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Müssen Kinder in der Steuererklärung angegeben werden?

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    Müssen Kinder in der Steuererklärung angegeben werden?

    Hallo Zusammen!

    Ich helfe einem Verwandten immer bei seiner Steuererklärung - allerdings bin ich bezüglich seiner aktuellen Lebensumstände überfragt und suche an dieser Stelle Hilfe.

    Die betroffene Person hat ein uneheliches Kind und lebt nicht mit der Mutter zusammen bzw. ist dauerhaft von ihr getrennt. Das Sorgerecht liegt bei der Mutter und sie erhält neben den Unterhaltszahlungen meines Verwandten auch das volle Kindergeld. Die beiden Elternteile sehen sich zudem recht selten und Informationen über bestimmte Sachverhalte sind nur schwierig in Erfahrung zu bringen.

    Ich habe meinem Verwandten empfohlen einen Lohnsteuerhilfeverein aufzusuchen und sich bzgl. der Steuererklärung helfen zu lassen. Durch deren Steuererklärung hätte ich ggf. für zukünftige Jahre Tipps zum korrekten Ausfüllen der Formulare erhalten.

    Auf Grund des geringen Verdienstes meines Verwandten hat der Lohnsteuerhilfeverein gesagt, dass sich eine Steuererklärung über deren Institution, d.h. auf Grund der dafür anfallenen Gebühren, bzw. ganz allgemein, nicht lohnen würde.

    Jetzt meine Frage: Kann man alle Angaben zu Kindern weglassen, obwohl derjenige, der die Steuererklärung abgibt, tatsächlich Kinder hat?

    Ich kann bezüglich meines fehlenden Wissens nur alle anderen Felder der Steuererklärung ausfüllen und bin bzgl. der Angaben zu dem unehelichen Kind überfragt. Wenn die anderen Felder jedoch eine Rückzahlung von 100-200 EUR ergeben, wäre dies für ein paar Stunden Arbeit vollkommen in Ordnung. Ich möchte allerdings keinen Fehler oder mich strafbar o.ä. machen, nur dadurch, dass ich zu machende Angaben weggelassen habe.

    Hat hier jemand einen validen Tipp? Internetrecherche hat mich derzeit nicht wirklich weitergebracht...
    Zuletzt geändert von uLu_MuLu; 19.06.2019, 16:22. Grund: Titel angepasst

    #2
    AW: Müssen Kinder in der Steuererklärung angegeben werden?

    Natürlich können Sie die Anlage Kind weglassen, aber wozu? Die persönlichen Daten, die Sie eingeben müssen kennen Sie doch alle.

    Kommentar


      #3
      AW: Müssen Kinder in der Steuererklärung angegeben werden?

      Zitat von uLu_MuLu Beitrag anzeigen
      Hallo Zusammen!

      Ich helfe einem Verwandten immer bei seiner Steuererklärung - allerdings bin ich bezüglich seiner aktuellen Lebensumstände überfragt und suche an dieser Stelle Hilfe.

      Die betroffene Person hat ein uneheliches Kind und lebt nicht mit der Mutter zusammen bzw. ist dauerhaft von ihr getrennt. Das Sorgerecht liegt bei der Mutter und sie erhält neben den Unterhaltszahlungen meines Verwandten auch das volle Kindergeld. Die beiden Elternteile sehen sich zudem recht selten und Informationen über bestimmte Sachverhalte sind nur schwierig in Erfahrung zu bringen.

      Ich habe meinem Verwandten empfohlen einen Lohnsteuerhilfeverein aufzusuchen und sich bzgl. der Steuererklärung helfen zu lassen. Durch deren Steuererklärung hätte ich ggf. für zukünftige Jahre Tipps zum korrekten Ausfüllen der Formulare erhalten.

      Auf Grund des geringen Verdienstes meines Verwandten hat der Lohnsteuerhilfeverein gesagt, dass sich eine Steuererklärung über deren Institution, d.h. auf Grund der dafür anfallenen Gebühren, bzw. ganz allgemein, nicht lohnen würde.

      Jetzt meine Frage: Kann man alle Angaben zu Kindern weglassen, obwohl derjenige, der die Steuererklärung abgibt, tatsächlich Kinder hat?

      Ich kann bezüglich meines fehlenden Wissens nur alle anderen Felder der Steuererklärung ausfüllen und bin bzgl. der Angaben zu dem unehelichen Kind überfragt. Wenn die anderen Felder jedoch eine Rückzahlung von 100-200 EUR ergeben, wäre dies für ein paar Stunden Arbeit vollkommen in Ordnung. Ich möchte allerdings keinen Fehler oder mich strafbar o.ä. machen, nur dadurch, dass ich zu machende Angaben weggelassen habe.

      Hat hier jemand einen validen Tipp? Internetrecherche hat mich derzeit nicht wirklich weitergebracht...
      Hallo,

      ist ein Kinderfreibetrag eingetragen? (Lohnsteuerbescheinigung)
      Die Anlage Kind wirkt sich auf Soli und KiSt aus.
      Womit erstellst du die Erklärung? (ein paar Stunden? Selbständig?)

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #4
        AW: Müssen Kinder in der Steuererklärung angegeben werden?

        Zuerst einmal vielen Dank für die schnellen Antworten!

        Zitat von korsika Beitrag anzeigen
        Natürlich können Sie die Anlage Kind weglassen, aber wozu? Die persönlichen Daten, die Sie eingeben müssen kennen Sie doch alle.
        Der vorliegende Sachverhalt ist für mich als kinderlose Person relativ kompliziert nachzuvollziehen und bei manchen Informationen ist sich mein Verwandter nicht 100%ig sicher. Ich erledige ungern Dinge, von denen ich keine wirklich Ahnung habe. Außerdem möchte ich etwaige Konsequenzen bei fehlerhaften Angaben vermeiden. Wenn sich mein Verwandter demzufolge nicht sicher ist, habe ich Bedenken entsprechende Informationen zu übernehmen. Auf der anderen Seite möchte ich mich auch nicht mehr als unbedingt notwendig in seine Angelegenheiten einmischen (z.B. Kontakt zur Mutter aufnehmen).

        Falls sich eine etwaige Rückzahlung durch das Finanzamt (bei Ausfüllen der Anlage Kind usw.) auf nur 100 EUR belaufen würde, macht es meiner Meinung nach wenig Sinn, sich detailliert in die Materie einzuarbeiten. Diesen Betrag hätte mein Verwandter bei Inanspruchnahme des Lohnsteuerhilfevereins ja auch bezahlen müssen. Nur, dass die die Steuererklärung, wie im Eingangspost erwähnt, gar nicht erst durchgeführt haben.

        Würde es sich denn, Ihrer Meinung nach, rentieren?


        Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
        Hallo,

        ist ein Kinderfreibetrag eingetragen? (Lohnsteuerbescheinigung)
        Die Anlage Kind wirkt sich auf Soli und KiSt aus.
        Womit erstellst du die Erklärung? (ein paar Stunden? Selbständig?)

        Gruß FIGUL
        • Auf den LSt-Bescheinigungen (zwei Arbeitgeber) ist kein Kinderfreibetrag eingetragen. Das entsprechende Feld ist leer. Ich habe gerade gegoogelt und auf dieser Seite gelesen, dass man entweder Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag bekommen kann. Den Angaben meines Verwandten nach, erhält die Mutter das Kindergeld alleine und in voller Höhe. Ich gehe davon aus, dass das der Grund für die fehlenden Eintragungen ist.
        • Die Steuererklärung erstelle ich mit ElsterFormular. Die bisherigen Steuererklärungen gingen sehr schnell (1-2 Stunden), d.h. mittels des Interview-Modus und der Datenübernahme aus alten Steuererklärungen. Jetzt kommt halt die Sache mit dem Kind hinzu und da werde ich u.U. überfragt sein. Vor allem, weil ich selbst keine Kinder habe und in dem Thema unwissend bin.
        • Es handelt sich um die Steuererklärung für einen nicht-selbständigen Arbeitnehmer.
        Zuletzt geändert von uLu_MuLu; 18.06.2019, 14:08.

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          #5
          AW: Müssen Kinder in der Steuererklärung angegeben werden?

          Hallo uLu_MuLu,

          gib doch mal alles in Elsterformular ein ohne Anlage Kind und mache eine Steuerberechnung.
          Dann fügst du die Anlage Kind hinzu und schaust, ob sich überhaupt etwas ändert an der Steuerberechnung.

          Tschüß

          Kommentar


            #6
            AW: Müssen Kinder in der Steuererklärung angegeben werden?

            Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
            Hallo uLu_MuLu,

            gib doch mal alles in Elsterformular ein ohne Anlage Kind und mache eine Steuerberechnung.
            Dann fügst du die Anlage Kind hinzu und schaust, ob sich überhaupt etwas ändert an der Steuerberechnung.

            Tschüß
            Danke für den Hinweis - daran habe ich natürlich ebenfalls bereits gedacht.

            Falls sich nach einem Testlauf nichts an einer etwaigen Rückzahlung ändert sollte und man Angaben demzufolge theoretisch entweder weglassen oder in Teilen falsch angeben könnte, stellt sich bei mir immer noch folgende Frage: Ist das Weglassen von Informationen zu z.B. Kindern legal? Wenn man es einfach weglassen kann, dann lasse ich die ganze Anlage auch einfach weg. Möchte mein Verwandter ggf. mehr Geld zurückerstattet bekommen, müsste er sich woanders selbst Rat einholen.

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              #7
              AW: Müssen Kinder in der Steuererklärung angegeben werden?

              Zitat von uLu_MuLu Beitrag anzeigen
              ...stellt sich bei mir immer noch folgende Frage: Ist das Weglassen von Informationen zu z.B. Kindern legal? Wenn man es einfach weglassen kann, dann lasse ich die ganze Anlage auch einfach weg. Möchte mein Verwandter ggf. mehr Geld zurückerstattet bekommen, müsste er sich woanders selbst Rat einholen.
              Die Frage lässt sich ganz einfach beantworten: Es handelt sich dann darum, dass steuermindernde Tatsachen nicht geltend gemacht werden. Dafür wird letztlich niemand bestraft, man straft sich selber. Denn wenn der Steuerbescheid bestandskräftig ist geht letztlich nichts mehr.

              Anders natürlich, wenn steuererhöhende Tatsachen nicht angegeben werden, da gibt es eine Reihe strafrechtlicher Folgen.
              Zuletzt geändert von ; 18.06.2019, 14:33.

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                #8
                AW: Müssen Kinder in der Steuererklärung angegeben werden?

                Zitat von korsika Beitrag anzeigen
                Die Frage lässt sich ganz einfach beantworten: Es handelt sich dann darum, dass steuermindernde Tatsachen nicht geltend gemacht werden. Dafür wird letztlich niemand bestraft, man straft sich selber. Denn wenn der Steuerbescheid bestandskräftig ist geht letztlich nichts mehr.

                Anders natürlich, wenn steuererhöhende Tatsachen nicht angegeben werden, da gibt es eine Reihe strafrechtlicher Folgen.
                Das ist sehr leicht verständlich ausgedrückt, super! Jetzt stellt sich bei mir leider noch einmal eine naive Frage diesbezüglich:

                Kann ich mir sicher sein, dass die Anlage Kind keine steuererhöhenden Informationen enthält? Wenn ich die einfach weglasse, obwohl Bestandteile darin eine steuererhöhende Wirkung entfalten, hätte ich ja theoretisch ein Problem verursacht. Ich denke da an solche Positionen wie z.B. die Unterhaltszahlungen. Auf der anderen Seite aber auch das Kindergeld, welches der Vater wohl zumindest in der Steuererklärung (siehe Infos auf dieser Internetseite) zu 50% inkludieren kann. Auf den ersten Blick wirken die beiden Positionen eher als reduzierender Faktor. So wie ich es verstehe, könnten sie anders herum betrachtet aber auch die Rückzahlung / Steuerlast erhöhen.

                Wahrscheinlich muss ich einfach mal die Steuererklärung im ElsterFormular so weit wie möglich durchführen und mich bei Fragen nochmal an dieses Forum wenden?
                Zuletzt geändert von uLu_MuLu; 18.06.2019, 14:48.

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                  #9
                  AW: Müssen Kinder in der Steuererklärung angegeben werden?

                  Hallo,

                  da in der Lstbescheinigung kein Kinderfreibetrag eingetragen ist,
                  vermindert sich auf jeden Fall der Soli.
                  Kontaktaufnahme zur Mutter ist gar nicht nötig.
                  Dein Verwandter wird doch sicher das Geburtsdatum der Mutter wissen.
                  Anspruch auf KG hat er zur Hälfte. deshalb nur den halben Betrag des gezahlten KG eintragen.
                  Ist der Wohnsitz der Mutter unbekannt, einfach unbekannt eintragen.
                  Sollte er die ID-Nr. des Kindes nicht wissen Feld leer lassen,
                  Es kommt bei der Plausi/Berechnung ein Hinweis - einfach wegdrücken, das ist keine Fehlermeldung

                  Gruß FIGUL
                  Gruß FIGUL

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                    #10
                    AW: Müssen Kinder in der Steuererklärung angegeben werden?

                    Zitat von uLu_MuLu Beitrag anzeigen

                    Wahrscheinlich muss ich einfach mal die Steuererklärung im ElsterFormular so weit wie möglich durchführen und mich bei Fragen nochmal an dieses Forum wenden?
                    Hallo uLu_MuLu,

                    das ist mein Vorschlag gewesen, eventuell ändert sich überhaupt an der Steuererstattung und alle Überlegungen sind hinfällig.

                    Tschüß

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                      #11
                      AW: Müssen Kinder in der Steuererklärung angegeben werden?

                      Auch die Frage der steuerlichen Auswirkungen lässt sich ganz einfach beantworten. Wenn bei dem Bekannten neben der Lohnsteuer auch Solidaritätszuschlag einbehalten wurde,

                      hat das Weglassen der Anlage Kind in jedem Fall negative Auswirkungen. Wenn wegen des geringen Einkommens oder des Eintrags von 0,5 Kinderfreibeträgen kein Solidaritätszuschlag

                      einbehalten wurde, musst du austesten, was passiert.

                      Im Übrigen muss man doch nicht allzu viel wissen, um die Anlage Kind korrekt auszufüllen. Der Vater leistet Unterhalt, darf also den halben Kindergeldanspruch eintragen.

                      Wenn das Kind noch unter 18 ist, muss man außer den Geburtsdaten und Adressen von Kind und Mutter nichts angeben. Diese Daten wird dein Bekannter ja wohl haben,

                      selbst wenn man sich nur selten trifft. Schwieriger ist es doch nur, wenn ein Kind bereits volljährig ist.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        AW: Müssen Kinder in der Steuererklärung angegeben werden?

                        An alle: Vielen Dank für die vorherigen Antworten!

                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        (...)
                        Auch die Frage der steuerlichen Auswirkungen lässt sich ganz einfach beantworten. Wenn bei dem Bekannten neben der Lohnsteuer auch Solidaritätszuschlag einbehalten wurde,

                        hat das Weglassen der Anlage Kind in jedem Fall negative Auswirkungen.
                        (...)
                        Der Solidaritätszuschlag wurde abgeführt, d.h. daher müsste ich definitiv Angaben machen.


                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        (...)
                        Im Übrigen muss man doch nicht allzu viel wissen, um die Anlage Kind korrekt auszufüllen. Der Vater leistet Unterhalt, darf also den halben Kindergeldanspruch eintragen.

                        Wenn das Kind noch unter 18 ist, muss man außer den Geburtsdaten und Adressen von Kind und Mutter nichts angeben. Diese Daten wird dein Bekannter ja wohl haben,

                        selbst wenn man sich nur selten trifft. Schwieriger ist es doch nur, wenn ein Kind bereits volljährig ist.

                        Das Kind ist nicht volljährig. Ich würde demzufolge morgen Nachmittag die Steuererklärung einmal starten und mich durch die Anlage Kind arbeiten. Die Kommunikation mit der Mutter ist wohl recht schwierig, aber wenn diese Aussage von Figul stimmt...

                        Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                        (...)
                        Ist der Wohnsitz der Mutter unbekannt, einfach unbekannt eintragen.
                        Sollte er die ID-Nr. des Kindes nicht wissen Feld leer lassen,
                        Es kommt bei der Plausi/Berechnung ein Hinweis - einfach wegdrücken, das ist keine Fehlermeldung
                        (...)
                        ... dann ist es ja scheinbar kein großes Problem!

                        Andernfalls würde ich euch / Sie an dieser Stelle noch einmal nerven...

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                          #13
                          AW: Müssen Kinder in der Steuererklärung angegeben werden?

                          Ich habe jetzt einmal die Anlage Kind ausgefüllt und tatsächlich war das überhaupt nicht schwierig. Solange das Kind nicht volljährig ist oder man Gelder für Betreuung, Ausbildung o.ä. zahlt, müssen scheinbar keine großen Angaben gemacht werden. Die Hinweise bei der Plausibilitätsprüfung konnte man ja einfach ignorieren, wie FIGUL oben im Thread bereits beschrieben hatte.

                          Im Verlauf hat sich jetzt allerdings ein anderes Problem, bzw. sogar das Hauptproblem herauskristalliert: Die Unterhaltszahlungen an die Mutter des Kindes.

                          Ich weiß nicht, ob es sich lohnen würde, hierfür einen neuen Thread aufzumachen. Falls ihr die Frage beantworten könnt, passe ich ggf. später nur noch einmal den Titel an:
                          • In der Anlage Unterhalt muss man unter Punkt 45 die Einkünfte und Bezüge der 1. unterstützten Person angeben. Mein Verwandter sagt, dass die Mutter hierzu (wahrscheinlich) keine Auskunft geben wird, bzw. er sie nicht danach fragen möchte.
                          • Muss unter den Punkten 32-33 überhaupt die Kindesmutter angegeben werden oder vielleicht sogar nur das Kind meines Verwandten (Zeile 4 Wohnung der Mutter, Zeile 32 das Kind)? Falls es das Kind sein sollte, so muss ich nämlich überhaupt keine Bezüge in den kommenden Feldern eintragen, da das Kind ja noch keinerlei Einkünfte hat.
                          • Beziehen sich die Punkte 35-42 nur auf Unterhaltsempfänger im Ausland, so wie es über dem Punkt 34 scheinbar angedeutet wird oder muss ich auch bei im Inland lebenden Kindern die Kreuze setzen?


                          PS:
                          Handelt es sich bei Unterhaltszahlungen um steuermindernde Tatsachen? Ohne die Anlage Unterhalt, d.h. nur mit Hauptvordruck, Anlage N und Anlage Kind kommt das Programm nämlich schon auf eine Rückzahlung von knapp 500 EUR.

                          Interessant finde ich diesbezüglich auch die Aussage des Lohnsteuerhilfevereins, d.h. dass sich das Ganze nicht rentieren würde: Weiß nicht, ob mein Verwandter nicht alles wusste, als er bei denen vorbeigeschaut hat oder die ihn nicht richtig verstanden haben... leider konnte ich terminlich nicht daran teilnehmen...

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                            #14
                            AW: Müssen Kinder in der Steuererklärung angegeben werden?

                            Die Anlage Unterhalt darf für Kinder, für die ein Kindergeldanspruch besteht, generell nicht ausgefüllt werden!

                            Falls tatsächlich Unterhalt an die Mutter gezahlt wird, lässt sich das ohne Kooperation der Beteiligten nur schwer korrekt erklären.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Müssen Kinder in der Steuererklärung angegeben werden?

                              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                              Die Anlage Unterhalt darf für Kinder, für die ein Kindergeldanspruch besteht, generell nicht ausgefüllt werden!

                              Falls tatsächlich Unterhalt an die Mutter gezahlt wird, lässt sich das ohne Kooperation der Beteiligten nur schwer korrekt erklären.
                              Ok - ich habe jetzt noch einmal angerufen und detailliert nachgefragt:
                              Der Vater leistet Unterhaltszahlungen an das Kind (Urteil Familiengericht). Der Verdienst der Mutter ist höher als der des Vaters, wodurch wohl keine Zahlungen an die Mutter notwendig sind!?

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