Quelle: BMF-Newsletter mit Link auf DigitalService
Seit Anfang Juli unterstützt der kostenlose Online-Service „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ (www.grundsteuererklärung-für-privateigentum.de) Bürgerinnen und Bürger bei der Abgabe ihrer Grundsteuererklärung. Der Service wird fortlaufend auf Basis von User-Feedback weiterentwickelt und der Leistungsumfang erweitert. So können ab sofort auch Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer mit ELSTER-Konto auf das vom DigitalService, der zentralen Digitalisierungseinheit des Bundes, und dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) entwickelte Angebot zurückgreifen.
Nutzung mit ELSTER-Konto ab sofort möglich
Der kostenlose Online-Service „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ richtet sich speziell an Privatpersonen, deren Eigentumsverhältnisse als einfach gelagerter Sachverhalt eingestuft werden können. Dazu zählen Ein- oder Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen oder unbebaute Grundstücke. Genutzt werden kann der vom Bundesfinanzministerium bereitgestellte Service in den elf Ländern, die bei der Grundsteuer das sogenannte „Bundesmodell“ anwenden.
Neu ist, dass ab sofort auch Nutzerinnen und Nutzer mit ELSTER-Konto die im Rahmen der Grundsteuerreform erforderliche Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts über „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ abgeben können. Die Integration dieser Identifikationsmöglichkeit konnte damit früher als geplant abgeschlossen werden.
Seit Anfang Juli unterstützt der kostenlose Online-Service „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ (www.grundsteuererklärung-für-privateigentum.de) Bürgerinnen und Bürger bei der Abgabe ihrer Grundsteuererklärung. Der Service wird fortlaufend auf Basis von User-Feedback weiterentwickelt und der Leistungsumfang erweitert. So können ab sofort auch Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer mit ELSTER-Konto auf das vom DigitalService, der zentralen Digitalisierungseinheit des Bundes, und dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) entwickelte Angebot zurückgreifen.
Nutzung mit ELSTER-Konto ab sofort möglich
Der kostenlose Online-Service „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ richtet sich speziell an Privatpersonen, deren Eigentumsverhältnisse als einfach gelagerter Sachverhalt eingestuft werden können. Dazu zählen Ein- oder Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen oder unbebaute Grundstücke. Genutzt werden kann der vom Bundesfinanzministerium bereitgestellte Service in den elf Ländern, die bei der Grundsteuer das sogenannte „Bundesmodell“ anwenden.
Neu ist, dass ab sofort auch Nutzerinnen und Nutzer mit ELSTER-Konto die im Rahmen der Grundsteuerreform erforderliche Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts über „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ abgeben können. Die Integration dieser Identifikationsmöglichkeit konnte damit früher als geplant abgeschlossen werden.
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