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Steuernachzahlung zwecks Krankengeld?

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    #16
    AW: Steuernachzahlung zwecks Krankengeld?

    Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
    Hallo,

    aber die katze fällt auf die selben Pfoten

    Gruß FIGUL
    Richtig, aber die Stimmungslage ist besser.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #17
      AW: Steuernachzahlung zwecks Krankengeld?

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Aber der Arbeitgeber hätte es wissen müssen! Dann wäre mehr Lohnsteuer einbehalten worden und die Nachzahlung würde jetzt geringer ausfallen.
      Aber welcher Arbeitgeber macht denn das!?
      Noch nie von einem gehört!
      Nunja weiß jetzt erstmal, dass die Erklärung so seine Richtigkeit hat, obwohl ich das Ganze schon ein Unding finde!
      Da hat man ein Handicap und wird im nächsten Jahr dafür bestraft. Der gute alte Vater Staat!

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        #18
        AW: Steuernachzahlung zwecks Krankengeld?

        Aber welcher Arbeitgeber macht denn das!?
        Du hast meinen Beitrag anscheinend missverstanden. Ein Arbeitgeber darf in solchen Fällen keinen Lohnsteuerjahresausgleich durchführen.

        Es bringt ja auch nichts, dem Arbeitnehmer im Dezember oder Januar Lohnsteuer zu erstatten, wenn der Arbeitnehmer diese Steuer dann doch wieder an den Fiskus abführen muss.

        Man wird durch den Progressionsvorbehalt auch nicht bestraft, man wird nur steuerlich nicht besser gestellt. Die Gründe für die Lohnersatzleistung bleiben steuerlich außen vor,

        darauf nimmt das Steuerrecht keine Rücksicht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #19
          AW: Steuernachzahlung zwecks Krankengeld?

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Du hast meinen Beitrag anscheinend missverstanden. Ein Arbeitgeber darf in solchen Fällen keinen Lohnsteuerjahresausgleich durchführen.

          Es bringt ja auch nichts, dem Arbeitnehmer im Dezember oder Januar Lohnsteuer zu erstatten, wenn der Arbeitnehmer diese Steuer dann doch wieder an den Fiskus abführen muss.

          Man wird durch den Progressionsvorbehalt auch nicht bestraft, man wird nur steuerlich nicht besser gestellt. Die Gründe für die Lohnersatzleistung bleiben steuerlich außen vor,

          darauf nimmt das Steuerrecht keine Rücksicht.

          Sorry, da hab ich dich tatsächlich missverstanden.

          Also ich finde es wirklich eine Bestrafung. Jeder hat da seine Meinung. Wenn ich schon höre, dass das Krankengeld steuerfrei ist, aber dann um die Ecke doch irgendwie Geld abgeschöpft wird hört es bei mir auf. Bei normalem Verdienst bekommst Geld raus und bei weniger wofür man eigentlich nichts kann, sollst nachzahlen. Finde ich ungerecht!

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            #20
            AW: Steuernachzahlung zwecks Krankengeld?

            Zitat von Junior_0309 Beitrag anzeigen
            Bei normalem Verdienst bekommst Geld raus und bei weniger wofür man eigentlich nichts kann, sollst nachzahlen. Finde ich ungerecht!
            Echt, Du findest es besser wenn jemand 1500 Euro Steuer abgezogen kriegt, als wenn er 600 abgezogen kriegt und 600 nachzahlen muss? Ok.

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              #21
              AW: Steuernachzahlung zwecks Krankengeld?

              So wirklich gerecht war das Steuerrecht noch nie, da stimme ich dir zu! Aber das werden wir hier nicht ändern können.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #22
                AW: Steuernachzahlung zwecks Krankengeld?

                Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                Echt, Du findest es besser wenn jemand 1500 Euro Steuer abgezogen kriegt, als wenn er 600 abgezogen kriegt und 600 nachzahlen muss? Ok.
                Nehmen wir als Beispiel ne Alleinerziehende Mutter. Arbeitet was das Zeug hält um sich und das Kind zu finanzieren! Plötzlich wird sie krank, kann nicht arbeiten und sich auch nicht uns Kind kümmern. Kommt dann doch finanziell irgendwie hin und darf das Jahr drauf noch zusätzlich zahlen. Verstehst wir ich meine? Kann deine Meinung auch verstehen, aber das kann doch so nicht sein!

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                  #23
                  AW: Steuernachzahlung zwecks Krankengeld?

                  Diskussionen dieser Art sind hier erfahrungsgemäß nicht zielführend. Das Forum ist vorrangig dafür gedacht, anderen Anwendern bei der elektronischen Steuererklärung zu helfen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #24
                    AW: Steuernachzahlung zwecks Krankengeld?

                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Diskussionen dieser Art sind hier erfahrungsgemäß nicht zielführend. Das Forum ist vorrangig dafür gedacht, anderen Anwendern bei der elektronischen Steuererklärung zu helfen.
                    Sorry hast natürlich Recht.
                    Hiermit hat sich ja mein Anliegen auch erledigt und ihr habt mir sehr geholfen.
                    Danke für eure Zeit!

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                      #25
                      AW: Steuernachzahlung zwecks Krankengeld?

                      Hallo ich nochmal!
                      Ich hätte dann doch nochmal eine Frage zwecks dem GdB 50. Der Pauschbetrag hat eine Höhe von 570€.
                      Wie sieht es mit Kosten die man für beispielsweise Massagen aufwenden muss? Sind diese Kosten mit den 570€ gedeckt oder bekommt man dafür zusätzlich noch etwas anerkannt!?

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                        #26
                        AW: Steuernachzahlung zwecks Krankengeld?

                        In der amtlichen Anleitung steht dazu folgendes:

                        Wenn bei Ihnen eine Behinderung vorliegt, können Sie wählen, ob Sie Ihre mit der Behinderung zusammenhängenden Aufwendungen im Einzelnen geltend machen (Zeile 67) oder einen Pauschbetrag in Anspruch nehmen.

                        Also entweder oder! Da bei Zeile 67 eine zumutbare Eigenbelastung angerechnet wird, müssen die Aufwendungen eine erhebliche Höhe erreichen, damit mehr als beim Pauschbetrag herauskommt.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #27
                          AW: Steuernachzahlung zwecks Krankengeld?

                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          In der amtlichen Anleitung steht dazu folgendes:

                          Wenn bei Ihnen eine Behinderung vorliegt, können Sie wählen, ob Sie Ihre mit der Behinderung zusammenhängenden Aufwendungen im Einzelnen geltend machen (Zeile 67) oder einen Pauschbetrag in Anspruch nehmen.

                          Also entweder oder! Da bei Zeile 67 eine zumutbare Eigenbelastung angerechnet wird, müssen die Aufwendungen eine erhebliche Höhe erreichen, damit mehr als beim Pauschbetrag herauskommt.
                          Dann ist die Wahl des Pauschbetrages wohl doch besser oder?
                          Außer man hat natürlich immense Kosten. Wenn es Kleinstbeträge sind wird es sich wohl nicht auszahlen die zumutbare Eigenbelastung zu überschreiten. Wie hoch wäre denn diese in meinem Fall!? Kann man das sagen?

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                            #28
                            AW: Steuernachzahlung zwecks Krankengeld?

                            Zitat von Junior_0309 Beitrag anzeigen
                            Dann ist die Wahl des Pauschbetrages wohl doch besser oder?
                            Außer man hat natürlich immense Kosten. Wenn es Kleinstbeträge sind wird es sich wohl nicht auszahlen die zumutbare Eigenbelastung zu überschreiten. Wie hoch wäre denn diese in meinem Fall!? Kann man das sagen?
                            Hallo,

                            gib einenx-beliebigen Wert in Zeile 67 an und lass die Berechnung laufen.
                            Da wird dir die zumutbare Belastung angezeigt

                            Gruß FIGUL
                            Gruß FIGUL

                            Kommentar


                              #29
                              AW: Steuernachzahlung zwecks Krankengeld?

                              Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                              Hallo,

                              gib einenx-beliebigen Wert in Zeile 67 an und lass die Berechnung laufen.
                              Da wird dir die zumutbare Belastung angezeigt

                              Gruß FIGUL
                              Okay diese wäre in meinem Fall 766€! Also nur um sicher zu gehen, dass ich es verstanden habe. Sollten die Kosten der Behinderung unter der zumutbaren Belastung sein, ist es ratsam den Pauschbetrag anzuwenden. Wenn ich das Ganze als aussergewöhnliche Belastung ansetzen würde, wären in diesem Fall die Kosten die mit der Behinderung Zusammenhängen nur steuermindernd, wenn die Kosten sich auf insgesamt 1337 € belaufen würden, im Verhältnis zum Pauschbetrag natürlich.

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                                #30
                                AW: Steuernachzahlung zwecks Krankengeld?

                                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                                In der amtlichen Anleitung steht dazu folgendes:

                                Wenn bei Ihnen eine Behinderung vorliegt, können Sie wählen, ob Sie Ihre mit der Behinderung zusammenhängenden Aufwendungen im Einzelnen geltend machen (Zeile 67) oder einen Pauschbetrag in Anspruch nehmen.

                                Also entweder oder! Da bei Zeile 67 eine zumutbare Eigenbelastung angerechnet wird, müssen die Aufwendungen eine erhebliche Höhe erreichen, damit mehr als beim Pauschbetrag herauskommt.
                                Hallo,

                                Da hast du aber einiges weggelassen

                                Neben dem Pauschbetrag können Sie unter bestimmten Voraussetzungen weitere Aufwendungen (z. B. Kosten für Heilbehandlungen, Kurkosten, Kraftfahrzeugkosten) geltend machen (siehe Hinweise zu den Zeilen 67 bis 70). u.s.w.

                                Gruß FIGUL
                                Gruß FIGUL

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