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    #16
    Ich steh im achtzigsten Lebensjahr und brauch folglich diesen Behörden-Firlefanz nicht mehr.
    Es wäre sicher angemessen, wenn einem Bürger, der ein Leben lang Steuern gezahlt hat
    - und es immer noch tut- von Staatsdienern mehr Verständnis entgegen gebracht würde.
    Schließlich leben sie von den Steuerzahlern und sind nicht in der Lage, sich selbst zu erwirtschaften.

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      #17
      Zitat von Physicus Beitrag anzeigen
      Es wäre sicher angemessen, wenn einem Bürger, der ein Leben lang Steuern gezahlt hat
      - und es immer noch tut- von Staatsdienern mehr Verständnis entgegen gebracht würde.
      Hier schreiben Anwender für Anwender. Ob und wer von denen Staatsdiener ist, wissen weder ich noch du. Ich bin es jedenfalls nicht.
      ​​​​​
      Und Verständnis, meine Güte. Du hast nicht richtig gelesen, das passiert. Davon geht die Welt unter, was sollen wir dazu schreiben.

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        #18
        ...und wenn man das Formular glücklich hat, erfährt man, dass die Steuernummer des BW Bundeslandes in Berlin z.B. nicht gilt. Wessen Arbeit macht der Bürger hier eigentlich?

        Ohne Foren und Internet sind manche Erklärungen kaum möglich zu erstellen. Dafür wird man gewarnt, dass es bei nicht gewollt fehlerhaften Eingaben teuer werden kann, und ein

        Bescheid nicht geändert werden kann!?

        Ich wurde hier auch fündig und werde weitersuchen..Dank dann für jede Antwort.

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          #19
          Zitat von Physicus Beitrag anzeigen

          Und irgendwelche Steuernummern hab ich auch keine, weil ich seit ca. 15 Jahren
          lediglich mein Altersruhegeld beziehe.
          Falls die Steuer-ID nicht bekannt ist (sollte jeder bekommen und aufbewahrt haben), einfach beim Finanzamt nachfragen.

          P.S.
          In Bayern kann die Grundsteuererklärung auch in Papierform abgegeben werden.
          Alternativ kann man die Erklärung auch durch einen nahen Angehörigen mit eigenem ELSTER-Account übermitteln lassen.

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            #20
            Ich hab' dann mal per eMail beim Finanzamt nachgefragt. Vor langer Zeit.
            Der Eingang wurde bestätigt. Eine Antwort habe ich nie erhalten.
            Soweit meine Erfahrungen mit der von uns bezahlten Dienerschaft. Noch Fragen?

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              #21
              Falls die Steuer-ID nicht bekannt ist (sollte jeder bekommen und aufbewahrt haben), einfach beim Finanzamt nachfragen.
              Nein, das Finanzamt ist eigentlich nicht die richtige Stelle dafür. https://www.bzst.de/SiteGlobals/Kont...IdNr_node.html
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #22
                Hallo Charlie24, inzwischen habe ich, dank deines Hinweises, meine Steuer-ID erhalten.
                Beim Ausfüllen der Formulare wird unter "Gefundene Fehler und Konflikte" auf das Ausfüllen des Formulares "Anlage Grundstück" hingewiesen.
                Es lässt sich jedoch keine "Anlage Grundstück" aufrufen. Nun drehe ich mich im Kreise.
                Die wesentlichen Fakten: 1 Grundstück, 1 Besitzer, 1 Wohnhaus. Sonst nix.

                Haben Sie evtl. einen Tip für mich? Vorab besten Dank!

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                  #23
                  Es lässt sich jedoch keine "Anlage Grundstück" aufrufen. Nun drehe ich mich im Kreise.
                  Die Anlage Grundstück musst du selbst hinzufügen. Die Prozedur wird hier am Beispiel der Einkommensteuererklärung erklärt:

                  https://forum.elster.de/anwenderforu...erkl%C3%A4rung
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #24
                    Hallo und besten Dank für die Info. Zumindest bei mir funktioniert das aber nicht.
                    Wenn ich links oben auf das entsprechende Symbol klicke, erhalte ich zwar
                    einen Hinweis, wo ich diese Anlage aufrufen kann. Klicke ich darauf, bin ich wieder bei der Fehlermeldung.
                    Und so weiter, immer im Kreis herum...

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                      #25
                      Ich weiß ja nicht, mit welchem Gerät (Monitorgröße) du arbeitest, aber auf der linken Seite müsstest du bei

                      geöffnetem Entwurf deiner Grundsteuererklärung unten in jedem Fall die nachstehend abgebildeten Symbole sehen.

                      Ein Mausklick auf das Blattsymbol öffnet die Seite zum Hinzufügen von Anlagen. Dort musst du die Anlage Grundstück

                      anhaken. So schwierig ist das nicht.

                      Drei_Symbole.jpg
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #26
                        Hallo,
                        ich habe eine Frage und hoffe, daß ich hier richtig bin:

                        Mein Lebenspartner (wir haben getrennte Haushalte) muß die Grundsteuererklärung (BW) für Gartengrundstücke machen und möchte sich nicht unbedingt bei Elster selbst registrieren. Kann ich dies über meinen Elster-Zugang machen? Offiziell heißt es ja es geht nur für nahe "Angehörige" was ich als Verwandte interpretiere und in dem Fall dann nicht greifen würde.
                        Seine Steuer läuft normalerweise über einen Lohi-Verein, der es aber ablehnt, die o.g. Erklärung zu machen.
                        Ich hoffe es kann mir jemand helfen. Vielen Dank schonmal

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                          #27
                          Man darf die Erklärung übermitteln, muss aber § 87d AO beachten. https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__87d.html

                          Helfen bezüglich der Inhalte darfst du ihm nicht, es sei denn, ihr wäret verlobt. Er muss dir also sagen, was zu dem Grundbesitz

                          zu erklären ist.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #28
                            Vielen Dank für die Info!

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