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    normale Lohnsteuer + Verlustvortrag trennen?

    erledigt, kann gelöscht werden
    Zuletzt geändert von Marcneton; 21.08.2024, 01:48.

    #2
    Die freiwillige Steuererklärung ist vier Jahre möglich, die verpflichtende im Prinzip sogar sieben, nur gegebenenfalls mit Zuschlag für die Verspätung.

    Die Erklärung betrifft alle positiven und negativen Einkünfte. Wenn die Werbungskosten aus dem Studium nicht erklärt werden und der Bescheid bestandskräftig ist, ist der Zug abgefahren.

    Im Übrigen bedeutet Verlust negative Einkünfte. Sprich, bei 4000€ als Komparse und 3000€ Werbungskosten gibt es keinen Verlust. Bei 5000€ Werbungskosten bleiben dann immerhin noch 1000€ Verlust übrig. Die übrigens dann für das Jahr darauf zu einer Pflichtveranlagung führen.

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      #3
      Zitat von multi Beitrag anzeigen
      Sprich, bei 4000€ als Komparse und 3000€ Werbungskosten gibt es keinen Verlust.
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      Sprich, wenn ich vorher mal gegen rechne und feststelle dass ich weniger an Werbungskosten hatte als durch die Jobs rein kam, lohnt es sich im Grunde gar nicht die Werbungskosten überhaupt anzugeben oder?

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        #4
        Zitat von Marcneton Beitrag anzeigen

        Sprich, wenn ich vorher mal gegen rechne und feststelle dass ich weniger an Werbungskosten hatte als durch die Jobs rein kam, lohnt es sich im Grunde gar nicht die Werbungskosten überhaupt anzugeben oder?
        Hallo,

        wenn du auch ohne WK unter dem Grundfreibetrag bist, ist das richtig
        Gruß FIGUL

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          #5
          Zitat von Marcneton Beitrag anzeigen

          Sprich, wenn ich vorher mal gegen rechne und feststelle dass ich weniger an Werbungskosten hatte als durch die Jobs rein kam, lohnt es sich im Grunde gar nicht die Werbungskosten überhaupt anzugeben oder?
          Es sei denn, du hast schon einen Verlustvortrag. Dann würden nämlich im Beispiel (4000 brutto abzgl. 3000 Werbungskosten) nur 1000€ vom Verlustvortrag aufgezehrt, ein evtl. Rest wird weiter vorgetragen. Würde man die WK weglassen, blieben 4000 brutto abzgl. 1000 WK-Pauschale, und die verbleibenden 3000€ werden gegen den Verlustvortrag gegengerechnet.

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