Hallo zusammen,
ich möchte dieses Jahr noch meine Steuererklärung für das Jahr 2016 abgeben. Meine Erste.
Ich habe in diesem Jahr ein Zweitstudium begonnen.
Dessen Kosten (Semesterticket, Studiengebühren) kann ich ja in der Anlage N angeben.
Meine Frage: Auf https://studentensteuererklaerung.de...teuer-absetzen habe ich gelesen, dass ich die Krankenversicherungsbeiträge nur als Sonderausgaben nicht als Werbungskosten geltend machen kann, so dass kein Verlustvortrag entsteht. Ist das immer noch so?
Zusatzfrage: Ich habe nur zwei Tage gearbeitet in dem Jahr. Ich weiß aber nicht mehr wie das verbucht wurde. Würde ich das als 450 € Job überhaupt angeben müssen? Und müsste ich das als kurzfristige Beschäftigung angeben? Was passiert, wenn ich dazu keine Unterlagen mehr habe?
Vielen Dank!
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