Halo,
Was habe ich falsch gemacht? Es sieht so aus, als müsste ich viel zahlen, aber laut Online-Rechner berechnete mein Angestellter die Steuern pro Monat korrekt.
Kann jemand überprüfen, was ich falsch mache?
Da steht, ich muss 5.495 zurückzahlen, was ich nicht glauben kann.
Letztes Jahr habe ich fast genauso gleich verdient, ich habe 8 Euro zurückbekommen.
Ich muss etwas falsch machen. Ich habe die Werte in Elster jedes Jahr manuell eingetragen.
Ich bin Steuerklasse 3 und mein Mann ist Steuerklasse 5, er ist arbeitslos.
Wir haben ein Kind und wir haben für den Kindergarten 2022 --> 8.258,80 € bezahlt und ich hatte erwartet, dass wir Geld zurückbekommen.
Kann jemand helfen? Ich kann auch weitere Informationen geben, die benötigt werden.
12.04.2023
B e s t e u e r u n g s g r u n d l a g en Berechnung des zu versteuernden Einkommens
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Bruttoarbeitslohn . . . . . . . . . . .. ab
.... .
.. . .. ... . 73.407
...... .
...... . ...... .
Summe der Altersvorsorgeaufwendungen
davon 94 % . . . . . . . . . . . .
abzüglich Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung
72.207
72.207
Sonderausgaben
ab beschränkt abziehbare Sonderausgaben
verbleiben . .. . . . . . . . . . . ...... Beiträge zur Krankenversicherung
- Ehefrau .. . . . . . . . . . . ...... Summe Krankenversicherungsbeiträge . . . . . . . ab Kürzungsbetrag nach
§ 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a S. 4 EStG . . . . . verbleiben . . . . . . . . . . . . . ...... Beiträge zur Pflegeversicherung
.
. .
9.190
9.190 . . 9.190
.. . . . -183 .. . . . 9.007
- Ehefrau . . . . . . . . . . . . ......
Summe Pflegeversicherungsbeiträge . . . . . . . 1.741 . . 1.741 Summe der Beiträge nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG . . . .. . 10.748 ab Beitragsrückerstattung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0
ab steuerfreie Arbeitgebererstattung . . . . . . .
verbleiben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Summe der beschränkt abziehbaren Sonderausgaben .
ab unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben
1.741
. .. . -5.465
Kinderbetreuungskosten
Summe der unbeschränkt
Einkommen . . . . . . . .
ab
Freibeträge für das am
zu versteuerndes Einkommen . . . . . . . . . . . .
Berechnung der Einkommensteuer
. .. . . . .. . .
. .. . . . .. . .
5.283. . .. .. .
.. .. . .. .. .
.. .. .
.. .. .
.. .. .
. 5.283
11.267. . . .
. 4.000
. ...... .
. ...... .
. ...... .
. ...... .
-11.267
-4.000
56.940
-8.548
48.392
. . . . . . . ...... . abziehbaren Sonderausgaben
. . . . . . . ......
xx.xx 2 019 geborene Kind
. . .. . .
. . .. . .
. . .. . .
zu versteuern mit Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG
nach dem Splittingtarif . . . . . . . . . . . . . 48.392.
>>> ELSTER <<<
.. 26,6685 %
. . . . .
* Seite 2
Berechnung
für 2022 über
Einkommensteuer und
Solidaritätszuschlag
+----------------------------------+--------------------+-----------------+----------------------+ |||||
| Abzug vom Lohn |
| der Ehefrau |
| verbleibende Beträge |
+----------------------------------+--------------------+-----------------+----------------------+
15.633,00 |
|
-10.138,00 |
5.495,00 |
0,00 |
|
|
0,00 |
5.495,00 |
Werbungskosten
Homeoffice-Pauschale . . . . . . . ..
Summe der Werbungskosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 600
.... .
mindestens jedoch Arbeitnehmer-Pauschbetrag . .
.. . .. ... . . -600
Einkünfte . . . . . . . . .
Summe der Einkünfte . . . .
Gesamtbetrag der Einkünfte
.... .
.... . .... .
.. . ..
.. . ..
.. . .. .. . 0.
.. . . .. . . .. . . .. . . .
... .
... .
... . ... .
13.598
12.783
-6.799
5.984. .
-1.200
72.207
72.207. . . . .
72.207. . . . .
. 5.984
...... . ...... .
| | |
Ehemann Ehefrau Insgesamt €€€
12.905
|
ELSTER
tarifliche Einkommensteuer . . . . . . . . . . . .
dazu
Kindergeld oder vergleichbare Leistungen . . . .
festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . .
Berechnung des Solidaritätszuschlags
. .
.
. ............ . ............
. ............
.. .. . .. ... .
.. .. .
12.905 2.728
15.633
€
zu versteuerndes Einkommen unter Berücksichtigung
von Freibeträgen für 1 Kind(er) i.H.v. 8.548 €
darauf entfallende Einkommensteuer . . . . . . . .
Bemessungsgrundlage . . . . . . . . . . . . . . . .
Solidaritätszuschlag unter Berücksichtigung der Freigrenze . . . . . . . . . . . . . . . . 0,00
festzusetzender Solidaritätszuschlag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0,00
Steuerbelastung
Ihre Einkommensteuerbelastung ( 12.905,00 €) bezogen auf das
zu versteuernde Einkommen ( 48.392 €) beträgt 26,67 %.
Dabei wurde bereits vorher für die Berechnung Ihres zu versteuernden Einkommens der
Gesamtbetrag der Einkünfte ( 72.207 €) um abziehbare Aufwendungen
(z. B. Vorsorgeaufwendungen u. a.) in Höhe von insgesamt 23.815 € gemindert.
>>> ELSTER <<<
* Seite 3
. ............ . ............ . ............
.. .. . .. .. . .. .. .
48.392
12.905
12.905
Was habe ich falsch gemacht? Es sieht so aus, als müsste ich viel zahlen, aber laut Online-Rechner berechnete mein Angestellter die Steuern pro Monat korrekt.
Kann jemand überprüfen, was ich falsch mache?
Da steht, ich muss 5.495 zurückzahlen, was ich nicht glauben kann.
Letztes Jahr habe ich fast genauso gleich verdient, ich habe 8 Euro zurückbekommen.
Ich muss etwas falsch machen. Ich habe die Werte in Elster jedes Jahr manuell eingetragen.
Ich bin Steuerklasse 3 und mein Mann ist Steuerklasse 5, er ist arbeitslos.
Wir haben ein Kind und wir haben für den Kindergarten 2022 --> 8.258,80 € bezahlt und ich hatte erwartet, dass wir Geld zurückbekommen.
Kann jemand helfen? Ich kann auch weitere Informationen geben, die benötigt werden.
12.04.2023
B e s t e u e r u n g s g r u n d l a g en Berechnung des zu versteuernden Einkommens
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Bruttoarbeitslohn . . . . . . . . . . .. ab
.... .
.. . .. ... . 73.407
...... .
...... . ...... .
Summe der Altersvorsorgeaufwendungen
davon 94 % . . . . . . . . . . . .
abzüglich Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung
72.207
72.207
Sonderausgaben
ab beschränkt abziehbare Sonderausgaben
verbleiben . .. . . . . . . . . . . ...... Beiträge zur Krankenversicherung
- Ehefrau .. . . . . . . . . . . ...... Summe Krankenversicherungsbeiträge . . . . . . . ab Kürzungsbetrag nach
§ 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a S. 4 EStG . . . . . verbleiben . . . . . . . . . . . . . ...... Beiträge zur Pflegeversicherung
.
. .
9.190
9.190 . . 9.190
.. . . . -183 .. . . . 9.007
- Ehefrau . . . . . . . . . . . . ......
Summe Pflegeversicherungsbeiträge . . . . . . . 1.741 . . 1.741 Summe der Beiträge nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG . . . .. . 10.748 ab Beitragsrückerstattung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0
ab steuerfreie Arbeitgebererstattung . . . . . . .
verbleiben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Summe der beschränkt abziehbaren Sonderausgaben .
ab unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben
1.741
. .. . -5.465
Kinderbetreuungskosten
Summe der unbeschränkt
Einkommen . . . . . . . .
ab
Freibeträge für das am
zu versteuerndes Einkommen . . . . . . . . . . . .
Berechnung der Einkommensteuer
. .. . . . .. . .
. .. . . . .. . .
5.283. . .. .. .
.. .. . .. .. .
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.. .. .
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. 5.283
11.267. . . .
. 4.000
. ...... .
. ...... .
. ...... .
. ...... .
-11.267
-4.000
56.940
-8.548
48.392
. . . . . . . ...... . abziehbaren Sonderausgaben
. . . . . . . ......
xx.xx 2 019 geborene Kind
. . .. . .
. . .. . .
. . .. . .
zu versteuern mit Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG
nach dem Splittingtarif . . . . . . . . . . . . . 48.392.
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.. 26,6685 %
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* Seite 2
Berechnung
für 2022 über
Einkommensteuer und
Solidaritätszuschlag
+----------------------------------+--------------------+-----------------+----------------------+ |||||
- | | Einkommensteuer | Solidaritäts- | Insgesamt |
- | | | zuschlag |
| |€|€|€| +----------------------------------+--------------------+-----------------+----------------------+
| Abzug vom Lohn |
| der Ehefrau |
| verbleibende Beträge |
+----------------------------------+--------------------+-----------------+----------------------+
15.633,00 |
|
-10.138,00 |
5.495,00 |
0,00 |
|
|
0,00 |
5.495,00 |
Werbungskosten
Homeoffice-Pauschale . . . . . . . ..
Summe der Werbungskosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 600
.... .
mindestens jedoch Arbeitnehmer-Pauschbetrag . .
.. . .. ... . . -600
Einkünfte . . . . . . . . .
Summe der Einkünfte . . . .
Gesamtbetrag der Einkünfte
.... .
.... . .... .
.. . ..
.. . ..
.. . .. .. . 0.
.. . . .. . . .. . . .. . . .
... .
... .
... . ... .
13.598
12.783
-6.799
5.984. .
-1.200
72.207
72.207. . . . .
72.207. . . . .
. 5.984
...... . ...... .
| | |
Ehemann Ehefrau Insgesamt €€€
12.905
|
ELSTER
tarifliche Einkommensteuer . . . . . . . . . . . .
dazu
Kindergeld oder vergleichbare Leistungen . . . .
festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . .
Berechnung des Solidaritätszuschlags
. .
.
. ............ . ............
. ............
.. .. . .. ... .
.. .. .
12.905 2.728
15.633
€
zu versteuerndes Einkommen unter Berücksichtigung
von Freibeträgen für 1 Kind(er) i.H.v. 8.548 €
darauf entfallende Einkommensteuer . . . . . . . .
Bemessungsgrundlage . . . . . . . . . . . . . . . .
Solidaritätszuschlag unter Berücksichtigung der Freigrenze . . . . . . . . . . . . . . . . 0,00
festzusetzender Solidaritätszuschlag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0,00
Steuerbelastung
Ihre Einkommensteuerbelastung ( 12.905,00 €) bezogen auf das
zu versteuernde Einkommen ( 48.392 €) beträgt 26,67 %.
Dabei wurde bereits vorher für die Berechnung Ihres zu versteuernden Einkommens der
Gesamtbetrag der Einkünfte ( 72.207 €) um abziehbare Aufwendungen
(z. B. Vorsorgeaufwendungen u. a.) in Höhe von insgesamt 23.815 € gemindert.
>>> ELSTER <<<
* Seite 3
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48.392
12.905
12.905
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