Zitat von Charlie24
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Keine Ankündigung bisher.
Wo und wie kann ich folgenden Sachverhalt geltend machen ?
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Wenn die unterstützte Person selbst Versicherungsnehmer ist, gehören die übernommenen Beiträge in die Anlage Unterhalt. In der Anlage Vorsorgeaufwand... muss ich auch in diesem Formular die geleisteten Beiträge zur KV und PV eintragen oder ins Formular Vorsorgeaufwand unter Punkt 6 ?
soll man die nur erklären, wenn du der Versicherungsnehmer bist. Das kenne ich nur von der privaten Krankenversicherung.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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