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Einkommenssteuer - Änderung des Arbeitsvertrages - Entfernungspauschale

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    Einkommenssteuer - Änderung des Arbeitsvertrages - Entfernungspauschale

    Guten Tag,

    Vom 01.01.2020 - 30.06.2020 hatte ich eine 5Tage-Woche (40h)
    ab dem 01.07.2020 - 31.12.2020 eine 4Tage-Woche (32h)
    bei derselben Arbeitsstätte, daher nur eine Lohnsteuerbescheinigung für 2020.

    Mir stellt sich die Frage, wie ist damit in der Entfernungspauschale umzugehen, da dort nach Arbeitstagen/Woche gefragt wird.

    Ich würde es also in zwei Einträge in der Steuererklärung aufteilen, Zeitraum A, Zeitraum B mit den jeweilgen Arbeitstagen.
    Ist das wichtig zu tun?

    Vielen Dank
    Grüße

    #2
    Wirklich wichtig ist es nicht, da die Angabe nicht für die Berechnung, sondern nur für die Plausibilität genommen wird, ob die Zahl der Tage hinkommt. Insofern wenn man nicht aufteilt, lieber 5 statt 4 eingeben, da sonst die Zahl der Tage zu hoch erscheint.

    Kommentar


      #3
      In dem Feld wird nach meiner Erfahrung auch ein Eintrag 5/4 akzeptiert. Einfach mal ausprobieren.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Ich schreibe seit einigen Jahren 5-6 Tage. Es gab nie Probleme oder Anfragen.

        Gruß Bernd

        Kommentar


          #5
          Danke für eure Antworten,
          multi, Charlie24, Bernd1957
          und sonstige


          Mit der Eingabe in dem Feld - Tage/Woche
          egal ob
          5/4 oder 4/5 - 1,2oder3, am Ende ändert sich in der Prüfung/Plausibilität nichts.
          Ich wusste das nicht!
          Relevant sind da die "besuchten Tage der Tagesstätte"

          Danke
          Grüße

          Kommentar


            #6
            Relevant sind da die "besuchten Tage der Tagesstätte"
            Gerechnet wird nur mit den Werten, die unter tatsächlich aufgesucht an XXX Tagen eingetragen werden, alle anderen Angaben

            werden allenfalls vom Finanzamt unter Plausibilitätsaspekten geprüft oder auch nicht.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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