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Was habe ich falsch gemacht? Nachzahlung mit Elster Rechner ist sehr hoch!

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    #16
    Und was sagt die Steuerberechnung aus, wenn Du, nur probehalber, mal die Lohnersatzleistungen rausnimmst?

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      #17
      Krankengeld für 1 Monat führt nie zu einer Nachzahlung dieser Größenordnung, außerdem hat man 6 Wochen Anspruch auf Lohnfortzahlung.

      Ich bin ursprünglich davon ausgegangen, dass dein arbeitsloser Ehemann 2022 ALG 1 bezogen hat
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #18
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Krankengeld für 1 Monat führt nie zu einer Nachzahlung dieser Größenordnung, außerdem hat man 6 Wochen Anspruch auf Lohnfortzahlung.

        Ich bin ursprünglich davon ausgegangen, dass dein arbeitsloser Ehemann 2022 ALG 1 bezogen hat
        Ich hab das gerade mal durch den Progressionsvorbehalts-Rechner laufen lassen, um auf eine Steuerbelastung in dieser Höhe zu kommen müsstet Ihr Lohnersatzleistungen von rund 60.000 € gehabt haben, das ist eigentlich auszuschließen. Wahrscheinlich bei den Lohnersatzleistungen was falsch eingegeben, eine Null zu viel drangehängt o. ä., bitte überprüfe das mal.

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          #19
          @Charlie24, @Telepeter, @L. E. Fant,
          hallo zcusammen,
          Ich habe alle Nummern, die ich eingegeben habe, angehängt (siehe Bildschirme). Also mein Mann hat "0" ALG bekommen und ich habe in seiner N Anlage alle auf 0 gesetzt, und ich hab nirgendwo extra Nullen nachgeschaut.

          Können Sie anhand meiner Screenshots überprüfen, ob Lohnersatzleistungen korrekt eingestellt sind?

          Stills trällern, um herauszufinden, wo mein Fehler liegt
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          Diese Galerie hat 6 Bilder

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            #20
            @Charlie24, @Telepeter, @L. E. Fant,
            Danke an alle! die mich unterstützt haben!!!! Ich habe den Fehler gefunden (Bildschirm beigefügt).
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              #21
              Zitat von ella2019 Beitrag anzeigen
              @Charlie24, @Telepeter, @L. E. Fant,

              Können Sie anhand meiner Screenshots überprüfen, ob Lohnersatzleistungen korrekt eingestellt sind?
              (
              Nein, da stehen keine Lohnersatzleistungen drin.

              Die müssen entweder in Zeile 43/44 des Hauptvordrucks oder in Zeile 28 der Anlage N (bei Dir oder Deinem Mann) stehen.
              Evtl. wurden diese Angaben auch vom Vorjahr übernommen und nicht gelöscht.

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                #22
                Können Sie anhand meiner Screenshots überprüfen, ob Lohnersatzleistungen korrekt eingestellt sind?
                Du hast deinen Bruttoarbeitslohn fälschlich auch unter Einkommensersatzleistungen in Zeile 44 des Hauptvordrucks eingetragen.

                Der Eintrag gehört ersatzlos gelöscht. Es gab überhaupt keine Einkommensersatzleistungen. Man muss auch keine Angaben

                zum Arbeitslohn des Ehemanns machen, wenn der Ehemann keinen Arbeitslohn bezogen hat. Aber das nur nebenbei !
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #23
                  Ich habe den Fehler gefunden
                  Ich ebenfalls !
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #24
                    Zitat von ella2019 Beitrag anzeigen
                    @Charlie24, @Telepeter, @L. E. Fant,
                    Danke an alle! die mich unterstützt haben!!!! Ich habe den Fehler gefunden (Bildschirm beigefügt).
                    Ah ja, offensichtlich vom Vorjahr übernommen. Da muss man höllisch aufpassen wenn man die Daten der letzten Steuererklärung übernimmt, dass die auch alle noch so zutreffend sind.

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                      #25
                      Charlie24 , Telepeter Vielen Dank !!!! Vielen Dank für Ihre Zeit und all die Ratschläge!

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                        #26
                        Ah ja, offensichtlich vom Vorjahr übernommen
                        Das glaube ich jetzt eher nicht. Der Betrag entsprach exakt dem Bruttolohn des Jahres 2022, warum sollte der aus dem Vorjahr stammen ?
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                          #27
                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          Du hast deinen Bruttoarbeitslohn fälschlich auch unter Einkommensersatzleistungen in Zeile 44 des Hauptvordrucks eingetragen.
                          Oder der Fehler ist Dir schon letztes Jahr so passiert, wobei das FA das korrigiert hat, Du hast aber die Daten aus Deiner alten Vorjahreserklärung übernommen.

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                            #28
                            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                            Das glaube ich jetzt eher nicht. Der Betrag entsprach exakt dem Bruttolohn des Jahres 2022, warum sollte der aus dem Vorjahr stammen ?
                            Was erscheint denn wenn Du auf das "i" links in Zeile 43 klickst ?

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                              #29
                              Du hast aber die Daten aus Deiner alten Vorjahreserklärung übernommen.
                              Der Text Bruttoarbeitslohn stammt aus einer früheren Abgabe, der Betrag nicht. Dann müsste aber auch im letzten Jahr die Steuervorausberechnung

                              massiv fehlerhaft gewesen sein, es sei denn, der Zahlenwert war ein anderer.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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