Hallo Zusammen!
Ich helfe einem Verwandten immer bei seiner Steuererklärung - allerdings bin ich bezüglich seiner aktuellen Lebensumstände überfragt und suche an dieser Stelle Hilfe.
Die betroffene Person hat ein uneheliches Kind und lebt nicht mit der Mutter zusammen bzw. ist dauerhaft von ihr getrennt. Das Sorgerecht liegt bei der Mutter und sie erhält neben den Unterhaltszahlungen meines Verwandten auch das volle Kindergeld. Die beiden Elternteile sehen sich zudem recht selten und Informationen über bestimmte Sachverhalte sind nur schwierig in Erfahrung zu bringen.
Ich habe meinem Verwandten empfohlen einen Lohnsteuerhilfeverein aufzusuchen und sich bzgl. der Steuererklärung helfen zu lassen. Durch deren Steuererklärung hätte ich ggf. für zukünftige Jahre Tipps zum korrekten Ausfüllen der Formulare erhalten.
Auf Grund des geringen Verdienstes meines Verwandten hat der Lohnsteuerhilfeverein gesagt, dass sich eine Steuererklärung über deren Institution, d.h. auf Grund der dafür anfallenen Gebühren, bzw. ganz allgemein, nicht lohnen würde.
Jetzt meine Frage: Kann man alle Angaben zu Kindern weglassen, obwohl derjenige, der die Steuererklärung abgibt, tatsächlich Kinder hat?
Ich kann bezüglich meines fehlenden Wissens nur alle anderen Felder der Steuererklärung ausfüllen und bin bzgl. der Angaben zu dem unehelichen Kind überfragt. Wenn die anderen Felder jedoch eine Rückzahlung von 100-200 EUR ergeben, wäre dies für ein paar Stunden Arbeit vollkommen in Ordnung. Ich möchte allerdings keinen Fehler oder mich strafbar o.ä. machen, nur dadurch, dass ich zu machende Angaben weggelassen habe.
Hat hier jemand einen validen Tipp? Internetrecherche hat mich derzeit nicht wirklich weitergebracht...
Ich helfe einem Verwandten immer bei seiner Steuererklärung - allerdings bin ich bezüglich seiner aktuellen Lebensumstände überfragt und suche an dieser Stelle Hilfe.
Die betroffene Person hat ein uneheliches Kind und lebt nicht mit der Mutter zusammen bzw. ist dauerhaft von ihr getrennt. Das Sorgerecht liegt bei der Mutter und sie erhält neben den Unterhaltszahlungen meines Verwandten auch das volle Kindergeld. Die beiden Elternteile sehen sich zudem recht selten und Informationen über bestimmte Sachverhalte sind nur schwierig in Erfahrung zu bringen.
Ich habe meinem Verwandten empfohlen einen Lohnsteuerhilfeverein aufzusuchen und sich bzgl. der Steuererklärung helfen zu lassen. Durch deren Steuererklärung hätte ich ggf. für zukünftige Jahre Tipps zum korrekten Ausfüllen der Formulare erhalten.
Auf Grund des geringen Verdienstes meines Verwandten hat der Lohnsteuerhilfeverein gesagt, dass sich eine Steuererklärung über deren Institution, d.h. auf Grund der dafür anfallenen Gebühren, bzw. ganz allgemein, nicht lohnen würde.
Jetzt meine Frage: Kann man alle Angaben zu Kindern weglassen, obwohl derjenige, der die Steuererklärung abgibt, tatsächlich Kinder hat?
Ich kann bezüglich meines fehlenden Wissens nur alle anderen Felder der Steuererklärung ausfüllen und bin bzgl. der Angaben zu dem unehelichen Kind überfragt. Wenn die anderen Felder jedoch eine Rückzahlung von 100-200 EUR ergeben, wäre dies für ein paar Stunden Arbeit vollkommen in Ordnung. Ich möchte allerdings keinen Fehler oder mich strafbar o.ä. machen, nur dadurch, dass ich zu machende Angaben weggelassen habe.
Hat hier jemand einen validen Tipp? Internetrecherche hat mich derzeit nicht wirklich weitergebracht...
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