kurze Schilderung der Fakten:
Wohnung 2004 gekauft und eingezogen, 2021 ausgezogen und vermietet.
Ich habe mehrere "spezielle" Fragen und bin dankbar für jede hilfreiche Antwort.
Zu den Anschaffungskosten der Immobilie gehören sonstige Aufwendungen wie Fahrtkosten, Telefon, Übernachtungskosten. Da keine Rechnungen mehr vorliegen, kann man dafür eine Pauschale annehmen? Wenn ja wie hoch?
Die Immobilie kann 50 Jahre linear mit 2% abgeschrieben werden. Die ersten 17 Jahre habe ich die Wohnung selbst genutzt und die AfA nicht gebraucht. Kann ich die 100% über die nächsten 33 Jahre abschreiben? Wie ist die rechtliche Situation?
Nach dem Auszug habe ich Reparaturen vom Klempner, Maler Fußbodenleger durchführen lassen (Erhaltungsaufwendungen auf dem Formular) und einen Makler mit der Vermittlung beauftragt (Sonstiges auf dem Formular).
Kann ich die Abschreibung auf die Immobilie (AfA), die Handwerkerrechnungen und die Maklerrechnung in der Steuererklärung auf die nächsten Jahre schieben, da ich die Abschreibungen 2021 nicht benötige. Wieviel Jahre kann man schieben ohne das eine Rechnung für die Steuererklärung verfällt?
Ich habe bei einer Verwandten das Formular Anlage V nachgerechnet, um es zu verstehen. Nach meinem Verständnis müsste die Formel so aussehen:
Verwaltungskosten = Hausgeld abzüglich Instandhaltungsrücklage + Nachzahlung an Hausverwaltung Vorjahr oder oder - Erstattung von Hausverwaltung Vorjahr
Die Verwandte hat die Erklärung von einem Steuerberater anfertigen lassen. Der kommt aber auf ein anderes Ergebnis. Ist meine Formel falsch?
Vielen Dank!
Freundliche Grüße
Wohnung 2004 gekauft und eingezogen, 2021 ausgezogen und vermietet.
Ich habe mehrere "spezielle" Fragen und bin dankbar für jede hilfreiche Antwort.
Zu den Anschaffungskosten der Immobilie gehören sonstige Aufwendungen wie Fahrtkosten, Telefon, Übernachtungskosten. Da keine Rechnungen mehr vorliegen, kann man dafür eine Pauschale annehmen? Wenn ja wie hoch?
Die Immobilie kann 50 Jahre linear mit 2% abgeschrieben werden. Die ersten 17 Jahre habe ich die Wohnung selbst genutzt und die AfA nicht gebraucht. Kann ich die 100% über die nächsten 33 Jahre abschreiben? Wie ist die rechtliche Situation?
Nach dem Auszug habe ich Reparaturen vom Klempner, Maler Fußbodenleger durchführen lassen (Erhaltungsaufwendungen auf dem Formular) und einen Makler mit der Vermittlung beauftragt (Sonstiges auf dem Formular).
Kann ich die Abschreibung auf die Immobilie (AfA), die Handwerkerrechnungen und die Maklerrechnung in der Steuererklärung auf die nächsten Jahre schieben, da ich die Abschreibungen 2021 nicht benötige. Wieviel Jahre kann man schieben ohne das eine Rechnung für die Steuererklärung verfällt?
Ich habe bei einer Verwandten das Formular Anlage V nachgerechnet, um es zu verstehen. Nach meinem Verständnis müsste die Formel so aussehen:
Verwaltungskosten = Hausgeld abzüglich Instandhaltungsrücklage + Nachzahlung an Hausverwaltung Vorjahr oder oder - Erstattung von Hausverwaltung Vorjahr
Die Verwandte hat die Erklärung von einem Steuerberater anfertigen lassen. Der kommt aber auf ein anderes Ergebnis. Ist meine Formel falsch?
Vielen Dank!
Freundliche Grüße
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