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Vermietung eines Stellplatzes

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    Vermietung eines Stellplatzes

    Ich wohne in einer Eigentumswohnung und besitze auch einen Stellplatz in der Tiefgarage desselben Gebäudes. Da ich kein Auto besitze, habe ich diesen Parkplatz an eine andere Person vermietet, die in einem anderen Gebäude wohnt. Diese Person zahlt mir 45 Euro pro Monat. Wo in Elster muss ich diese Einkünfte angeben?

    #2
    Einkünfte aus Vermietung sind in der Anlage V zu erklären. Deine 45,00 € sind die Einnahmen, davon gehen die Werbungskosten,

    insbesondere die Gebäude-AfA ab. Die AfA für einen TG-Stellplatz ist manchmal nicht so einfach zu ermitteln.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zur Ermittlung der Anschaffungskosten wäre es hilfreich, wenn der Unterschied im Kaufpreis zwischen der Wohnung mit Stellplatz und ohne Stellplatz bekannt wäre, hilfsweise auch bei einem vergleichbaren Objekt.
      SCJ timote
      Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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        #4
        Vielen Dank für die Information!

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          #5
          Zitat von timote Beitrag anzeigen
          Zur Ermittlung der Anschaffungskosten wäre es hilfreich, wenn der Unterschied im Kaufpreis zwischen der Wohnung mit Stellplatz und ohne Stellplatz bekannt wäre, hilfsweise auch bei einem vergleichbaren Objekt.
          Für den Stellplatz habe ich 17,000 Euro bezahlt.

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            #6
            Ok, dann teilst du die AHK von € 17.000 durch die für solche Wohngebäude mit entsprehendem Baujahr gültige AfA-Dauer und hast dann die ansetzbare AfA für deinen Tiefagaragenstellplatz.
            SCJ timote
            Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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              #7
              Ok, dann teilst du die AHK von € 17.000 durch die für solche Wohngebäude mit entsprehendem Baujahr gültige AfA-Dauer und hast dann die ansetzbare AfA für deinen Tiefagaragenstellplatz.
              Nein, mit einem TG-Stellplatz sind in der Regel auch Miteigentumsanteile am Grundstück verbunden, für die es keine AfA gibt.

              Der Kaufpreis muss auf Grundstücksanteil und Gebäudeanteil aufgeteilt werden. https://www.bundesfinanzministerium....kaufpreis.html
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Ja richtig, den Grundstücksanteil hatte ich nicht berücksichtigt.
                SCJ timote
                Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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                  #9
                  Mein Grundstücksanteil ist 24,2260 von 1000, also 2,4226%. 2,4226% von 17,000 = 411,842. Wie benutzte ich aber diese Zahl um meine Werbungskosten zu kalkulieren?

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                    #10
                    Zitat von Josef Testa Beitrag anzeigen
                    Mein Grundstücksanteil ist 24,2260 von 1000, also 2,4226%.
                    Bist Du Dir sicher, dass das nicht Dein Miteigentumsanteil ist?

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                      #11
                      Ausgangspunkt für die Berechnung des Bodenwertanteils am Kaufpreis ist der Bodenrichtwert zum Zeitpunkt des Kaufs. Der muss ermittelt

                      und mit dem sich aus dem Miteigentumsanteil rechnerisch ermittelten m²-Anteil am Flurstück multipliziert werden. Wenn dir die Wohnung

                      bereits am 01.01.2022 gehört hat, müsste dir der Rechenweg aus der Grundsteuererklärung eigentlich grundsätzlich bekannt sein.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

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                        #12
                        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

                        Bist Du Dir sicher, dass das nicht Dein Miteigentumsanteil ist?
                        Ja, Sie haben Recht. 24,2260 von 1000 ist mein Miteigentumsanteil. Entschuldigung. Ich habe die Unterlagen, die ich vom Notar erhalten habe, durchgesehen und sehe, dass der Miteigentumsanteil speziell für meinen Anteil an dem 4er-Parker in der Tiefgarage 3/1000 beträgt.

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                          #13
                          Und was soll das jetzt bedeuten? Ich deute Dein Posting so: der Miteigentumsanteil der Wohnung beträgt 24,226/1000. Der Miteigentumsanteil des Stellplatzes beträgt 3/1000.

                          Aber eine Aussage zum Grundstücksanteil ist da natürlich nicht enthalten.

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                            #14
                            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                            Ausgangspunkt für die Berechnung des Bodenwertanteils am Kaufpreis ist der Bodenrichtwert zum Zeitpunkt des Kaufs. Der muss ermittelt

                            und mit dem sich aus dem Miteigentumsanteil rechnerisch ermittelten m²-Anteil am Flurstück multipliziert werden. Wenn dir die Wohnung

                            bereits am 01.01.2022 gehört hat, müsste dir der Rechenweg aus der Grundsteuererklärung eigentlich grundsätzlich bekannt sein.
                            Ich sehe in meinem "Bescheid über den Grundsteuermessbetrag", dass der Bodenrichtwert 1700 Euro/m2 beträgt. Der aus dem Miteigentumsanteil rechnerisch ermittelte m²-Anteil am Flurstück = 722m2 x 3/1000 = 2,166m2. 2,166 x 1.700 = 3682,2. Wie hilft mir diese Zahl bei der Berechnung der Werbungskosten?

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                              #15
                              ... dass der Bodenrichtwert 1700 Euro/m2 beträgt.
                              Das ist allerdings der Bodenrichtwert zum 01.01.2022, maßgeblich ist der Bodenrichtwert zum Zeitpunkt des Kaufs des TG-Stellplatzes.

                              Der war vermutlich niedriger !

                              Wie hilft mir diese Zahl bei der Berechnung der Werbungskosten?
                              Wenn der TG-Stellplatz insgesamt mit 17.000 € ausgewiesen ist, dann ziehst du davon den Bodenwertanteil ab, dann hast du die BMG

                              für die Gebäude-AfA. Die teilst du durch die Nutzungsdauer, dann hast du die jährliche AfA. Tatsächlich muss man aber noch etwas

                              genauer rechnen, weil zu den 17,000 abzüglich Bodenwert noch die anteiligen Erwerbsnebenkosten hinzugerechnet werden dürfen,

                              die auf den TG-Stellplatz entfallen.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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