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Kapitalerträge und Steuerberechnung in einfachELSTER ?

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    Kapitalerträge und Steuerberechnung in einfachELSTER ?

    Hallo,
    ich, Rentner, versuche mich an einfach elster. " Fragen: wo werden Kapitalerträge eingetragen und gibt es eine Berechnung der Steuer?
    Vielen Dank

    #2
    ich, Rentner, versuche mich an einfach elster. " Fragen: wo werden Kapitalerträge eingetragen und gibt es eine Berechnung der Steuer?
    Eine Steuerberechnung gibt es schon mal nicht. Das ist eine Steuererklärung im Blindflug.

    Bisher unversteuerte Kapitalerträge kann man jedenfalls nicht erklären. Versteuerte Kapitalerträge muss man normalerweise nicht erklären,

    es sei denn, man will eine Günstigerprüfung haben.

    Ich bin ebenfalls Rentner, benutze aber ganz normal Mein ELSTER und dort den Bescheinigungsabruf.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      danke
      VG Rainer

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        #4
        Nach 21 Jahren bekomme ich keine Verlängerung der NV Bescheinigung, die Rentenerhöhungen sind in den letzten Jahren wohl schneller gestiegen als der Steuerfreibetrag.Nach Verteuerung aller Dinge zum Leben hat man ja auch zusätzlich für 2022 den Freibetrag erhöht. Nach meiner Rechnung bleibe ich wahrscheinlich steuerfrei, deshalb möchte ich die Quellsteuer auf die Kapitalerträge zurück haben. Das funktioniert mit einfach elster wohl nicht.
        VG Rainer

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          #5
          Das funktioniert mit einfach elster wohl nicht.
          So sieht das aus. Ich würde die Erklärung in Mein ELSTER erstellen, so kompliziert ist das ja auch nicht.

          Da siehst du, ob die Günstigerprüfung erfolgreich ist, außerdem kannst du die Bescheinigungen für deine Renten abrufen,

          bekommst eine Steuervorausberechnung und kannst ab dem 2. Jahr deine Vorjahresdaten übernehmen, was die Erklärung

          dann weiter erleichtert.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            danke Charlie24,
            ich habe mich entschieden, ich mache ELSTER.
            Das heißt, alle Einkünfte wie Renten, Betriebsrenten, Kapitalerträge und Quellsteuer eingeben.
            Ebenso alle Abzüge wie Krankenversicherung und Pflegeversicherung eingeben.
            Wie früher als Arbeitnehmer?
            VG Rainer

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              #7
              Das heißt, alle Einkünfte wie Renten, Betriebsrenten, Kapitalerträge und Quellsteuer eingeben.
              Ebenso alle Abzüge wie Krankenversicherung und Pflegeversicherung eingeben.
              Die Renteneinkünfte liefert dir der Bescheinigungsabruf, ebenso die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.

              Den Abruf beantragt man in der Regel bereits mit der Registrierung. Selbst erfassen muss man die Kapitaleinkünfte,

              die davon einbehaltenen Steuern und natürlich auch Haushaltsnahe Aufwendungen, Spenden und Außergewöhnliche Belastungen,

              soweit vorhanden. Letzteres wäre bei einfachELSTER aber auch so.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                danke Charlie 24,
                der Bescheinigungsabruf habe ich heute in die Tat umgesetzt, es funzt, langsam verstehe ich das Programm
                VG Rainer

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                  #9
                  Hallo;
                  einerseits lese ich, einfachelster könne man nur nutzen, wenn Kapitaleinkünfte 1000 € nicht übersteigen.
                  Andererseits lese ich, Kapitaleinträge müsse man gar nicht angeben, sofern es sich um inländische Zinseinkünfte handelt, wovon die Steuern ja schon abgezogen wurden.
                  Ist das nicht ein Widerspruch oder verstehe ich da etwas falsch ?
                  Ich habe mir gestern, weil ich nach stundenlangen Versuchen mit MeinElster nicht zurechtkam, die guten alten Papierbögen vom Finanzamt geholt. Fühlte mich aber beim Ausfüllen sozusagen etwas verscheißert, weil ich rein gar nichts mehr eintragen mußte außer x mal Namen und Steuernummer ...
                  Insofern wäre doch für mich einfachelster zukünftig der richtige Weg, oder ? Oder wie ist das genau mit der 1000 € - Grenze ?

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                    #10
                    Der Sparerpauschbetrag wurde ab 2023 von 801 € auf 1.000 € pro Person erhöht.

                    Die Anlage KAP ist nur dann verpflichtend, wenn Kapitalerträge nicht der Abgeltungssteuer unterworfen wurde, obwohl das Gesetz das spätestens in der Veranlagung vorschreibt. Das sind z.B. Fälle mit ausländischen in Deutschland steuerpflichtigen Kapitalerträgen (= haben im Ausland nicht der deutschen Abgeltungssteuer unterlegen) oder Erstattungszinsen des Finanzamts (= das Finanzamt behält keine Abgeltungssteuer ein, ist aber trotzdem steuerpflichtig), Zinsen aus Privatdarlehen oder wenn die Freistellungsaufträge zu hoch erteilt wurden und dadurch mehr als der Sparerpauschbetrag freigestellt wurde. Ansonsten ist die Anlage KAP nicht verpflichtend.

                    Darüber hinaus macht es Sinn und Du darfst sie freiwillig erklären, wenn die Günstigerprüfung Sinn machen würde. Das wäre z.B. der Fall, wenn die Abgeltungssteuer über Deinem Grenzsteuersatz liegt, so dass der Abgeltungssteuersatz letztlich zu hoch wäre. Auch interessant wäre es z.B., wenn du Deine Freistellungsaufträge ungünstig verteilt hättest und somit weniger freigestellt wurde als der Sparerpauschbetrag.

                    Bedeutet beispielsweise: Wenn Dein Spitzensteuersatz über dem Grenzsteuersatz liegt und Du 3.000 € Kapitalerträge hast und für 1.000 € davon der Freistellungsauftrag gegriffen hat und für die restlichen 2.000 € Abgeltungssteuer -und bei Kirchenzugehörigkeit die Kirchensteuer- einbehalten wurde, hast Du keine Pflicht zur Abgabe der Anlage KAP und sie wäre auch völlig sinnfrei.
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                      #11
                      Für den Einen ist es ein Bug (Verscheißern), für den Anderen ein Feature: Niemand hindert Dich daran in den Papiererklärungen trotzdem an den Stellen Dinge einzutragen, an denen elektronische Daten vorliegen. Auf der anderen Seite ist es doch gerade das Ziel Deine Steuererklärung zu vereinfachen, so dass Du dich freuen solltest, dass Du das nicht mehr eintragen musst und das Verfahren vereinfachen willst. Das scheinst Du ja auch zu wollen, wenn Du es Dir vereinfachen willst mit einfachelster.
                      Schönen Gruß

                      Picard777

                      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                        #12
                        Das war jetzt sehr ausführlich, Danke, einfache Frage nochmal: ich darf also nächstes Mal einfachelster benutzen, auch wenn die Kapitaleinkünfte über den 1000 € liegen ?
                        Im Gegensatz zu der Information, das ginge nicht ? (die bei Elster steht ...)
                        Zuletzt geändert von RüdigerW.; 12.06.2024, 11:14.

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                          #13
                          Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                          Für den Einen ist es ein Bug (Verscheißern), für den Anderen ein Feature: Niemand hindert Dich daran in den Papiererklärungen trotzdem an den Stellen Dinge einzutragen, an denen elektronische Daten vorliegen. Auf der anderen Seite ist es doch gerade das Ziel Deine Steuererklärung zu vereinfachen, so dass Du dich freuen solltest, dass Du das nicht mehr eintragen musst und das Verfahren vereinfachen willst. Das scheinst Du ja auch zu wollen, wenn Du es Dir vereinfachen willst mit einfachelster.
                          Freilich ist mir die Vereinfachung durch das Nicht-mehr-eintragen-müssen angenehm. Suboptimal ist, Namen und Steuernummer gefühlte 25 mal eintragen zu müssen. (Sinn ?) Außerdem könnte es sinnvollerweise die Regelung geben, daß, wer außer den Angaben, die nicht mehr gemacht werden müssen, nichts anzugeben hat, von der Abgabepflicht befreit wäre.
                          Und noch ein Hinweis in Sachen suboptimal; wenn bei Elster (in Sachen Kapitaleinkünfte) etwas genauer und differenzierter erklärt würde, wer einfachelster nutzen darf, hätten wir uns das Frage-und-Antwort-Spiel hier erspart, und vermutlich Tausende andere würden auch besser durchblicken.

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                            #14
                            Danke, einfache Frage nochmal: ich darf also nächstes Mal einfachelster benutzen, auch wenn die Kapitaleinkünfte über den 1000 € liegen ?
                            Wenn du nur inländische Kapitalerträge hast, die der Abgeltungssteuer unterlegen haben, geht das natürlich. Das ist doch auch bei einfachELSTER so angegeben:

                            Zusätzlich dürfen Sie nur:
                            Kapitaleinkünfte, von denen bereits Abgeltungsteuer an das Finanzamt abgeführt oder für die der Sparerpauschbetrag in Anspruch genommen wurde (Freistellungsauftrag), haben.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Bei ELSTER steht

                              einfachELSTER steht Ihnen zur Verfügung, wenn Sie:
                              • Inländische Renteneinkünfte oder Pensionen erhalten
                              • und ggf. Kapitaleinkünfte (die unter dem Sparerpauschbetrag liegen)

                              Und bei dieser unvollständigen Formulierung denkt man freilich, aha, wenn sie über dem Pauschbetrag liegen, geht es also nicht.
                              Sehr irreführend.

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