Vielleicht auch noch einmal eine Begriffsdefinition: Es gibt Kapitalerträge (= beispielsweise Zinsen und Dividenden) und es gibt Kapitaleinkünfte (= Kapitalerträge abzüglich Werbungskosten). Der Sparerpauschbetrag ist pauschal die Werbungskosten. Wenn Du also 1.500 € Zinsen in 2023 hast, hast Du 1.500 € Kapitalerträge, aber nur 500 € Kapitaleinkünfte. Oder wenn Du 700 € Zinsen hast, betragen Deine Kapitaleinkünfte wegen dem Sparerpauschbetrag 0 €.
Die Formulierung, Die Du in den Hilfen zu einfachelster gelesen hast, dass Voraussetzung sei Kapitaleinkünfte, die unter dem Sparerpauschbetrag liegen, ist daher m.E. äußerst grottig, ich würde sogar sagen falsch, denn wenn bei den Kapitaleinkünften ist der Sparerpauschbetrag ja schon abgezogen.
Ergänzung: Hatte Deinen Post noch nicht gesehen beim Schreiben.
Die Formulierung, Die Du in den Hilfen zu einfachelster gelesen hast, dass Voraussetzung sei Kapitaleinkünfte, die unter dem Sparerpauschbetrag liegen, ist daher m.E. äußerst grottig, ich würde sogar sagen falsch, denn wenn bei den Kapitaleinkünften ist der Sparerpauschbetrag ja schon abgezogen.
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