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    #46
    Hello, i have a query. I can't ask my close friends or relatives. So i want to know that i want to reduce my taxable income based on the tution fee charges of my kid studying in university. Actually i want to pay the fees in late march but want to include the tution fees charges in this financial year. So can i put the amount as paid in this financial year ? Please guideindigocard.xyz
    momix

    Zuletzt geändert von restkro67q; 13.03.2023, 07:59.

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      #47
      If you pay it in this financial year, than it belongs to this financial year.

      It's not a question about Elster however.

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        #48
        Hallo,

        mich interessiert, ob ERWERBSMINDERUNGSRENTE, also nicht Altersrente als Entgeltersatzleistung gilt.
        Dann verschiebt sich nämlich die Möglichkeit der Steuererklärungsabgabe oder der Anforderung seitens
        des FA auf 7 Jahre und nicht auf 4. Danke.

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          #49
          mich interessiert, ob ERWERBSMINDERUNGSRENTE, also nicht Altersrente als Entgeltersatzleistung gilt.
          Nein, eine Erwerbsminderungsrente ist ebenso als Leibrente zu versteuern wie eine Altersrente.

          Ob eine Pflichtveranlagung in Betracht kommt, hängt vom Gesamtbetrag der Einkünfte ab. Siehe § 56 EStDV:
          https://www.gesetze-im-internet.de/estdv_1955/__56.html
          Zuletzt geändert von Charlie24; 06.07.2023, 14:57.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #50
            Danke Charlie24. Also kann ich nach 4 Jahren keinen Steuerbescheid erhalten/
            abgeben. Egal ob Rückerstattung oder Nachzahlung. Anders als bei
            Krankengeld oder Arbeitslosengeld.

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              #51
              Also kann ich nach 4 Jahren keinen Steuerbescheid erhalten/abgeben.
              Wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte, also der steuerpflichtige Teil der Rente unter dem Grundfreibetrag lag, besteht keine Erklärungspflicht,

              sonst schon.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #52
                Versuch macht klug.

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                  #53
                  Es ist also keine dem Progressionsvorbehalt unterliegende Einkunft.
                  Eine Steuererstattung aus der Abgeltungssteuer kann ich nur innert
                  der 4 Jahre erwirken? Die Rente ist 1000 Euro. Meine Abgeltunssteuer
                  damit zu hoch. Weil die Kapitalerträge auch nicht riesig sind. Eine
                  Pflichtveranlagung kommt nur über die Einkunftsart in Frage. Nicht
                  über die Einkommenshöhe. Also ist die EMRente nicht mit
                  Elterngeld, Krankengeld oder Arbeitslosengeld vergleichbar.

                  Aber auch in diesen Fällen müsste Arbeitseinkommen in dem
                  Jahr hinzutreten um eine Pflichtveranlagung zu begründen,
                  oder nicht?

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                    #54
                    Die Rente ist 1000 Euro. Meine Abgeltunssteuer damit zu hoch. Weil die Kapitalerträge auch nicht riesig sind.
                    Seit wann läuft denn die EM-Rente ? Vermutlich besteht keine Erklärungspflicht. Wie hoch war denn die Bruttorente im ersten vollen Rentenjahr ?

                    Ohne Pflichtveranlagung ist die Günstigerprüfung bei den Kapitalerträgen auf die letzten 4 Jahre beschränkt.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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