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„Grundsteuererklärung für Privateigentum“ Nutzung jetzt auch mit ELSTER-Konto möglich

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    „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ Nutzung jetzt auch mit ELSTER-Konto möglich

    Quelle: BMF-Newsletter mit Link auf DigitalService

    Seit Anfang Juli unterstützt der kostenlose Online-Service „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ (www.grundsteuererklärung-für-privateigentum.de) Bürgerinnen und Bürger bei der Abgabe ihrer Grundsteuererklärung. Der Service wird fortlaufend auf Basis von User-Feedback weiterentwickelt und der Leistungsumfang erweitert. So können ab sofort auch Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer mit ELSTER-Konto auf das vom DigitalService, der zentralen Digitalisierungseinheit des Bundes, und dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) entwickelte Angebot zurückgreifen.


    Nutzung mit ELSTER-Konto ab sofort möglich

    Der kostenlose Online-Service „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ richtet sich speziell an Privatpersonen, deren Eigentumsverhältnisse als einfach gelagerter Sachverhalt eingestuft werden können. Dazu zählen Ein- oder Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen oder unbebaute Grundstücke. Genutzt werden kann der vom Bundesfinanzministerium bereitgestellte Service in den elf Ländern, die bei der Grundsteuer das sogenannte „Bundesmodell“ anwenden.

    Neu ist, dass ab sofort auch Nutzerinnen und Nutzer mit ELSTER-Konto die im Rahmen der Grundsteuerreform erforderliche Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts über „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ abgeben können. Die Integration dieser Identifikationsmöglichkeit konnte damit früher als geplant abgeschlossen werden.

    #2
    Das hat ganz schön lang gedauert. Ich hefte das Thema mal eine gewisse Zeit oben an
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Leider für Bayern nicht freigeschaltet.

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        #4
        Leider für Bayern nicht freigeschaltet.
        Wieso leider ? Bayern ist doch sowieso ganz einfach zu erklären. Deine Wohn- und Nutzflächen musst du auch dort selbst berechnen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Ja,
          kenne ich (ging wirklich relativ schnell (darf garnicht daran denken, was für leichtes Geld sich da die steuerberatenden Berufe verdienen )).
          So genau habe ich mir den Service nicht angeschaut.

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            #6
            ... was für leichtes Geld sich da die steuerberatenden Berufe verdienen
            Was ich so mitbekomme, haben aber viele Steuerberater wenig Interesse, Mandate für solche Grundsteuererklärungen zu übernehmen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Leider habe ich es in meinem ELSTER-Konto bisher nicht geschafft, das entsprechende Formular herunter zu laden. Das System verweigert schlichtweg den Zugang.
              Es wurde hier lediglich ein Konto auf Zertifikat-Basis eingerichtet. Kann es daran liegen? Oder: Wer kann mir hier weiter helfen?
              Vielen Dank vorab für eine Hilfestellung!

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                #8
                Es wurde hier lediglich ein Konto auf Zertifikat-Basis eingerichtet. Kann es daran liegen?
                Nein, daran kann es nicht liegen. Wenn du ein vollwertiges Benutzerkonto registriert hast (nicht nur E-Mailadresse),

                werden alle Formulare angezeigt. Downloaden kann man die natürlich nicht, man arbeitet in Mein ELSTER online.

                https://www.elster.de/eportal/formul.../alleformulare
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Vielen Dank, Charly24, für deine Informationen. Ich hab dann den Link auf deiner Nachricht verwendet.
                  Das Ergebnis bleibt leider das Selbe: Solange ich mich auf "Mein Elster" nicht einlogge, sehe ich nach dem entsprechenden klick alle Formulare.
                  Logge ich mich ein, sind diese Formulare nicht mehr aufrufbar.

                  Sorry, falls meine Darstellung holprig rüber kommt. Ich gehe zügig auf die "achtzig" zu und hab von diesem elektronischen Gedöns wenig Ahnung.
                  Habs auch nie gebraucht.

                  Besten Dank für deine Geduld und liebe Grüße!
                  Physicus

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                    #10
                    Logge ich mich ein, sind diese Formulare nicht mehr aufrufbar.
                    Dann gehst du nach dem Login in den Bereich Mein Benutzerkonto. Dort sollte das Upgrade auf ein vollwertiges Benutzerkonto

                    angeboten werden. Es dauert zwar im Einzelfall bis zu 2 Wochen, bis die Registrierung abgeschlossen werden kann, aber wir sind ja

                    noch gut in der Zeit.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      Das versteh ich jetzt nicht. Ein Konto auf Basis Zertifikat ist also kein vollwertiges Konto
                      und damit für das Ausfüllen von Formularen zur Grundsteuer-Reform nicht geeignet?

                      Gestern hattest du mir sinngemäß geschrieben, dass ein Zertifikats-Konto kein Hinderungsgrund sein kann.
                      Wie ich schon darstellte, werde ich keine Lohn- oder artverwandte Steuern mehr zahlen.

                      Und irgendwelche Steuernummern hab ich auch keine, weil ich seit ca. 15 Jahren
                      lediglich mein Altersruhegeld beziehe.

                      Jetzt bin ich völlig ratlos!

                      Beste Grüße
                      Physicus

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                        #12
                        Meines Erachtens hast du nur eine Vorabregistrierung mit deiner E-Mailadresse durchgeführt.

                        Da werden dann nur die Fragebögen für die steuerliche Erfassung freigeschaltet, das ist kein

                        vollwertiges Benutzerkonto für Steuererklärungen. Für eine Registrierung braucht man nur seine

                        11-stellige Steueridentifikationsnummer. Die wurde 2008 vom Bundeszentralamt für Steuern

                        vergeben und müsste auch auf der Lohnsteuerbescheinigung für das Altersruhegeld stehen.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Vielen Dank für die Info.

                          Wofür ist denn ein zertifikatbasiertes Konto gedacht? Es ist offensichtlich für nichts verwendbar.
                          Jedenfalls nicht für die Abgabe von Daten für die Grundsteuer-Reform. Versteh ich nicht.

                          Und die Steueridentifikationsnummer ist auf meinen Rentenbescheiden (Altersruhegeld) auch nicht zu finden.
                          So allmählich fühle ich mich hier -von Amts wegen- auf das Übelste verhöhnt und verarscht.

                          Gibts nicht irgendwo ein Hilfsforum für die Betroffenen von offensichtlicher und übler Behördenwillkür?

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                            #14
                            Von wem bekommst du denn dein Altersruhegeld ?

                            Beschwerden über angebliche Behördenwillkür sind im ELSTER-Anwenderforum nicht zielführend, das interessiert hier niemand
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Zitat von Physicus Beitrag anzeigen

                              Wofür ist denn ein zertifikatbasiertes Konto gedacht? Es ist offensichtlich für nichts verwendbar.
                              Jedenfalls nicht für die Abgabe von Daten für die Grundsteuer-Reform. Versteh ich nicht.
                              Es gibt zwei Möglichkeiten, sich für ein Konto mit Zertifikat zu registrieren. Ein vollwertiges auf Steuer ID, und ein eingeschränktes, bei dem ausdrücklich dabei steht, dass es nur für den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung gedacht ist, z.b. für Ausländer, die nach D ziehen, und ebenso ausdrücklich dabei steht, dass keine Erklärungen damit möglich sind. Das hast du anscheinend überlesen und hat nichts mit Willkür zu tun.

                              Screenshot_2022-08-19-18-24-54-49_40deb401b9ffe8e1df2f1cc5ba480b12.jpg

                              Im Brief mit der Steuer ID stand ebenso ausdrücklich drin, dass die Nummer wichtig ist und lebenslang gilt. Was daran Willkür sein soll, dass du sie nicht mehr weißt, ist nicht nachvollziehbar.

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