Nochmal meine Empfehlung, für 2023 eine getrennte Veranlagung in Betracht zu ziehen.
Wenn Du vom 01.01.-08.02.2023 rund 5.000 € Bruttolohn gehabt hast und vom 09.02.2023 - 31.12.2023 sagen wir mal 20.000 € Krankengeld und sonst nichts beziehst ist bei einer Einzelveranlagung bei Dir von einem zu versteuernden Einkommen von nicht mehr als 2.800 € auszugehen (5.000 € - Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung - Arbeitnehmerpauschale). Lt. Progressionsvorbehaltsrechner kommst Du damit auf eine Einkommensteuer von 329 €, das ist weniger als das was bei Steuerklasse III im Jan./Feb. einbehalten wurde, Du bekommst also sogar noch was zurück. Und wenn die Frau die Einzelveranlagung macht wird sie behandelt als hätte sie Steuerklasse I statt Steuerklasse V gehabt, sie bekommt auch was zurück wenn sie das ganze Jahr Lohnsteuer nach Steuerklasse V gezahlt hat.
Von Nachzahlen kann bei diesem Szenario nicht die Rede sein.
Aber endgültig weißt Du das erst, wenn das Jahr rum ist, vielleicht arbeitest Du da ja schon längst wieder oder bekommst inzwischen eine Rente, dann muss man wieder anders rechnen.
Wenn Du vom 01.01.-08.02.2023 rund 5.000 € Bruttolohn gehabt hast und vom 09.02.2023 - 31.12.2023 sagen wir mal 20.000 € Krankengeld und sonst nichts beziehst ist bei einer Einzelveranlagung bei Dir von einem zu versteuernden Einkommen von nicht mehr als 2.800 € auszugehen (5.000 € - Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung - Arbeitnehmerpauschale). Lt. Progressionsvorbehaltsrechner kommst Du damit auf eine Einkommensteuer von 329 €, das ist weniger als das was bei Steuerklasse III im Jan./Feb. einbehalten wurde, Du bekommst also sogar noch was zurück. Und wenn die Frau die Einzelveranlagung macht wird sie behandelt als hätte sie Steuerklasse I statt Steuerklasse V gehabt, sie bekommt auch was zurück wenn sie das ganze Jahr Lohnsteuer nach Steuerklasse V gezahlt hat.
Von Nachzahlen kann bei diesem Szenario nicht die Rede sein.
Aber endgültig weißt Du das erst, wenn das Jahr rum ist, vielleicht arbeitest Du da ja schon längst wieder oder bekommst inzwischen eine Rente, dann muss man wieder anders rechnen.
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