Allerdings hat sich bei PV-Anlagen die Rechtslage ab 2022 grundlegend geändert. Da fallen viele kleinere Anlagen
nach § 3 Nr. 72 EStG aus der Einkommensteuerpflicht. Da wäre ich jetzt vorsichtig, was die Entscheidung des Finanzamts
angeht, die kann durchaus falsch sein. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html
nach § 3 Nr. 72 EStG aus der Einkommensteuerpflicht. Da wäre ich jetzt vorsichtig, was die Entscheidung des Finanzamts
angeht, die kann durchaus falsch sein. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html
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