Ich habe jetzt eine Frage für einen Freund, der eine Anlage Kap für Zinserträge aus dem Auland für das Jahr 2012 nachreichen muss....
War 2012 in Deutschland für Zinserträge das Steuerjahr oder das Zuflussjahr relevant ?
Das Problem : das Finanzamt hat einen Betrag von 1600 Euro vom ausländischen Finanzamt mitgeteilt bekommen. Es war dort steuerlich ein Übergangsjahr, so dass die ZInserträge vom Steuerjahr
2011 (800) erst am 1.01.2012 zugeflossen sind. (es steht aber auf dem Kontoauszug "Zinserträge 2011"). Dann sind die tatsächlichen ZInserträge über 800 für das Steuerjahr 2012 am 31.12.2012.
Was ist nach deutschem Steuerrecht 2012 in dem Fall relevant ? Zuflussjahr oder Steuerjahr ? Das wäre echt doof, wenn er wegen einem Tag nachzahlen muss.
War 2012 in Deutschland für Zinserträge das Steuerjahr oder das Zuflussjahr relevant ?
Das Problem : das Finanzamt hat einen Betrag von 1600 Euro vom ausländischen Finanzamt mitgeteilt bekommen. Es war dort steuerlich ein Übergangsjahr, so dass die ZInserträge vom Steuerjahr
2011 (800) erst am 1.01.2012 zugeflossen sind. (es steht aber auf dem Kontoauszug "Zinserträge 2011"). Dann sind die tatsächlichen ZInserträge über 800 für das Steuerjahr 2012 am 31.12.2012.
Was ist nach deutschem Steuerrecht 2012 in dem Fall relevant ? Zuflussjahr oder Steuerjahr ? Das wäre echt doof, wenn er wegen einem Tag nachzahlen muss.
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