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    #16
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Nein, er muss die Anlage Unterhalt ausfüllen, das steht schon in den Beiträgen '#6 und '#7.
    pauschalen Unterhalt habe ich hier eingetragen , muss ich auch in diesem Formular die geleisteten Beiträge zur KV und PV eintragen oder ins Formular Vorsorgeaufwand unter Punkt 6 ?

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      #17
      ... muss ich auch in diesem Formular die geleisteten Beiträge zur KV und PV eintragen oder ins Formular Vorsorgeaufwand unter Punkt 6 ?
      Wenn die unterstützte Person selbst Versicherungsnehmer ist, gehören die übernommenen Beiträge in die Anlage Unterhalt. In der Anlage Vorsorgeaufwand

      soll man die nur erklären, wenn du der Versicherungsnehmer bist. Das kenne ich nur von der privaten Krankenversicherung.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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