Guten Tag,
Vom 01.01.2020 - 30.06.2020 hatte ich eine 5Tage-Woche (40h)
ab dem 01.07.2020 - 31.12.2020 eine 4Tage-Woche (32h)
bei derselben Arbeitsstätte, daher nur eine Lohnsteuerbescheinigung für 2020.
Mir stellt sich die Frage, wie ist damit in der Entfernungspauschale umzugehen, da dort nach Arbeitstagen/Woche gefragt wird.
Ich würde es also in zwei Einträge in der Steuererklärung aufteilen, Zeitraum A, Zeitraum B mit den jeweilgen Arbeitstagen.
Ist das wichtig zu tun?
Vielen Dank
Grüße
Vom 01.01.2020 - 30.06.2020 hatte ich eine 5Tage-Woche (40h)
ab dem 01.07.2020 - 31.12.2020 eine 4Tage-Woche (32h)
bei derselben Arbeitsstätte, daher nur eine Lohnsteuerbescheinigung für 2020.
Mir stellt sich die Frage, wie ist damit in der Entfernungspauschale umzugehen, da dort nach Arbeitstagen/Woche gefragt wird.
Ich würde es also in zwei Einträge in der Steuererklärung aufteilen, Zeitraum A, Zeitraum B mit den jeweilgen Arbeitstagen.
Ist das wichtig zu tun?
Vielen Dank
Grüße
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