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Umschulung und Arbeitnehmer im selben Jahr

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    Umschulung und Arbeitnehmer im selben Jahr

    Hallo,

    ich habe bis 09/2019 eine Umschulung gemacht und arbeite seit 10/2019 (direkt im Anschluss an die Umschulung).
    Ich habe gehört, dass man Fahrtkosten, Arbeitsmaterialien, Bücher usw., die man sich während der Umschulung gekauft hat, absetzen kann. Außerdem habe ich eine Frage zur Krankenkasse. Also, meine Fragen, zu denen ich im Internet nicht wirklich klare Angaben finde, sind:

    1. Die Krankenkassenbeiträge, welche vom Jobcenter von 01/2019 - 09/2019 gezahlt wurden (also während meiner Zeit als Umschüler/ALG2-Empfänger): muss/sollte ich die mit angeben? Denn von diesen habe ich ja gewissermaßen nichts selbst bezahlt. Oder sollte ich wirklich nur die Krankenkassenbeiträge angeben, die vom Gehalt 10/2019 - 12/2019 abgezogen wurden (also während meiner Zeit als Arbeitnehmer) - das letztere erscheint mir logischer?

    2. In welchem Formular / unter welchen Punkten kann ich Arbeitsmaterialien, Bücher usw. angeben, die ich während der Umschulung bezahlt habe (vom Regelsatz, es wurde vom Jobcenter nichts erstattet)?

    3. Sollte ich die Umschulung inkl. Krankenversicherung angeben, oder darf ich das eventuell gar nicht, weil (siehe Frage 1) dies ja keine Abgaben waren, die ich von meinem Lohn gezahlt habe, sondern Geld, was mir der Steuerzahler bezahlt hat)?

    4. Ich arbeite an etwa 8 Tagen im Monat außerhalb des Büros an verschiedenen Einsatzorten im Raum Berlin. Den Weg zur "Ersten Tätigkeitsstätte" habe ich angegeben. Wie verfahre ich mit den Fahrten, die ich im Raum Berlin mache und bei denen insgesamt fast genauso viele Kilometer zusammenkommen wie beim Weg zum Büro?

    Diverse Steuerapps, die ich mal angetestet habe, sind da sehr ungenau. Wenn jemand etwas dazu weiß, würde ich mich sehr über Antwort(en) freuen.

    #2
    Und das alles hier im Unterforum

    Elektronische Lohnsteuerbescheinigung (ElsterLohn)
    Mit ElsterLohn können Sie als Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigungsdaten elektronisch an die Steuerverwaltung senden. Meinungsaustausch, Fragen und Probleme können Sie hier klären.
    Umschulungskosten könnten evtl. Werbungskosten sein.

    Kommentar


      #3
      Hallo, danke für die Info. Damit konnte ich googeln und bin hier: https://www.haufe.de/personal/haufe-...HI7472311.html

      darauf gestoßen:

      Der Abzug von Berufsausbildungskosten wird durch § 9 Abs. 6 EStG und § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG auf die in § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG genannten Beträge beschränkt, allerdings nur, wenn es sich um Kosten der erstmaligen Ausbildung (Einzelheiten vgl. "Ausbildung") handelt. Da es sich bei einer Umschulung schon begrifflich immer um eine zweite Ausbildung handelt, sind die Kosten uneingeschränkt als Werbungskosten abziehbar, wenn ein hinreichend konkreter Veranlassungszusammenhang zu stpfl. Einnahmen besteht, d. h. wenn die ernsthafte Absicht besteht, den neuen Beruf auch auszuüben.
      D.h. ich werde die Ausgaben, die ich für Bücher, Schreibblöcke, Stifte usw. hatte, einfach bei den Werbungskosten dazu tun. Sicherheitshalber werde ich vielleicht trotzdem mal beim Finanzamt anrufen und denen die Frage stellen.

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