Ich habe in meiner ESt-Erklärung 2020 umfangreiche energetische Maßnahmen erklärt. In der vorläufigen Steuerberechnung erscheinen sie jedoch nicht und werden auch nicht berechnet. Einen Fehler- oder Prüfhinweis gibt es nicht. Was läuft falsch?
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Energetische Maßnahmen
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Was läuft falsch?
https://forum.elster.de/anwenderforu...-f%C3%BCr-2020
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Hallo,
in der Hilfe steht (aktivieren durch klick auf weißes ? auf blauen Grund)
Tragen Sie bitte Ihre eigenen Aufwendungen in den jeweiligen Zeilen 10 bis 18 und die Summe in Zeile 19 ein. Die förderfähigen Aufwendungen können grundsätzlich aus der Bescheinigung entnommen werden.Gruß FIGUL
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Wir haben 2020 eine neue Heizung erhalten und einen Zuschuss.
Die Steuerermäßigung nach Absatz 1 ist ebenfalls nicht zu gewähren, wenn für die energetischen Maßnahmen eine Steuerbegünstigung nach § 10f oder eine Steuerermäßigung nach § 35a in Anspruch genommen wird oder es sich um eine öffentlich geförderte Maßnahme handelt, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Nachtrag: Eine Doppelförderung ist laut BMF ausgeschlossen:
https://www.bundesfinanzministerium....nierungen.htmlFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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