Wenn Du noch nicht weißt wie viel Dir das Energieversorgungsunternehmen zahlen wird, dann musst Du das halt schätzen.
kommt es da nicht an, bis 22.000,00 € jährlich ist da garantiert noch viel Luft nach oben. Umsatzsteuerlich zählt auch
der Eigenverbrauch und zwar zu Wiederbeschaffungskosten.
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