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Kapitalerträge und Steuerberechnung in einfachELSTER ?

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    #16
    Vielleicht auch noch einmal eine Begriffsdefinition: Es gibt Kapitalerträge (= beispielsweise Zinsen und Dividenden) und es gibt Kapitaleinkünfte (= Kapitalerträge abzüglich Werbungskosten). Der Sparerpauschbetrag ist pauschal die Werbungskosten. Wenn Du also 1.500 € Zinsen in 2023 hast, hast Du 1.500 € Kapitalerträge, aber nur 500 € Kapitaleinkünfte. Oder wenn Du 700 € Zinsen hast, betragen Deine Kapitaleinkünfte wegen dem Sparerpauschbetrag 0 €.

    Die Formulierung, Die Du in den Hilfen zu einfachelster gelesen hast, dass Voraussetzung sei Kapitaleinkünfte, die unter dem Sparerpauschbetrag liegen, ist daher m.E. äußerst grottig, ich würde sogar sagen falsch, denn wenn bei den Kapitaleinkünften ist der Sparerpauschbetrag ja schon abgezogen.

    Ergänzung: Hatte Deinen Post noch nicht gesehen beim Schreiben.
    Zuletzt geändert von Picard777; 12.06.2024, 11:50. Grund: Ergänzung
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #17
      Besagte Formulierung findet sich hier

      https://www.elster.de/eportal/infose...fachelsterinfo

      und hält vermutlich viele davon ab, einfachelster zu nutzen.

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        #18
        Und bei dieser unvollständigen Formulierung denkt man freilich, aha, wenn sie über dem Pauschbetrag liegen, geht es also nicht.
        Sehr irreführend.
        Ich habe direkt bei einfachELSTER nachgelesen, dort ist das richtig beschrieben.

        einfachELSTER.jpg
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #19
          Ja, dort, aber wer bei ELSTER guckt kommt erst gar nicht dorthin wenn er auf die irreführende Formulierung hereinfällt ...

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            #20
            ... und hält vermutlich viele davon ab, einfachelster zu nutzen.
            Das mag sein, aber die Nutzung von einfachELSTER würde ich sowieso niemand empfehlen. Ich habe einmal Zugangsdaten angefordert

            und eine Erklärung simuliert, das war ja keineswegs einfach. Man muss sämtliche Werte für Spenden, Handwerkerleistungen oder auch agB

            parat haben, weil man z. T. die Summen erklären muss und auch nicht zwischenspeichern kann. Man erfährt außerdem nicht, wie hoch eine

            Abschlusszahlung ausfallen wird, obwohl die bei Rentnern ja durchaus alltäglich ist.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #21
              Sagen wir es doch klar: Ich würde eher "Mein Elster" mit Bescheinigungsabruf empfehlen. Dann siehst Du auch, was rauskommt, kannst ggf. Anlage KAP beifügen. Dann musst Du zwar die elektronischen Daten ausfüllen, aber die ziehst Du Dir ja durch den Bescheinigungsabruf.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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                #22
                Zitat von RüdigerW. Beitrag anzeigen
                Ja, dort, aber wer bei ELSTER guckt kommt erst gar nicht dorthin wenn er auf die irreführende Formulierung hereinfällt ...
                Das ist zwar richtig, aber ich frage mich aber, ob diese (zu) restriktive Darstellung nicht die sinnvollere ist.

                Der Rentner, der Mein Elster nutzt. bekommt die Anlage KAP angeboten, wie jeder andere Nutzer auch. Und kann sich, nach Lektüre derselben und der zugehörigen Anleitung entscheiden, ob er die Anlage KAP ausfüllen möchte, auch wenn er dies nicht muss. Zumindest für die Verwandte, für die ich bisher die Erklärung gemacht habe, war insbesondere iVm dem Altersentlastungsbeitrag die Günstigerprüfung erfolgreich. Bekommt der Rentner, der einfachElster nutzt, mit, dass er die Anlage KAP, die ihm anscheinend gar nicht angeboten wird, ggfs. freiwillig ausfüllen will?

                Ansonsten bestand die letzte Steuererklärung für die Verwandte, da Anfang 23 verstorben und somit so Zeug wie agB überflüssig, ausschließlich aus der automatischen Übernahme der Bescheinigungen zzgl. der Angabe, an wen der Steuerbescheid angesichts des Todes der steuerpflichtigen Person geschickt werden soll. Hat etwa 5 Minuten gedauert (weswegen ich es überhaupt gemacht habe, es war einfach schneller als mit dem FA "Hallo, die Dame hat nur noch im Januar Rente gesehen, GdE weit unter Grundfreibetrag und daher kein Fall für §56 EStDV, aber dummerweise wurde für die nach §10d EStG ein Verlust festgestellt, aber können wir die Veranlagungspflicht einfacht vergessen, der Verlust verpufft eh wegen Todes?" zu diskutieren).

                Insofern erscheint mir im Szenario "Ich muss auf Papier nur x-fach persönliche Daten ausfüllen, weil alles andere als e-Daten markiert ist, und würde gerne einfachElster nutzen" die Aussage "Mein Elster stundenlang erfolglos probiert" nicht ganz nachvollziehbar. Der Fall, der für einfachElster geeignet ist, ist eigentlich genau der zuvor beschriebene, der sich in Mein Elster mit Abruf einfach abbilden lässt.

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                  #23
                  Ich verstehe den Beitrag nicht und ärgere mich nur noch, daß das alles so wahnsinnig kompliziert ist und hier noch verkompliziert wird.
                  Ich wollte einfach nur wissen, ob ich die Kapitalerträge angeben muß oder nicht und ob ich einfachElster nutzen kann. Das weiß ich ja nun. (Einigermaßen ...)

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                    #24
                    ... und ärgere mich nur noch, daß das alles so wahnsinnig kompliziert ist und hier noch verkompliziert wird.
                    Objektiv ist die Einrichtung eines Kontos bei Mein ELSTER nicht wirklich kompliziert und das Anlegen einer Steuererklärung für einen Rentner

                    ebenfalls nicht. Wer bei der Registrierung Probleme hat, kann ja hier im Anwenderforum fragen und bekommt in der Regel auch brauchbare

                    Antworten. Das Thema Günstigerprüfung bei Kapitalerträgen ist für viele Rentner wegen des Altersentlastungsbetrags durchaus interessant.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #25
                      Zitat von RüdigerW. Beitrag anzeigen
                      Ich verstehe den Beitrag nicht und ärgere mich nur noch, daß das alles so wahnsinnig kompliziert ist und hier noch verkompliziert wird.
                      Das ist leider nicht ein Problem, das die Kommentatoren erzeugt haben, verantwortlich an diesem komplizierten Zustand ist die Steuergesetzgebung der letzten Jahrzehnte = die Politik !

                      Fazit:

                      1. Wenn Sie es denn "partout einfach" haben wollen, dann machen Sie doch den "Blindflug" mit einfachElster - hab das noch nie ausprobiert, aber wenn da keine Steuerberechnung erfolgt, würde ich von dessen Nutzung abraten.

                      2. Letztendlich ist in meinen Augen einfachElster auch irgendwie "Steuerbetrug am Steuerpflichtigen" - einfach, es fehlen viele Abfragen, bedeutet gleichzeitig "eventuell und unnötigerweise zuviel Steuern bezahlt" ... !? - wem genau das egal ist, für den ist einfachElster das Richtige ...

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                        #26
                        Zitat von RüdigerW. Beitrag anzeigen
                        Ich wollte einfach nur wissen, ob ich die Kapitalerträge angeben muß oder nicht und ob ich einfachElster nutzen kann.
                        Wenn du keine Anlage Kap abgeben musst, kannst du einfach Elster nutzen.
                        Ob es sinnvoll wäre, dass du die Anlage ausfüllst, interessiert mich noch weniger als dich.

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