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normale Lohnsteuer + Verlustvortrag trennen?
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Die freiwillige Steuererklärung ist vier Jahre möglich, die verpflichtende im Prinzip sogar sieben, nur gegebenenfalls mit Zuschlag für die Verspätung.
Die Erklärung betrifft alle positiven und negativen Einkünfte. Wenn die Werbungskosten aus dem Studium nicht erklärt werden und der Bescheid bestandskräftig ist, ist der Zug abgefahren.
Im Übrigen bedeutet Verlust negative Einkünfte. Sprich, bei 4000€ als Komparse und 3000€ Werbungskosten gibt es keinen Verlust. Bei 5000€ Werbungskosten bleiben dann immerhin noch 1000€ Verlust übrig. Die übrigens dann für das Jahr darauf zu einer Pflichtveranlagung führen.
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Zitat von multi Beitrag anzeigenSprich, bei 4000€ als Komparse und 3000€ Werbungskosten gibt es keinen Verlust.
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Zitat von Marcneton Beitrag anzeigen
Sprich, wenn ich vorher mal gegen rechne und feststelle dass ich weniger an Werbungskosten hatte als durch die Jobs rein kam, lohnt es sich im Grunde gar nicht die Werbungskosten überhaupt anzugeben oder?
wenn du auch ohne WK unter dem Grundfreibetrag bist, ist das richtigGruß FIGUL
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Zitat von Marcneton Beitrag anzeigen
Sprich, wenn ich vorher mal gegen rechne und feststelle dass ich weniger an Werbungskosten hatte als durch die Jobs rein kam, lohnt es sich im Grunde gar nicht die Werbungskosten überhaupt anzugeben oder?
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