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Was habe ich falsch gemacht? Nachzahlung mit Elster Rechner ist sehr hoch!

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    Was habe ich falsch gemacht? Nachzahlung mit Elster Rechner ist sehr hoch!

    Halo,
    Was habe ich falsch gemacht? Es sieht so aus, als müsste ich viel zahlen, aber laut Online-Rechner berechnete mein Angestellter die Steuern pro Monat korrekt.

    Kann jemand überprüfen, was ich falsch mache?

    Da steht, ich muss 5.495 zurückzahlen, was ich nicht glauben kann.
    Letztes Jahr habe ich fast genauso gleich verdient, ich habe 8 Euro zurückbekommen.
    Ich muss etwas falsch machen. Ich habe die Werte in Elster jedes Jahr manuell eingetragen.
    Ich bin Steuerklasse 3 und mein Mann ist Steuerklasse 5, er ist arbeitslos.

    Wir haben ein Kind und wir haben für den Kindergarten 2022 --> 8.258,80 € bezahlt und ich hatte erwartet, dass wir Geld zurückbekommen.
    Kann jemand helfen? Ich kann auch weitere Informationen geben, die benötigt werden.


    12.04.2023

    B e s t e u e r u n g s g r u n d l a g en Berechnung des zu versteuernden Einkommens
    Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit


    Bruttoarbeitslohn . . . . . . . . . . .. ab

    .... .

    .. . .. ... . 73.407

    ...... .

    ...... . ...... .
    Summe der Altersvorsorgeaufwendungen
    davon 94 % . . . . . . . . . . . .
    abzüglich Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung
    72.207
    72.207
    Sonderausgaben
    ab beschränkt abziehbare Sonderausgaben


    verbleiben . .. . . . . . . . . . . ...... Beiträge zur Krankenversicherung

    - Ehefrau .. . . . . . . . . . . ...... Summe Krankenversicherungsbeiträge . . . . . . . ab Kürzungsbetrag nach

    § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a S. 4 EStG . . . . . verbleiben . . . . . . . . . . . . . ...... Beiträge zur Pflegeversicherung

    .

    . .
    9.190
    9.190 . . 9.190


    .. . . . -183 .. . . . 9.007

    - Ehefrau . . . . . . . . . . . . ......
    Summe Pflegeversicherungsbeiträge . . . . . . . 1.741 . . 1.741 Summe der Beiträge nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG . . . .. . 10.748 ab Beitragsrückerstattung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0
    ab steuerfreie Arbeitgebererstattung . . . . . . .
    verbleiben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
    Summe der beschränkt abziehbaren Sonderausgaben .
    ab unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben


    1.741

    . .. . -5.465
    Kinderbetreuungskosten
    Summe der unbeschränkt
    Einkommen . . . . . . . .


    ab
    Freibeträge für das am
    zu versteuerndes Einkommen . . . . . . . . . . . .
    Berechnung der Einkommensteuer


    . .. . . . .. . .

    . .. . . . .. . .

    5.283. . .. .. .

    .. .. . .. .. .

    .. .. .

    .. .. .

    .. .. .
    . 5.283
    11.267. . . .


    . 4.000
    . ...... .

    . ...... .

    . ...... .

    . ...... .

    -11.267

    -4.000

    56.940

    -8.548

    48.392

    . . . . . . . ...... . abziehbaren Sonderausgaben

    . . . . . . . ......
    xx.xx 2 019 geborene Kind


    . . .. . .

    . . .. . .

    . . .. . .
    zu versteuern mit Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG
    nach dem Splittingtarif . . . . . . . . . . . . . 48.392.
    >>> ELSTER <<<


    .. 26,6685 %
    . . . . .
    * Seite 2


    Berechnung
    für 2022 über
    Einkommensteuer und
    Solidaritätszuschlag


    +----------------------------------+--------------------+-----------------+----------------------+ |||||
    • | | Einkommensteuer | Solidaritäts- | Insgesamt |
    • | | | zuschlag |
      | |€|€|€| +----------------------------------+--------------------+-----------------+----------------------+
    | Festgesetzt werden |
    | Abzug vom Lohn |
    | der Ehefrau |
    | verbleibende Beträge |
    +----------------------------------+--------------------+-----------------+----------------------+
    15.633,00 |
    |
    -10.138,00 |
    5.495,00 |
    0,00 |
    |
    |
    0,00 |


    5.495,00 |

    Werbungskosten
    Homeoffice-Pauschale . . . . . . . ..
    Summe der Werbungskosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 600

    .... .
    mindestens jedoch Arbeitnehmer-Pauschbetrag . .


    .. . .. ... . . -600
    Einkünfte . . . . . . . . .
    Summe der Einkünfte . . . .
    Gesamtbetrag der Einkünfte


    .... .

    .... . .... .

    .. . ..

    .. . ..

    .. . .. .. . 0.

    .. . . .. . . .. . . .. . . .

    ... .

    ... .

    ... . ... .
    13.598
    12.783
    -6.799


    5.984. .

    -1.200

    72.207
    72.207. . . . .
    72.207. . . . .


    . 5.984

    ...... . ...... .

    | | |

    Ehemann Ehefrau Insgesamt €€€

    12.905

    |

    ELSTER
    tarifliche Einkommensteuer . . . . . . . . . . . .
    dazu
    Kindergeld oder vergleichbare Leistungen . . . .
    festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . .
    Berechnung des Solidaritätszuschlags


    . .

    .

    . ............ . ............

    . ............

    .. .. . .. ... .

    .. .. .

    12.905 2.728

    15.633


    zu versteuerndes Einkommen unter Berücksichtigung
    von Freibeträgen für 1 Kind(er) i.H.v. 8.548 €
    darauf entfallende Einkommensteuer . . . . . . . .
    Bemessungsgrundlage . . . . . . . . . . . . . . . .
    Solidaritätszuschlag unter Berücksichtigung der Freigrenze . . . . . . . . . . . . . . . . 0,00
    festzusetzender Solidaritätszuschlag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0,00
    Steuerbelastung
    Ihre Einkommensteuerbelastung ( 12.905,00 €) bezogen auf das
    zu versteuernde Einkommen ( 48.392 €) beträgt 26,67 %.
    Dabei wurde bereits vorher für die Berechnung Ihres zu versteuernden Einkommens der
    Gesamtbetrag der Einkünfte ( 72.207 €) um abziehbare Aufwendungen
    (z. B. Vorsorgeaufwendungen u. a.) in Höhe von insgesamt 23.815 € gemindert.
    >>> ELSTER <<<


    * Seite 3

    . ............ . ............ . ............

    .. .. . .. .. . .. .. .
    48.392
    12.905
    12.905


    #2
    Ich muss etwas falsch machen. Ich habe die Werte in Elster jedes Jahr manuell eingetragen.
    Ihr solltet unbedingt den Beischeidabruf nutzen, das spart euch einige Eingaben und ihr könnt so auch weniger Fehler machen.
    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

    Kommentar


      #3
      Es ist nicht möglich, so eine Steuerberechnung im Forum durchzuführen. Du musst Dich da im Unterforum vertan haben. Ich verschieb's mal nach Allgemein und Projekt.

      Die Steuer ist schon extrem hoch in Relation zum zu versteuernden Einkommen. Das spricht dafür, dass die Lohnersatzleistungen sehr hoch sind. Prüf das mal, vielleicht hast Du Dich da vertan.

      Kommentar


        #4
        Die Zahlen in der von dir veröffentlichten Form zu überprüfen, ist mir zu mühselig, ein Screenshot wäre leichter lesbar gewesen .

        Meine Empfehlung ist ebenfalls, den Bescheinigungsabruf zu nutzen. Meines Erachtens stimmen jedenfalls die Angaben bei

        den Rentenversicherungsbeiträgen nicht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          @ IHundKatzeMaus Ich fülle die Dokumente seit einigen Jahren ohne Fehler aus.
          Was meinst du mit "Bescheid Auf nutzen". Ich verstehe es nicht

          Kommentar


            #6
            Was meinst du mit "Bescheid Auf nutzen". Ich verstehe es nicht
            Er meint das, was ich im Beitrag '#4 auch empfohlen habe, er hat sich allerdings beim Wort Bescheinigungsabruf ziemlich verschrieben.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              Hallo Charlie24,

              Danke für ihre Antwort. Hier habe ich einige Bildschirme angehängt.
              Was ist Bescheinigungsabruf? (sorry my german is not that good
              Du hast keine Berechtigung diese Galerie anzusehen.
              Diese Galerie hat 3 Bilder

              Kommentar


                #8
                Wie hoch sind denn jetzt die Lohnersatzleistungen?

                Kommentar


                  #9
                  Charlie24, ah ah bzgl. Bescheinigungsabruf diese Erklärung habe ich auf YouTube gefunden, jetzt verstehe ich sie.

                  https://www.youtube.com/watch?v=76-Nec15G8A

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von ella2019 Beitrag anzeigen
                    Halo,

                    Ich bin Steuerklasse 3 und mein Mann ist Steuerklasse 5, er ist arbeitslos.

                    . . .. . .
                    zu versteuern mit Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG
                    nach dem Splittingtarif . . . . . . . . . . . . . 48.392.
                    >>> ELSTER <<<


                    .. 26,6685 %
                    . . . . .
                    Das liegt am Progressionsvorbehalt, die Lohnersatzleistungen Deines Mannes wurden nicht der Lohnsteuer unterworfen, treiben aber den Steuersatz hoch. Sei froh dass Ihr nicht nachzahlen müsst.

                    Kommentar


                      #11
                      @Telepeter

                      "Sei froh, dass Ihr nicht nachzahlen müsste." Aber laut Elster Rechner muss ich 5500 Euro extra zahlen, wie geschrieben "verbleibende Beträge"
                      -->5495 Euro ? Mein Mann ist arbeitslos und bekommt kein zusätzliches Arbeitslosengeld, da er kein Deutscher ist und einen befristeten Aufenthaltstitel hat.

                      Kommentar


                        #12
                        So, ich frag jetzt zum dritten und letzten Mal nach, dann hab ich keine Lust mehr!

                        Es wurden in der Steuererklärung Lohnersatzleistungen eingetragen. Ok, es war kein Arbeitslosengeld. Aber was war es dann? Wie viel war es?

                        Wenn Du mich jetzt wieder ignorieren möchtest, ok, dann bin ich raus!

                        Kommentar


                          #13
                          Sorry, ich wollte es gerade berichtigen. Aus den schwer lesbaren Angaben ergibt sich jedenfalls, dass da der Progressionsvorbehalt angewandt wurde. Bei einem zu versteuernden Einkommen von 48.392 € ergäbe sich ohne Progressionsvorbehalt eine Steuerbelastung von 6.536,00 Euro. Mit Progressionsvorbehalt kommst Du ungefähr auf das Doppelte. Daran liegt das Ergebnis.

                          Kommentar


                            #14
                            @
                            L. E. Fant
                            Entschuldigung für die Störung, mein Deutsch ist B1-Niveau, es ist schwer, allem zu folgen. Es ist nicht so, dass ich Ihnen ignoriere. Ich war 2022 mehr als 30 Tage krank, vielleicht ist das der Lohnersatzleistungen...

                            Kommentar


                              #15
                              Danke für ihre Antwort. Hier habe ich einige Bildschirme angehängt.
                              So ist das schon wesentlich übersichtlicher. Leider sieht alles auf den ersten Blick richtig aus ! Die Lohnersatzleistungen bei deinem Ehemann führen

                              zu einem höheren Durchschnittssteuersatz für die steuerpflichtigen Einkünfte (sog. Progressionsvorbehalt). Du kannst noch überprüfen,

                              ob du das ALG nicht versehentlich im Hauptvordruck -HV- und in der Anlage N eingetragen hast. Es darf nur im HV angegeben werden !
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                              Kommentar

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