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normale Lohnsteuer + Verlustvortrag trennen?

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    normale Lohnsteuer + Verlustvortrag trennen?

    Hallo,

    Ich bin Student und studiere aktuell schon seit mehr als 4 Jahren im Master (Bachelor ist also nicht mehr relevant), habe bisher noch keine Steuererklärung gemacht.

    Nun würde ich gerne zwei Sachen machen:

    a) so schnell wie möglich mir die Steuern von Komparsenjobs zurückholen (tagesbefristete Beschäftigungen die automatisch versteuert wurden), habe seit ca 3 Jahren öfter im Jahr als Komparse gejobbt und jedes Jahr weniger als 9000 Euro einkommen gehabt, sollte also alles zurück kommen
    b) generell meine Ausgaben aus dem Masterstudium, das ich dieses Jahr abschließe, als Verlustvortrag für das spätere Berufsleben einreichen und "speichern"

    Meine Fragen nun:

    1. Da ich freiwillig die Steuererklärung mache, kann ich rückwirkend für die letzten 4 Jahre das Geld aus den Komparsenjobs zurück fordern, oder nur für 2021?

    2. Macht man den Verlustvortrag im Rahmen einer Steuererklärung über das Elster Tool und muss ich das dann mit der Steuererklärung, bei der ich mir jetzt das Geld holen will, verbinden - und wenn ja, hat das dann Nachteile mit sich bzw wird da irgendwas verrechnet bzw verfallen die Verluste, da ich ja aktuell noch nicht mehr als über den Freibeträgen verdient habe?
    Oder kann bzw sollte ich das trennen und jetzt erstmal nur eine normale Steuererklärung machen um mir die Lohnsteuer der Komparsenjobs zurück zu holen, und wenn ich in einem Jahr im Beruf bin und so viel Verdiene dass es sich lohnt, mache ich dann noch Rückwirkend zusätzlich einen Verlustvortrag für so viele Jahre wie es noch geht aus dem Master?

    Danke für die Hilfe.

    #2
    Die freiwillige Steuererklärung ist vier Jahre möglich, die verpflichtende im Prinzip sogar sieben, nur gegebenenfalls mit Zuschlag für die Verspätung.

    Die Erklärung betrifft alle positiven und negativen Einkünfte. Wenn die Werbungskosten aus dem Studium nicht erklärt werden und der Bescheid bestandskräftig ist, ist der Zug abgefahren.

    Im Übrigen bedeutet Verlust negative Einkünfte. Sprich, bei 4000€ als Komparse und 3000€ Werbungskosten gibt es keinen Verlust. Bei 5000€ Werbungskosten bleiben dann immerhin noch 1000€ Verlust übrig. Die übrigens dann für das Jahr darauf zu einer Pflichtveranlagung führen.

    ​​​​

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      #3
      Zitat von multi Beitrag anzeigen
      Sprich, bei 4000€ als Komparse und 3000€ Werbungskosten gibt es keinen Verlust.
      ​​​​
      Sprich, wenn ich vorher mal gegen rechne und feststelle dass ich weniger an Werbungskosten hatte als durch die Jobs rein kam, lohnt es sich im Grunde gar nicht die Werbungskosten überhaupt anzugeben oder?

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        #4
        Zitat von Marcneton Beitrag anzeigen

        Sprich, wenn ich vorher mal gegen rechne und feststelle dass ich weniger an Werbungskosten hatte als durch die Jobs rein kam, lohnt es sich im Grunde gar nicht die Werbungskosten überhaupt anzugeben oder?
        Hallo,

        wenn du auch ohne WK unter dem Grundfreibetrag bist, ist das richtig
        Gruß FIGUL

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          #5
          Zitat von Marcneton Beitrag anzeigen

          Sprich, wenn ich vorher mal gegen rechne und feststelle dass ich weniger an Werbungskosten hatte als durch die Jobs rein kam, lohnt es sich im Grunde gar nicht die Werbungskosten überhaupt anzugeben oder?
          Es sei denn, du hast schon einen Verlustvortrag. Dann würden nämlich im Beispiel (4000 brutto abzgl. 3000 Werbungskosten) nur 1000€ vom Verlustvortrag aufgezehrt, ein evtl. Rest wird weiter vorgetragen. Würde man die WK weglassen, blieben 4000 brutto abzgl. 1000 WK-Pauschale, und die verbleibenden 3000€ werden gegen den Verlustvortrag gegengerechnet.

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