezog vom 10.05.2018 - 07.09.2018 insgesamt 5379,99€ an Krankengeld (lt. Bescheinigung der Krankenkasse). Die Zeit vor Erhalt des Krankengeldes und danach war sie Vollzeit beschäftigt. Zusätzlich ist sie im Besitz eines Schwerbehindertenausweis, der die Steuernachzahlung wenigstens etwas senkt.

    Daten der Lohnsteuerbescheinigung:

    3. 16327,59€
    4. 570,00€
    6. 45,60€
    22. 1578,27€
    23. 1578,27€
    25. 1408,57
    26. 216,39
    27. 254,57

    Werbungskosten wie Entfernungspauschale kann sie nicht geltend machen, da ihre Arbeitsstelle ca. 1 km von zu Hause entfernt ist. Beiträge zur IG-Metall leistet sie zwar, diese wirken sich jedoch nicht auf die Pauschale aus.

    Ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen. Die Steuererklärung ist soweit fertig gestellt, doch ich will sie noch nicht wirklich abschicken, da ich mir nicht sicher bin, ob das sein kann.

    Danke im Voraus.

    #2
    AW: Steuernachzahlung zwecks Krankengeld?

    Mit welcher Anwendung wurde die Erklärung erstellt?

    Bei Mein ELSTER wird gerne mal die Anlage Vorsorgeaufwand vergessen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Steuernachzahlung zwecks Krankengeld?

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Mit welcher Anwendung wurde die Erklärung erstellt?

      Bei Mein ELSTER wird gerne mal die Anlage Vorsorgeaufwand vergessen.

      Die Steuererklärung wurde mit dem einfachen Elster Formular erstellt. Die Anlage Vorsorgeaufwand habe ich beigefügt und bei Punkt 11 das Häckchen bei JA gesetzt, was aber keinen Unterschied machen würde. Die Beträge zur Krankenversicherung werden ja automatisch durch die Eintragung der Lohnsteuerbescheinigung übernommen.

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        #4
        AW: Steuernachzahlung zwecks Krankengeld?

        5.379 Euro Krankengeld erhöhen den Steuersatz schon ganz ordentlich, so dass das nicht unrealistisch erscheint. Auf 16.000 Euro Arbeitslohn wurden ja nur 570 Euro Lohnsteuer einbehalten? Stimmt das?

        Kommentar


          #5
          AW: Steuernachzahlung zwecks Krankengeld?

          Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
          5.379 Euro Krankengeld erhöhen den Steuersatz schon ganz ordentlich, so dass das nicht unrealistisch erscheint. Auf 16.000 Euro Arbeitslohn wurden ja nur 570 Euro Lohnsteuer einbehalten? Stimmt das?
          Genau, das ist richtig.

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            #6
            AW: Steuernachzahlung zwecks Krankengeld?

            Hallo,

            ich habe mal deine Daten eingegeben. Mit GdB 50 (Behinderung) ergibt das eine Nachzahlung
            Steuer 579 und Soli 35,40
            Ergo stimmt es
            Ist noch eine Handwerkerrechnung in Höhe von 95.- dabei

            Gruß FIGUL
            Zuletzt geändert von FIGUL; 09.04.2019, 15:16.
            Gruß FIGUL

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              #7
              AW: Steuernachzahlung zwecks Krankengeld?

              Nachdem die Beiträge zur KV, PV und ALV mit 1.879,53 knapp unter 1.900,00 € liegen, würde z. B. die Geltendmachung einer privaten Haftpflichtversicherung Sinn machen,

              viel macht das allerdings nicht aus.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Steuernachzahlung zwecks Krankengeld?

                Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                Hallo,

                ich habe mal deine Daten eingegeben. Mit GdB 50 (Behinderung) ergibt das eine Nachzahlung
                Steuer 579 und Soli 35,40
                Ergo stimmt es
                Ist noch eine Handwerkerrechnung in Höhe von 95.- dabei

                Gruß FIGUL
                Also ich komme auf Steuer 578, Soli 35,20 und Kirchensteuer 46,24. Zusätzlich ist noch eine Spende in Höhe von 100 angegeben.
                Wieso hast du denn keine Kirchensteuer raus? vergessen?
                Zuletzt geändert von Junior_0309; 09.04.2019, 15:33.

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                  #9
                  AW: Steuernachzahlung zwecks Krankengeld?

                  Nein, du kannst nur tatsächlich unbar bezahlte Arbeitskosten geltend machen, doch keine Pauschalen!

                  Spenden wirken sich aus, das ist OK.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    AW: Steuernachzahlung zwecks Krankengeld?

                    Hallo,

                    Nein,

                    ich habe einen Testfall angelegt und da war eine Handwerkerleistung angegeben.
                    Die habe ich in deinem Fall vergessen zu löschen

                    Gruß FIGUL

                    - - - Aktualisiert - - -

                    Zitat von Junior_0309 Beitrag anzeigen
                    Also ich komme auf Steuer 578, Soli 35,20 und Kirchensteuer 46,24. Zusätzlich ist noch eine Spende in Höhe von 100 angegeben.
                    Wieso hast du denn keine Kirchensteuer raus? vergessen?
                    Hallo,

                    hab ich nicht vergessen.
                    Habe halt nur die Einkommensteuer+ Soli angegeben.
                    Da du noch eine Spende hast gleicht es sich ja fast mit der Handwerkerleistung aus
                    50 GdB habe ich auch nur fiktiv angenommen, da du keine Angaben zur Höhe gemacht hast.

                    Gruß FIGUL
                    Gruß FIGUL

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                      #11
                      AW: Steuernachzahlung zwecks Krankengeld?

                      Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                      Hallo,

                      Hallo,

                      hab ich nicht vergessen.
                      Habe halt nur die Einkommensteuer+ Soli angegeben.
                      Da du noch eine Spende hast gleicht es sich ja fast mit der Handwerkerleistung aus
                      50 GdB habe ich auch nur fiktiv angenommen, da du keine Angaben zur Höhe gemacht hast.

                      Gruß FIGUL
                      Der fiktive Wert entspricht auch dem tatsächlichen Wert. Also entspricht das Ganze wohl doch der Richtigkeit!

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                        #12
                        AW: Steuernachzahlung zwecks Krankengeld?

                        Dass die Steuernachzahlung so hoch ausfällt, hat auch damit zu tun, dass der Arbeitgeber offensichtlich einen Lohnsteuerjahresausgleich durchgeführt hat.

                        Das darf man bei Arbeitsunterbrechung (U) infolge Krankheit bzw. Krankengeldbezug für 5 oder mehr Arbeitstage meiner Meinung nach gar nicht machen.

                        https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__42b.html
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          AW: Steuernachzahlung zwecks Krankengeld?

                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          Dass die Steuernachzahlung so hoch ausfällt, hat auch damit zu tun, dass der Arbeitgeber offensichtlich einen Lohnsteuerjahresausgleich durchgeführt hat.

                          Das darf man bei Arbeitsunterbrechung (U) infolge Krankheit bzw. Krankengeldbezug für 5 oder mehr Arbeitstage meiner Meinung nach gar nicht machen.

                          https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__42b.html
                          Das mag ja sein, aber das weiß ja das Steuerprogramm nicht!

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                            #14
                            AW: Steuernachzahlung zwecks Krankengeld?

                            Zitat von Junior_0309 Beitrag anzeigen
                            Das mag ja sein, aber das weiß ja das Steuerprogramm nicht!
                            Aber der Arbeitgeber hätte es wissen müssen! Dann wäre mehr Lohnsteuer einbehalten worden und die Nachzahlung würde jetzt geringer ausfallen.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Steuernachzahlung zwecks Krankengeld?

                              Hallo,

                              aber die katze fällt auf die selben Pfoten

                              Gruß FIGUL
                              Gruß FIGUL

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